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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15609
OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21 (https://dejure.org/2021,15609)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.05.2021 - 2 UH 1/21 (https://dejure.org/2021,15609)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 2 UH 1/21 (https://dejure.org/2021,15609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestimmung eines funktionell zuständigen Spruchkörpers; Voraussetzungen einer Bausache; Wirkungen eines Wettbewerbsverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit um Wettbewerbsklausel zwischen Bauunternehmern ist keine Bausache!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit um Wettbewerbsklausel zwischen Bauunternehmern ist keine Bausache! (IBR 2021, 446)

Verfahrensgang

  • LG Neubrandenburg - 4 O 654/20
  • OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 13.07.2020 - 34 AR 70/20

    Abgrenzung der Zuständigkeit der KfH und der Baukammer; Bestimmung eines am …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21
    Ausgehend von den Gesetzesmotiven (BT-Drs. 14/4722, Seite 88), die ein grundsätzlich weites Normverständnis nach sich ziehen, fallen etwa auch solche Verträge unter § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG, die nicht erfolgsbezogen und daher beispielsweise als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) zu qualifizieren sind, solange nur eine Partei des Vertrages sich zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet hat und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft aufgetreten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2020 - 2 UH 2/20; KG, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 AR 7/21 [Juris; Tz. 6]; OLG München, Beschluss vom 13.07.2020 - 34 AR 70/20, NJW-RR 2020, 967 = NZBau 2020, 788 [Juris; Tz. 48];… Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl. 2020, GVG § 72a Rn. 5;… BeckOK GVG/Feldmann, 10. Edition - Stand: 15.02.2021, § 72a Rn. 14;… Kissel/Mayer/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 72a Rn. 6;… Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 18. Aufl. 2021, GVG § 72a Rn. 4 i.V.m. ZPO § 348 Rn. 9;… Saenger/Rathmann, ZPO, 09. Aufl. 2021, GVG § 72a Rn. 4).
  • KG, 23.07.2018 - 2 AR 32/18

    Zuständigkeit der Kammer für Bausachen für Schadensersatzansprüche wegen …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21
    Spezifisch baurechtliche Kenntnisse und Erfahrungen - erstrecht solche aus Bereichen jenseits des allgemeinen Privatrechts (z. B. VOB/B, HOAI o.ä.) - , die den Sachgrund für die gesetzgeberische Entscheidung zur Einrichtung von Bauspezialkammern bilden (vgl. KG, Beschluss vom 23.07.2018 - 2 AR 32/18, NJW-RR 2018, 1405 Rn. 6; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.08.2019 - 11 SV 34/19 [Juris; Tz. 13];… Wittschier, a.a.O.), spielen für die vorliegend zu treffende Entscheidung ersichtlich keine Rolle.
  • KG, 25.02.2021 - 2 AR 7/21

    Zuständigkeitsbestimmungsbestimmungsverfahren: Negativer Kompetenzkonflikt …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21
    Ausgehend von den Gesetzesmotiven (BT-Drs. 14/4722, Seite 88), die ein grundsätzlich weites Normverständnis nach sich ziehen, fallen etwa auch solche Verträge unter § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG, die nicht erfolgsbezogen und daher beispielsweise als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) zu qualifizieren sind, solange nur eine Partei des Vertrages sich zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet hat und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft aufgetreten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2020 - 2 UH 2/20; KG, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 AR 7/21 [Juris; Tz. 6]; OLG München, Beschluss vom 13.07.2020 - 34 AR 70/20, NJW-RR 2020, 967 = NZBau 2020, 788 [Juris; Tz. 48];… Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl. 2020, GVG § 72a Rn. 5;… BeckOK GVG/Feldmann, 10. Edition - Stand: 15.02.2021, § 72a Rn. 14;… Kissel/Mayer/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 72a Rn. 6;… Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 18. Aufl. 2021, GVG § 72a Rn. 4 i.V.m. ZPO § 348 Rn. 9;… Saenger/Rathmann, ZPO, 09. Aufl. 2021, GVG § 72a Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2019 - 11 SV 34/19

    Zuständigkeitsbestimmung: Spezialzuständigkeit nach § 72a S. 1 Nr. 2 GVG bei …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21
    Spezifisch baurechtliche Kenntnisse und Erfahrungen - erstrecht solche aus Bereichen jenseits des allgemeinen Privatrechts (z. B. VOB/B, HOAI o.ä.) - , die den Sachgrund für die gesetzgeberische Entscheidung zur Einrichtung von Bauspezialkammern bilden (vgl. KG…, Beschluss vom 23.07.2018 - 2 AR 32/18, NJW-RR 2018, 1405 Rn. 6; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.08.2019 - 11 SV 34/19 [Juris; Tz. 13];… Wittschier, a.a.O.), spielen für die vorliegend zu treffende Entscheidung ersichtlich keine Rolle.
  • OLG Hamburg, 03.12.2018 - 11 AR 21/18

