Gerichtsverfassungsgesetz
5. Titel - Landgerichte (§§ 59 - 78) |
(1) Bei jedem Landgericht werden, soweit nichts anders bestimmt ist, sowohl Zivil- als auch Strafkammern gebildet.
(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei einem Landgericht mit mindestens 100 Richterstellen ausschließlich Zivil- oder Strafkammern zu bilden und diesem für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zivil- oder Strafsachen zuzuweisen. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften | 12.12.2019 |
Rechtsprechung zu § 60 GVG
27 Entscheidungen zu § 60 GVG in unserer Datenbank:
- BGH, 21.04.2022 - StB 13/22
Gesetzlicher Richter: Voraussetzungen der Einrichtung eines Hilfssenats und ...
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; ...
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem ...
- BGH, 14.06.1967 - 2 StR 230/67
- VG München, 16.12.2015 - M 10 E 15.5186
Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Rechtswegverweisung an das zuständige ...
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85
Aufrechterhaltung einer Hilfsstrafkammer über das ihrer Einrichtung folgende ...
- BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie ...
- OLG Hamm, 02.02.2010 - 2 Ws 14/10
- BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93
Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter ...
- BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82
Börsenrecht - Börse - Strafandrohung - Spekulationsgeschäft - Verleitung - ...
Querverweise
Auf § 60 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Aufsicht. Disziplinarverfahren
- Aufsicht
- § 92 (Aufsichtsbehörden)