Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BZRG § 61 Abs. 1; RiStBV Nr. 185 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1229
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18
Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften
Rn. 35 b) Der Vollzug der Akteneinsicht führt zur Erledigung der angefochtenen Maßnahme (vgl. KG, NJW-RR 1991, 1085 f; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 12. Juli 1993 - 2 VAs 11/93, juris Rn. 6;… vom 20. September 1993 - 2 VAs 8/92, juris Rn. 27; OLG Koblenz, NJW 1986, 3093, 3094;… siehe auch BVerfG, NJW 2017, 1164 Rn. 15; OLG Bamberg, DGVZ 2018, 98, 99).Das Bestehen des berechtigten Interesses an der - nach Vollzug der Akteneinsicht nur noch möglichen - Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme bedarf der substantiierten Darlegung in der Antragsschrift (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 VAs 11/93, juris Rn. 6;… Mayer, aaO).
- KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Rechtsweg gegen Gewährung von …
Der Einhaltung der Frist des § 26 Abs. 1 EGGVG bedurfte es vorliegend nicht, da die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht dem hiesigen Antragsteller nicht bekannt gemacht worden ist und somit die Frist nicht zu laufen begonnen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 VAs 11/93 -, BeckRS 1993, 5460, beck-online).
- OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95 a) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - auch wenn es bis heute an der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Absicherung einer Akteneinsichtsregelung außerhalb des Strafverfahrens fehlt - die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (i.d.F. vom 1.9.1994) weiterhin als Grundlage für eine Entscheidung ausreichen, weil sie durch ihr Gebot zur Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen und zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen geeigneten und sachgerechten Maßstab zur Verfügung stellen (MDR 1993, 1229, 1230 = Justiz 1994, 147 ff.; NStZ 1994, 50, 51 f. = MDR 1994, 87, 88 f. = wistra 1993, 353, 354 f = StV 1995, 576, 579).
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen …
185 Abs. 3 RiStBV kann schließlich auch nicht übergangsweise zur Abwendung gravierender Nachteile für die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Erlaß einer den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden gesetzlichen Grundlage für das Einsichtsrecht Dritter in Akten eines strafrechtlichen (Ermittlungs-) Verfahrens als Rechtsgrundlage herangezogen werden (so aber OLG Bremen NStZ 1989, 276 ; OLG Celle NJW 1992, 253, 254; OLG Karlsruhe MDR 1993, 1229, 1230 und NStZ 1994, 50, 51; OLG Hamburg NStZ 1996, 43 ff). - OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung …
Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
Mitteilungen aus dem Erziehungsregisters - Verwertung durch die Ausländerbehörde …
Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es somit lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.9.1999 - 2 B 11779/99 - , NVwZ-RR 2000, 309f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.7.1993 - 2 VAs 11/93 -, Justiz 1994, 147;… vgl. auch Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, § 61 Rdnr. 19). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99
Polizeidienst - Schläger darf nicht Polizist sein
Doch ist sei langem anerkannt, dass auch im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende den im Interesse des Allgemeinwohls tätigen Behörden nicht durch Registerregelungen die notwendigen Informationen versagt werden dürfen (siehe OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229). - OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95 Nur so könnten gravierende Nachteile für das Gemeinwohl vermieden werden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden, als der bisherige Zustand (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 (51); MDR 1993, 1229 (1230); OLG Celle NJW 1992, 253 (254); OLG Bremen NStZ 1989, 276 (277)).
- OLG Koblenz, 15.03.1999 - 2 VAs 15/98 Deshalb läßt die Rechtsprechung die Akteneinsicht Dritter nur dann zu, wenn sie aus Gründen des Gemeinwohls geboten ist (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093; OLG Celle, NJW 1992, 253; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229; OLG Bremen, NStZ 1989, 276).
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