Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 61 Abs. 1 Satz 3
Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Vorlage unrichtiger Bescheinigungen
- rechtsinformationen.bund.de
Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Vorlage unrichtiger Bescheinigungen
- rechtsprechung-im-internet.de
Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Vorlage unrichtiger Bescheinigungen
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Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Vorlage unrichtiger Bescheinigungen
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
BND darf Verbeamtung wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung verweigern
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 2011
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 21.23
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Bewährung
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Dabei erfasst die Eignung im engeren Sinne insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 - BVerwGE 183, 229 Rn. 18 zu einem Probebeamten).Beispielhaft sind in der Rechtsprechung hierfür Elemente der Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung benannt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 - BVerwGE 183, 229 Rn. 13;… Beschlüsse vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9 …und vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - NVwZ-RR 2016, 831 Rn. 26;… zur Berücksichtigung auch eines einmaligen Fehlverhaltens Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 10).
Aus der Annahme eines Beurteilungsspielraums folgt unmittelbar, dass die Erwägungen des Dienstherrn maßgeblich sind und das Gericht die Schlussfolgerung der charakterlichen Ungeeignetheit nicht auf eigene Überlegungen stützen darf (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 - BVerwGE 183, 229 Rn. 20).
- BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Rn. 13 Zu den an einen Beamten zu stellenden Anforderungen zählt auch die charakterliche Eignung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - NVwZ-RR 2016, 831 Rn. 26 m. w. N.).Beispielhaft sind in der Rechtsprechung hierfür Elemente der Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung benannt worden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 - BVerwGE 183, 229 Rn. 13;… Beschlüsse vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9 und vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - NVwZ-RR 2016, 831 Rn. 26;… zur Berücksichtigung auch eines einmaligen Fehlverhaltens Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Dem trägt er dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 20).
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Die Prüfung ist darauf beschränkt, ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 56; BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.16 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 31 Rn. 15). - BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
Beamtenrecht: Beförderung eingeschränkt polizeidienstfähiger Beamter // …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Dem trägt er dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 20). - BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Der Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf fehlerfreie Entscheidung über den Bewerbungsantrag betrifft nicht nur die Vergabe eines höheren Stausamtes, sondern steht auch dem Einstellungsbewerber zu (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 Rn. 16). - BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Rn. 14 2. Der in Ausfüllung des Begriffs der Eignung ebenso wie der Begriffe Befähigung und fachliche Leistung dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 - IÖD 2013, 182 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 109 Rn. 15). - BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21
Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Rn. 14 2. Der in Ausfüllung des Begriffs der Eignung ebenso wie der Begriffe Befähigung und fachliche Leistung dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 - IÖD 2013, 182 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 109 Rn. 15). - BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16
Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Die Prüfung ist darauf beschränkt, ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 56; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.16 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 31 Rn. 15). - BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16
Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2025 - 2 VR 13.25
Beispielhaft sind in der Rechtsprechung hierfür Elemente der Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung benannt worden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 - BVerwGE 183, 229 Rn. 13;… Beschlüsse vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9 …und vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - NVwZ-RR 2016, 831 Rn. 26; zur Berücksichtigung auch eines einmaligen Fehlverhaltens Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 10). - BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15
Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2026 - 4 S 4.26
Beamter auf Widerruf, Polizeimeisteranwärter, Entlassung, Verbot der …
Beispielhaft sind in der Rechtsprechung hierfür Elemente der Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung benannt worden (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. März 2025 - 4 S 5/25 - juris Rn. 8 ).Die Prüfung ist darauf beschränkt, ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 - juris Rn. 14).
Rn. 12 b) Aus der Annahme eines Beurteilungsspielraums folgt zwar unmittelbar, dass die Erwägungen des Dienstherrn maßgeblich sind und das Gericht die Schlussfolgerung der charakterlichen Ungeeignetheit nicht auf eigene Überlegungen stützen darf (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 - juris Rn. 14).
- VG Schleswig, 18.12.2025 - 12 B 68/24
Antrag auf Änderung im Aussetzungsverfahren; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis …
Eigene Sachverhaltsfeststellungen, die die Feststellungen des Antragsgegners ersetzen oder ergänzen würden, darf die Kammer nicht vornehmen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 -, juris Rn. 20;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 114 Rn. 80).Rn. 46 Aufgrund des bestehenden Beurteilungsspielraumes des Antragsgegners ist es der Kammer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch verwehrt, eigene Überlegungen anzustellen und die Überlegungen des Antragsgegners durch diese zu ersetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 -, juris Rn. 20).
