Gerichtsverfassungsgesetz
| 5. Titel - Landgerichte (§§ 59 - 78) |
(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Zivilkammern für folgende Sachgebiete gebildet:
(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten eine oder mehrere Zivilkammern für weitere Sachgebiete einzurichten. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Den Zivilkammern nach den Absätzen 1 und 2 können auch Streitigkeiten nach den §§ 71 und 72 zugewiesen werden.
Hinweis der Redaktion:Zur Anwendbarkeit von § 72a auf anhängige Verfahren siehe § 40a EGGVG
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 08.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen | 08.12.2025 | |
| 01.01.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) | 22.12.2020 | |
| 01.01.2021 | Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften | 12.12.2019 | |
| 01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 |
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Rechtsprechung zu § 72a GVG
139 Entscheidungen zu § 72a GVG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 22.09.2026 - 101 AR 132/26
Sachliche Zuständigkeit bei Erstattungsansprüchen aus privater ...
- OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 11 UH 15/23
Unverbindlichkeit analog § 281 ZPO ergehender Verweisungsbeschlüsse an eine ...
- BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 99/20
Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21
Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- OLG Saarbrücken, 18.10.2022 - 5 W 71/22
Zivilkammer zuständig für Entscheidung über Auskunftsklage gegen ...
- KG, 19.10.2020 - 2 AR 1038/20
Gesetzliche Sonderzuständigkeit im Fall einer Widerklage
- KG, 14.03.2019 - 2 AR 6/19
Zuständigkeitsbestimmung nach Neuregelung der funktionellen Zuständigkeit: ...
- KG, 17.03.2020 - 2 AR 5/20
Zuständigkeitsbestimmung: Erfüllungsort bei der Feststellungsklage auf ...
- OLG Frankfurt, 02.07.2026 - 11 UH 25/26
Keine streitwertunabhängige Zuständigkeit der Landgerichte nach § 71 Abs. 2 Nr. 7 ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 15.05.2026 - 6 O 149/26
Keine streitwertunabhängige Zuständigkeit in Urheberrechtssachen
- LG Frankfurt/Main, 15.05.2026 - 6 O 149/26
Querverweise
Auf § 72a GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 72