Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sofortige weitere Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren: Zulassung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs vor Anordnung einer Postsperre
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 7 § 99
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Beschwerdefähigkeit der Postsperre
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerdefähigkeit der Postsperre
Verfahrensgang
- AG Syke - 15 IN 116/99
- LG Verden, 14.08.2000 - 2 T 300/00
- OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
- LG Verden, 26.09.2000 - 2 T 300/00
- OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 147
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag …
Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
Rn. 1 Die sofortige weitere Beschwerde, mit der sich die Schuldnerin gegen die erneute Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Landgericht wendet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 11. September 2000 (2 W 87/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898) den zunächst ergangenen Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 14. August 2000 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, ist nicht zuzulassen. - OLG Zweibrücken, 27.09.2000 - 3 W 179/00
Voraussetzungen einer Postsperre
Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
Rn. 5 Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00). - OLG Karlsruhe, 30.12.1999 - 11 W 196/99
Selbstkorrektur des letztinstanzlichen Fachgerichts auf Grund einer …
Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
Rn. 5 Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00).
- OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der …
Rn. 14 Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem früheren Beschluss vom 06.11.2000 (2 W 109/00, NZI 2001, 147 = Nds.…2001, 87 = OLG-Report 2001, 84), in dem er in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (ZInsO 2000, 677) entschieden hat, dass Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör primär durch Gegenvorstellung gegenüber dem Beschwerdegericht geltend zu machen sind.
- OLG Celle, 17.12.2001 - 2 W 133/01
Insolvenzverfahren; Postsperre; Interessenabwägung; Beschwerde ; …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren nach § 99 InsO dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (vergl. OLG Celle, ZInsO 2001, 557= NJW-RR 2001, 635; OLG Celle, NZI 2001, 147 = Nds. Rpfl. 2001, 87; OLG Celle ZInsO 2001, 128= ZEP 2001, 468; ebenso OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 677 [LS]). - LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09
Postsperre, Begründungspflicht
Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Insolvenzgerichtliche Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und eines Insolvenzverwalters; Zulässigkeitsvoraussetzungen von Beschwerde und weiterer Beschwerde eines Insolvenzverwalters bzgl. eines insolvenzgerichtlichen Beschlusses über die ...
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 21.03.2000 - 505 IN 106/99
- LG Düsseldorf, 17.04.2000 - 25 T 418/00
- OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99
Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).11 Abs. 1 RPflG der sofortigen Beschwerde, wenn der Mindestbeschwerdewert der §§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO, 567 Abs. 2 ZPO erreicht ist (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293).
Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO gelten für ihn die Vorschriften der §§ 63 bis 65 InsO entsprechend, so daß auch die Entscheidung des Insolvenzgerichts über seine Vergütung mit der Erstbeschwerde anfechtbar ist (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293; LG Frankfurt, ZIP 1999, 1686 = InVo 1999, 276; LG Göttingen, ZInsO 2000, 46), wenn - wie hier - der genannte Mindestbeschwerdewert erreicht ist Der Beschwerdeführer macht geltend, daß die angefochtene Entscheidung des Landgerichts auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
§ 568 Abs. 3 ZPO steht der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321 = ZInsO 2000, 336; OLG Naumburg, ZInsO 2000, 349 [L.]; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166 [167] = ZInsO 2000, 158 [159]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 314 = ZInsO 2000m 398 [399]).
Der Wirksamkeit einer gleichwohl vom Richter vorgenommenen Festsetzung steht das allerdings gemäß § 8 Abs. 1 RPflG nicht entgegen (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321 = ZInsO 2000, 336).
- OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
§ 568 Abs. 3 ZPO steht der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321 = ZInsO 2000, 336; OLG Naumburg, ZInsO 2000, 349 [L.]; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166 [167] = ZInsO 2000, 158 [159]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 314 = ZInsO 2000m 398 [399]).Die Frage, ob für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist, wird allerdings nicht einheitlich beantwortet (vgl. die Nachw. bei OLG Zweibrücken, NZI 2000, 314 [315] = ZInsO 2000, 398 [399]).
- OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat NZI 2000, 169 [171]; Senat, ZInsO 2000, 393 [394]), bedarf eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Verfahren nach § 6 Abs. 1 InsO einer vollständigen Sachverhaltsdarstellung, aus der sich ergibt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat.