- VG Berlin, 05.08.2026 - 5 L 412.26 Ausgangs- und Bezugspunkt für diese Beurteilung ist die prognostische Einschätzung, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Eigenschaften in der Lage ist und erwarten lässt, den beamtenrechtlichen Grundpflichten zu genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 -, juris Rn. 13).
Aus der Annahme eines Beurteilungsspielraums folgt unmittelbar, dass die Erwägungen des Dienstherrn maßgeblich sind und das Gericht die Schlussfolgerung der charakterlichen Ungeeignetheit nicht auf eigene Überlegungen stützen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025, a.a.O. Rn. 14).
- VG München, 01.07.2026 - M 5 K 26.3538
Einstellung als Gymnasiallehrkraft im Beamtenverhältnis auf Probe, …
Rn. 22 Auch Einstellungsbewerbern, d.h. solchen Bewerbern, die sich erstmals um die Begründung eines Beamtenverhältnisses bemühen, steht der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch zu, d.h. der Anspruch darauf, dass der Dienstherr einen Dienstposten unter Berücksichtigung des in Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung für den Freistaat Bayern (BV), § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) normierten Leistungsgrundsatzes vergibt und seine Auswahlentscheidung nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2025 - 2 VR 13.25, NVwZ 2025, 2011 (2012)).Das Gericht darf die Schlussfolgerung der charakterlichen Ungeeignetheit nicht auf eigene Überlegungen stützen (BVerwG, B.v. 4.9.2025 - 2 VR 13.25 - juris Rn. 14;… BVerwG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 50).
- VG Berlin, 17.09.2026 - 7 L 505.26 Die Prüfung ist darauf beschränkt, ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 - juris Rn. 14).
- VG Schleswig, 23.06.2026 - 12 A 184/25
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher …
Ausgangs- und Bezugspunkt für diese Beurteilung ist die Frage, ob der Widerrufsbeamte nach seinen persönlichen Eigenschaften in der Lage ist und erwarten lässt, den beamtenrechtlichen Grundpflichten (§§ 33 ff. BeamtStG) zu genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 -, juris Rn. 13 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 - 4 S 8.26
Polizeikommissaranwärter; Entlassung; Verfassungstreue; begründete Zweifel; …
Die Prüfung ist darauf beschränkt, ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 - juris Rn. 14). - VG München, 28.07.2026 - M 5 E 26.5263
Einstellungsbewerber, Forstrat, Mindestanspruch / Staatsnote, Leistungsprinzip, …
Der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch steht auch Einstellungsbewerbern zu, d.h. solchen Bewerbern, die sich erstmals um die Begründung eines Beamtenverhältnisses bemühen (BVerwG, B.v. 4.9.2025 - 2 VR 13.25, NVwZ 2025, 2011 (2012)). - BVerwG, 11.12.2025 - 2 A 7.24
Nur anlassbezogener Anspruch auf fiktive Nachzeichnung der beruflichen …
Der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung hat primär anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen und kann - wie sich aus Vorstehendem ergibt - grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 15 …und vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 - NVwZ 2019, 1760 Rn. 16; BVerwG…, Urteil vom 10. April 2025 - 2 C 12.24 - BVerwGE 185, 277 Rn. 21; Beschluss vom 4. September 2025 - 2 VR 13.25 - NVwZ 2025, 2011 Rn. 12). - VG München, 26.03.2026 - M 5 E 26.442
Einstellung in den Polizeivollzugsdienst, Sachliche Zuständigkeit für die …
Der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch steht auch Einstellungsbewerbern zu, d.h. solchen Bewerbern, die sich erstmals um die Begründung eines Beamtenverhältnisses bemühen (BVerwG, B.v. 4.9.2025 - 2 VR 13.25, NVwZ 2025, 2011 (2012)). - VG Schwerin, 24.11.2025 - 1 B 3183/25
Unrechtmäßiger Ausschluss vom Stellenbesetzungsverfahren; Beweislast bei …
- VG Schleswig, 27.01.2026 - 12 B 62/25
Verwaltungsgerichtliche Durchsetzung einer Neuentscheidung über die Erteilung …
- VG Köln, 15.05.2026 - 15 L 910/26
Aufstiegsverfahren, Laufbahnaufstieg, geforderte Hochschulausbildung
- VG Augsburg, 24.02.2026 - Au 2 K 25.1861
Entlassung eines Freiwillig, Wehrdienstleistenden während der Probezeit, …
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