Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.02.2003 - 2 W 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Keine Überleitung des Beschwerdeverfahrens in das Berufungsverfahren bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Einzelrichterbeschluss
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 341 Abs. 2 ZPO; §§ 567 ff. ZPO
Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss; Überleitung des Beschwerdeverfahrens in Berufungsverfahren; Entscheidung des Landgerichts durch Einzelrichter ; Prinzip der Meistbegünstigung; Sofortige Beschwerde zum originären Einzelrichter - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 567 ff.; ZPO § 341 Abs. 2
Zur Überleitung eines Beschwerdeverfahrens in ein Berufungsverfahren bei erfolgter Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss; Überleitung des Beschwerdeverfahrens in Berufungsverfahren; Entscheidung des Landgerichts durch Einzelrichter ; Prinzip der Meistbegünstigung; Sofortige Beschwerde zum originären Einzelrichter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Überleitung von Beschwerde- in Berufungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1747 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 647
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Celle, 19.02.2004 - 2 W 11/04
Verwerfung eines unzulässigen Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid durch …
Aufgrund des im Zivilprozessrecht geltenden Meistbegünstigungsprinzips ist jedoch davon auszugehen, dass gegen eine formal fehlerhafte Beschlussentscheidung des Landgerichts die sofortige Beschwerde als zulässig angesehen werden muss (dazu bereits für die ebenso zu behandelnde Unzulässigkeit der Verwerfung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss, Senat Beschl. v. 06.02.2003 - 2 W 5/03, NJW-RR 2003, 647 = OLGReport Celle 2003, 148;… Zöller/Herget, a.a.O., § 341 Rz. 9).Die Sache muss deshalb an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen werde (s. auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 647).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Celle (Beschl. vom 06.02.2003 - 2 W 5/03 -, NJW-RR 2003, 647) und Zweibrücken (Beschl. vom 13.02.2004 - 4 W 4/04 -, OLGR Zweibrücken 2004, 440) die Auffassung, dass eine Überleitung in das Urteilsverfahren in der zweiten Instanz dann nicht in Betracht kommt, wenn es aufgrund der prozessual fehlerhaften Entscheidung des Erstgerichts zu einer gesetzeswidrigen Verschiebung der Zuständigkeit kommt. - OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen …
Eine eigene Sachentscheidung des Senats durch ein Urteil - wenn man ein solches überhaupt grundsätzlich für zulässig erachtet (dagegen etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 955;… vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 43 EuGVVO/Art. 36 ff EuGVÜ Rz. 9) - würde überdies zu einer Zuständigkeitsverschiebung in zweiter Instanz führen (vgl. zu letzterem auch OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
- OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04
Rechtsmittel bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein …
Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (…vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508;… Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.). - OLG Naumburg, 25.07.2007 - 3 WF 224/07
Zuständigkeit für sofortige Beschwerde bei Verwerfung eines Einspruchs gegen …
Nach dieser prozessual fehlerhaften Entscheidung des Amtsgerichts ist es zu einer gesetzwidrigen Verschiebung der Zuständigkeit gekommen, die nur durch die Zurückverweisung der Sache zu korrigieren ist (vgl. hierzu ausführlich OLGR Celle 2003, 148-149). - OLG Köln, 17.10.2006 - 4 WF 161/06
Fehlerhafte Verwerfung eine Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss
Mithin ist es aufgrund der prozessual fehlerhaften Entscheidung des Landgerichts zu einer gesetzwidrigen Verschiebung der Zuständigkeit gekommen, die durch die Zurückverweisung der Sache zu korrigieren ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.08.2004 - I-2 W 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 01.08.2002 - 4 O 286/01
Schwangerschaftstestgerät
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.2004 - 2 W 5/03
Hiervon entfallen 100,-- Euro auf das Darlehen M vom 11. April 2003 über 3.500,-- Euro, das dem Beklagten zu 2. gegeben worden ist, um ein der Darlehensgeberin auferlegtes Ordnungsgeld zurückerstatten zu können und für das er monatlich 100,-- Euro bei einer Verzinsung von 7 % zurückzahlen muss; die verbleibenden 100,-- Euro betreffen ein Darlehen seiner Arbeitgeberin Incarmed vom 12. Januar 2004 über insgesamt 1.810,06 Euro zur Erstattung der vom Landgericht Düsseldorf in den Kostenfestsetzungsbeschlüssen aus den Verfahren 4 O 409/01 ZV II und 4 O 286/01 ZV II festgesetzten Beträge, auf das der Beklagte zu 2. ebenfalls monatliche Zahlungen von 100,-- Euro bei einer Verzinsung von 7 % leisten muss. - BGH, 09.01.1953 - I ZR 79/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.2004 - 2 W 5/03
Die Anordnung nach § 144 PatG und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO haben unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen (vgl. RG, GRUR 1938, 39, 40; BGH GRUR 1953, 123;… Benkard/Rogge, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 144 PatG, Rdnr. 3); insbesondere ist die Streitwertbegünstigung unabhängig von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung.
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 76/08
Herabsetzung des Streitwertes i.R.d. Bemessung einer Verpflichtung des Beklagten …
Der Senat hat bei der Bemessung des Teilstreitwerts berücksichtigt, dass dem Kläger ein gewisses Kostenrisiko, das in einem angemessenen Verhältnis zum normalen Risiko, dem erhöhten Risiko der Gegenpartei und seinen Vermögensverhältnissen steht, verbleiben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - X ZR 57/97, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf InstGE 5, 70). - BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 80/08
Streitwertherabsetzung wegen Vermögenslosigkeit
Der Senat hat bei der Bemessung des Teilstreitwerts berücksichtigt, dass dem Kläger ein gewisses Kostenrisiko, das in einem angemessenen Verhältnis zum normalen Risiko, dem erhöhten Risiko der Gegenpartei und seinen Vermögensverhältnissen steht, verbleiben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - X ZR 57/97, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf InstGE 5, 70). - OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 2 U 108/11 Eine "erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse" ist sogar weniger streng zu beurteilen als die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe (Senat, InstGE 5, 70 - Streitwertermäßigung).
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