    Funktionelle Zuständigkeit der Baukammer bei Inanspruchnahme aus einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 UH 1/21
    Rn. 1 Die Entscheidung ergeht in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2020 - 2 UH 2/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2018 - 11 AR 21/18, BauR 2019, 1019 = BKR 2019, 406 [Juris; Tz. 3 f.], m.w.N.).
  • BayObLG, 21.03.2022 - 102 AR 196/21

    Zuständigkeit bei Rechtsstreit um Verletzung von Schutz- und …

    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 17. Mai 2021, 2 UH 1/21, juris Rn. 4) soll § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG nicht einschlägig sein, wenn es nur um die Wirksamkeit einer Vertragsklausel über ein Wettbewerbsverbot gehe, auch wenn diese Klausel in einem Bauvertrag enthalten sei.
  • OLG Brandenburg, 10.09.2021 - 1 AR 37/21

    Freimachen des Baufelds ist keine Bausache!

    Der Begriff der Bausache im Sinne dieser Vorschrift ist weit auszulegen und erfasst - ungeachtet der typologischen Einordnung des Vertrags als Dienst-, Werk-, Werklieferungs- oder entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag - alle Verträge, durch die sich eine Partei des Vertrags zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft auftritt (OLG Rostock, Beschluss vom 17.5.2021, 2 UH 1/21, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.2.2021, 2 AR 7/21, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.7.2020, 34 AR 70/20, zitiert nach juris;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 72a GVG, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2021 - 1 AR 41/21

    Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von …

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen damit "alle Streitigkeiten über Ansprüche erfasst werden, die aus einem Rechtsverhältnis herrühren, in dem eine Partei eine Verpflichtung zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten übernommen hat - unabhängig von dessen vertraglicher Qualifikation etwa als Dienst-, Werk-, Werklieferungs- oder entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag -, wenn an den Verträgen zumindest auf einer Seite ein Architekt, Bauunternehmer oder eine andere berufsmäßig mit der Planung und Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft beteiligt war" (…BT-Drucks. 18/11437, S. 45; Senat Beschluss vom 10. September 2021, 1 AR 37/21 (SA Z); OLG Rostock, Beschluss vom 17. Mai 2021, 2 UH 1/21, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25. Februar 2021, 2 AR 7/21, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13. Juli 2020, 34 AR 70/20, zitiert nach juris;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 72a GVG, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2022 - 1 AR 14/22

    Rückabwicklung eines Vertrags über die Lieferung und den Einbau eines …

    In der Sache weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der Begriff der Bausache im Sinne des § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG weit auszulegen ist und - ungeachtet der typologischen Einordnung des Vertrags als Dienst-, Werk-, Werklieferungs- oder entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag - alle Verträge erfasst, durch die sich eine Partei des Vertrags zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft auftritt (Senat, Beschluss vom 22.12.2021, 1 AR 44/21 (SA Z); Beschluss vom 10.9.2021, 1 AR 37/21 (SA Z); OLG Rostock, Beschluss vom 17.5.2021, 2 UH 1/21, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.2.2021, 2 AR 7/21, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.7.2020, 34 AR 70/20, zitiert nach juris;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 72a GVG, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 AR 44/21

    Funktionelle Gerichtszuständigkeit Begriff der Bausache Ansprüche von Erwerbern …

    Der Begriff der Bausache im Sinne dieser Vorschrift ist weit auszulegen und erfasst - ungeachtet der typologischen Einordnung des Vertrags als Dienst-, Werk-, Werklieferungs- oder entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag - alle Verträge, durch die sich eine Partei des Vertrags zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft auftritt (Senat, Beschluss vom 10.9.2021, 1 AR 37/21 (SA Z); OLG Rostock, Beschluss vom 17.5.2021, 2 UH 1/21, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.2.2021, 2 AR 7/21, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.7.2020, 34 AR 70/20, zitiert nach juris;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 72a GVG, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2021 - 1 AR 37/21

    Begriff der Bausache i.S. von § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG

    Der Begriff der Bausache im Sinne dieser Vorschrift ist weit auszulegen und erfasst - ungeachtet der typologischen Einordnung des Vertrags als Dienst-, Werk-, Werklieferungs- oder entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag - alle Verträge, durch die sich eine Partei des Vertrags zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft auftritt (OLG Rostock, Beschluss vom 17.5.2021, 2 UH 1/21, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.2.2021, 2 AR 7/21, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.7.2020, 34 AR 70/20, zitiert nach juris;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 72a GVG , Rn. 5).
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