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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 06.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2527
OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2001,2527)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.2001 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2001,2527)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2001,2527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde; Insolvenzverwalter; GmbH; Zulässigkeit; Begründetheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2146
  • NZI 2001, 658
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den …

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01
    Aus der Mitwirkung an einer für die ablehnende Partei ergangene ungünstige gerichtliche Entscheidung läßt sich noch keine unparteiische Einstellung herleiten (BGH, NJW-RR 1986, 738).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1999 - 11 W 95/99

    Ablehnung eines Insolvenzrichters

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01
    Gemäß § 4 InsO i.V.m. §§ 46 Abs. 2, 577 Abs. 2 ZPO kann die Entscheidung des Landgerichts über ein gegen den Richter am Insolvenzgericht gerichtetes Befangenheitsgesuch mit sofortigen (Erst-)Beschwerde angefochten werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21. Juni 1999, 11 W 95/99 = InVo 2000, 51;… FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 4 Rdnr. 47).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auch Verfahrensfehler, die einem Richter bei der Prozeßleitung unterlaufen, sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. Senat, OLG-Report Köln 2002, 85 [86]; Senat…, Beschluß vom 19. November 2008, a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01

    Keine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers des …

    Vielmehr sieht § 46 Abs. 2 ZPO gegen den das Gesuch zurückweisenden Beschluß nur die sofortige (Erst-)Beschwerde vor (vgl. hierzu: Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2001, 2 W 206/01; OLG Karlsruhe, InVo 2000, 51;… FK/Schmerbach, a.a.O., § 4 Rdnr. 47).

    Aufgrund der Verweisung in § 4 InsO richtet sich das Verfahren über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung, hier §§ 41 ff. ZPO (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2001, 2 W 206/01; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 4 Rdnr. 30 ff.; Wienberg in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 4 InsO Rdnr. 6, 56 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 4 Rdnr. 5; Kübler in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 9. Lfg.

  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    Auch Verfahrensfehler, die einer Richterin oder einem Richter bei der Prozessleitung unterlaufen, sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (OLG Köln - 2 W 206/01 - - 2 W 114/08 -).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten …

    Auch Verfahrensfehler, die einem Richter bei der Prozeßleitung unterlaufen, sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. Senat, OLG-Report Köln 2002, 85 [86]).
  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme …

    Das Oberlandesgericht Köln und nicht, worauf der Senat in sämtlichen bisher in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlichten Beschlüssen hingewiesen hat (z.B. zuletzt: NZI 2001, 657; NZI 2001, 658), das Oberlandesgericht Hamm ist in Nordrhein-Westfalen gemäß § 7 Abs. 3 InsO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenfassung der Entscheidungen über die weiteren Beschwerden in Insolvenzsachen vom 6. November 1998 (GVBl. NW 1998, 550; NZI 1999, 66) zur Entscheidung über die in Insolvenzsachen gegen einen Beschluß des Landgerichts eingelegten Rechtsmittel berufen.
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen …

    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24;… Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Nicht erforderlich ist, daß der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder sich für befangen hält (st. Rspr. vgl. z.B.: Senat, NZI 2001, 658; BVerfGE 73, 330 [335 f.) = NJW 1987, 430; BVerfGE 92, 138 [139]; BGH, NJW 1995, 1677 [1679]; OLG Köln [8. Senat], NJW-RR 2000, 592; OLG Köln [14. Senat], NJW-RR 1997, 828; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn 9 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 W 46/04

    Keine Richterablehnung bei gebotener Ausübung der Aufklärungs- und Hinweispflicht

    Nicht erforderlich ist, daß der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder sich für befangen hält (st. Rspr. Senat, NZI 2001, 658; BVerfGE 73, 330 [335 f.) = NJW 1987, 430; BVerfGE 92, 138 [139]; BGH, NJW 1995, 1677 [1679]; OLG Köln [8. Senat], NJW-RR 2000, 592; OLG Köln [14. Senat], NJW-RR 1997, 828; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Auflage 2004, § 42 Rn 9 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer …

    Vermeintliche oder tatsächliche Verfahrensfehler im Rahmen der Prozessleitung stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (Senat, OLGR 2002, 85 [86 f.]).
  • BPatG, 29.11.2011 - 35 W (pat) 424/10
    Auch Verfahrensfehler, die einem Richter bei der Prozessleitung unterlaufen, sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2002, 85, 86).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8143
OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2002,8143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2002,8143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 W 206/01 (https://dejure.org/2002,8143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BVormVG § 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung der Annahme eines Berufsbetreuers, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1
    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BvormVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG; Dauer der selbstständigen Berufsbetreuertätigkeit ; Keine Schutzwürdigkeit höherer Einkommenserwartungen; Bestands- und Vertrauensschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1511 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Die Arbeit als angestellter Vereinsbetreuer erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BVormVG nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307, Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1836 a Rn. 65).

    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

  • BVerfG, 06.06.2000 - 1 BvR 1125/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Im Übrigen ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juni 2000 (BtPrax 2000, 212) ohnehin sehr zweifelhaft, ob den Berufsbetreuern überhaupt ein Bestands- und Vertrauensschutz hätte gewährt werden müssen.
  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Seine Vergütung wird vielmehr von dem Betreuungsverein gezahlt, und sie muss sich nicht an den Vergütungssätzen eines selbständigen Berufsbetreuers orientieren (vgl. dazu grds. BAG BtPrax 1997, 32; BVerfG BtPrax 2002, 35).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    Seine Vergütung wird vielmehr von dem Betreuungsverein gezahlt, und sie muss sich nicht an den Vergütungssätzen eines selbständigen Berufsbetreuers orientieren (vgl. dazu grds. BAG BtPrax 1997, 32; BVerfG BtPrax 2002, 35).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    (...) Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor beruflicher und finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).".
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01
    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
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