Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansatz eines fiktiven Arbeitslohnes bei der Zerlegung des GewSt-Messbetrages
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansatz eines fiktiven Arbeitslohnes bei der Zerlegung des GewSt-Messbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 682
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.04.2007 - I R 23/06
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers - Kein …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08
Rn. 10 Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 4. April 2007 (Az. I R 23/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 836) entschieden, dass bei Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG grundsätzlich eine Aufteilung des GewSt-Messbetrags anhand der gezahlten Arbeitslöhne auf die Betriebsstätten.Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 4. April 2007, BStBl II 2007, 836;… vom 24. Mai 2006, BFH/NV 2007, 270).
Dieser Maßstab ist nur dann von vornherein ungeeignet, wenn -was vorliegend wegen der Fiktion des § 31 Abs. 5 GewStG nicht der Fall ist- die Zerlegung wegen des Fehlens jeglicher Arbeitslöhne (in allen Betriebsstätten) nicht vorgenommen werden kann (BFH-Urteil vom 4. April 2007, a.a.O., allerdings zu einem Fall mit "echten" Arbeitslöhnen).
Im Übrigen können etwaige negative Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus einen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab nicht begründen (BFH-Urteil vom 4. April 2007, a.a.O.).
- BFH, 07.12.1994 - I K 1/93
Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08
Rn. 14 In seinem Urteil vom 7. Dezember 1994 (I K 1/93) habe der BFH entschieden, dass der Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 S. 1 GewStG im Sinne des § 33 GewStG unbillig sei, wenn keine Arbeitslöhne gezahlt werden.Rn. 34 Die Antragstellerin kann sich auch nicht auf das Urteil des BFH vom 7. Dezember 1994 I K 1/93, BStBl II 1995, 175 zur Zerlegung der Körperschaftsteuer (KSt) berufen.
- BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89
Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08
Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH/NV 1990, 279, 280; 670 m.w.N.).
- BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02
Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08
Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der einzige im Betrieb tätige Mitunternehmer eine juristische Person ist, wie im Streitfall eine geschäftsführende Komplementär-GmbH einer GmbH und Co. KG (BFH-Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BStBl II 2004, 602;… Glanegger/Güroff, GewStG, § 31 Rn. 9 a.E.;… Hofmeister in Blümich, GewStG, § 31 Rn. 10). - BFH, 20.04.1999 - VIII R 13/97
Klagebefugnis der Gemeinden im Zerlegungsverfahren
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08
Der Gewerbesteuermessbescheid sei zwar hinsichtlich des Steuermessbetrags, des maßgebenden Erhebungszeitraums und der Person des Steuerschuldners Grundlagenbescheid für einen Zerlegungsbescheid, in Bezug auf die Bestimmung der Steuerberechtigten aber nicht (…BFH-Urteile vom 28. Juni 2000, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, S. 3; vom 20. April 1999, BStBl II 1999, S. 542). - BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08
Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 4. April 2007, BStBl II 2007, 836; vom 24. Mai 2006, BFH/NV 2007, 270).
- FG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 2/17
Gewerbesteuer: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Photovoltaikanlage - …
Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der einzige im Betrieb tätige Mitunternehmer eine juristische Person ist, wie im Streitfall eine geschäftsführende Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG (BFH-Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BStBl II 2004, 602; FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. Januar 2009 2 V 196/08;… Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, § 31 Rn. 9 a.E.;… Hofmeister in Blümich, GewStG, § 31 Rn. 10).
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