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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5417
KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24 (https://dejure.org/2024,5417)
KG, Entscheidung vom 14.03.2024 - 2 UH 2/24 (https://dejure.org/2024,5417)
KG, Entscheidung vom 14. März 2024 - 2 UH 2/24 (https://dejure.org/2024,5417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Alt 2 ZPO, § 23 ZPO, § 828 Abs 2 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 2
    Bestimmung des örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichts; Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsaufklärung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichts; Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsaufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 525
  • MDR 2024, 624
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10

    Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim …

    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Rn. 6 Allerdings ist eine Zuständigkeitsbestimmung im Vollstreckungsverfahren zulässig und zwar auch nach Inkrafttreten des § 828 Abs. 3 ZPO, der anstelle einer Verweisung die formlose Abgabe vorsieht (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497; OLG Jena, Beschluss vom 20. August 2000, OLGR 2001, 62;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 44. Aufl. 2023, § 828 Rn. 6).

    Dass die entsprechenden Beschlüsse jeweils lediglich der Gläubigerin und nicht auch dem Schuldner bekanntgemacht worden sind, ist im Hinblick auf die Regelung in § 834 ZPO, wonach dessen Anhörung nicht vorgesehen ist, unschädlich (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, a. a. O., § 828 Rn. 6).

  • BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91

    Feststellung des zuständigen Gerichts für ein Prozesskostenhilfeverfahren bei …

    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 - XII ARZ 32/91).

    Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht).

  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Ferner haben sich die an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte auch rechtskräftig im Sinne der Vorschrift (vgl. zum Begriff BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97, NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt.
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 76/09

    Nachlassinsolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; …

    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Zwar setzt § 16 ZPO grundsätzlich die vollständige Wohnsitzlosigkeit einer Person voraus (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 76/09, FamRZ 2010, 553;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 16 Rn. 4 f.).
  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines …

    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Rn. 10 Da in dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die von dem an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Amtsgerichten bislang versäumte Aufklärung des Sachverhalts nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534; Senat, Beschluss vom 8. September 2008 - 2 AR 45/08, KGR 2008, 1001) sind die hierfür erforderlichen Auflagen an die Gläubigerin dem Vollstreckungsgericht zu überlassen.
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht).
  • KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Rückgabeverfügung als "rechtskräftige" …

    Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
    Rn. 10 Da in dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die von dem an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Amtsgerichten bislang versäumte Aufklärung des Sachverhalts nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534; Senat, Beschluss vom 8. September 2008 - 2 AR 45/08, KGR 2008, 1001) sind die hierfür erforderlichen Auflagen an die Gläubigerin dem Vollstreckungsgericht zu überlassen.
  • KG, 27.08.2025 - 2 UH 24/25

    Internationale Zuständigkeit für Vollstreckung in Kontoguthaben eines im Ausland …

    Dass die entsprechenden Abgabeverfügungen und Beschlüsse jeweils lediglich dem Gläubiger und nicht auch der Schuldnerin bekanntgemacht worden sind, ist im Hinblick auf die Regelung in § 834 ZPO, wonach deren Anhörung nicht vorgesehen ist, unschädlich (Senat, Beschluss vom 14. März 2024 - 2 UH 2/24 , MDR 2024, 525 ; OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, a. a. O., § 828 Rn. 6).
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