- OLG Braunschweig, 22.03.2000 - 2 W 269/99
Bemessung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Festsetzung der …
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
§ 568 Abs. 3 ZPO steht der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321 = ZInsO 2000, 336; OLG Naumburg, ZInsO 2000, 349 [L.]; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166 [167] = ZInsO 2000, 158 [159]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 314 = ZInsO 2000m 398 [399]).Der Wirksamkeit einer gleichwohl vom Richter vorgenommenen Festsetzung steht das allerdings gemäß § 8 Abs. 1 RPflG nicht entgegen (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293; OLG Braunschweig, NZI 2000, 321 = ZInsO 2000, 336).
- LG Düsseldorf, 23.11.1999 - 25 T 937/99
Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Verwalters; Zuständigkeit des …
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Forderungen der Schuldnerin, auf die bis zur Beendigung des Amtes des vorläufiger Verwalter keine Zahlungen geleistet wurden, seien nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 23. November 1999 - 25 T 937/99 - nicht zu berücksichtigen.In ihrer in diesem Beschluß zitierten, in einer anderen Sache ergangenen Entscheidung vom 23. November 1999 - 25 T 937/99 - (NZI 2000, 182) hat die Beschwerdekammer darauf abgestellt wird, ob der vorläufige Verwalter in Bezug auf die Forderungen des Schuldners gegen Dritte verwaltende Tätigkeit entfaltet hat.
- LG Hannover, 29.10.1998 - 19 S 9/98
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293). - OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat NZI 2000, 169 [171]; Senat, ZInsO 2000, 393 [394]), bedarf eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Verfahren nach § 6 Abs. 1 InsO einer vollständigen Sachverhaltsdarstellung, aus der sich ergibt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat. - OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99
Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat NZI 2000, 169 [171]; Senat, ZInsO 2000, 393 [394]), bedarf eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Verfahren nach § 6 Abs. 1 InsO einer vollständigen Sachverhaltsdarstellung, aus der sich ergibt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat. - OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99
Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein …
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat NZI 2000, 169 [171]; Senat, ZInsO 2000, 393 [394]), bedarf eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Verfahren nach § 6 Abs. 1 InsO einer vollständigen Sachverhaltsdarstellung, aus der sich ergibt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat. - OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00
Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag …
Auszug aus OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 109/00
Der Zulassungsantrag des Beteiligten zu 2) bezieht sich auf eine dem Rechtsmittelzug der Insolvenzordnung und damit der Regelung des § 7 Abs. 1 InsO unterliegenden Entscheidung des Landgerichts (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293). - OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
- OLG Naumburg, 31.03.2000 - 5 W 25/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des …
- LG Frankfurt/Main, 21.06.1999 - 9 T 401/99
Rechtspfleger als vorläufiger Insolvenzverwalters
- LG Göttingen, 09.11.1999 - 10 T 45/99
Anspruch auf Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ; …
- BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00
Vergütung des Insolvenzverwalters
Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 21 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO; OLG Zweibrücken NZI 2000, 314; OLG Köln Beschlüsse vom 10.3.2000 und vom 18.8.2000, 2 W 274/99, 2 W 97/00 und 2 W 109/00; OLG Braunschweig Rpfleger 2000, 416; OLG Celle MDR 2000, 1031 und OLG Stuttgart NZI 2000, 166); sie ist auch form- und fristgerecht eingereicht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 569, 577 Abs. 2 ZPO). - OLG Köln, 19.03.2001 - 2 W 13/01 Auf die hiergegen gerichtete sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 13. Mai 2000, mit welcher der Beteiligte zu 2) die Festsetzung einer weiteren Vergütung von DM 3.830,17 nebst 16 % Mehrwertsteuer erstrebt hat, hat der Senat durch Beschluß vom 18. August 2000 - 2 W 109/00 - den Beschluß des Landgerichts vom 17. April 2000 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Erstbeschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 16.10.2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gebührenermäßigung bei überörtlicher Sozietät
Verfahrensgang
- LG Bremen - 12 O 144/00
- OLG Bremen, 16.10.2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02
Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO
Andere Oberlandesgerichte sind demgegenüber der Ansicht, daß die Kürzung nach der Maßgabe des Einigungsvertrags zur BRAGO auch auf überörtliche Sozietäten mit Sitz im Altbundesgebiet anzuwenden ist, wenn ein Mitglied dieser Sozietät vor Gerichten im Beitrittsgebiet aufgetreten ist, das dort seine Kanzlei eingerichtet hat (OLG Brandenburg, RPfleger 1997, 496; OLG Bremen, OLGR 2001, 35; im Ergebnis genauso, aber mit anderer Begründung: OLG Jena, OLG-NL 1997, 95 und NJW 2001, 685).
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