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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 02.10.1992 | OLG Düsseldorf, 09.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2173
OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,2173)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,2173)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,2173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter Berücksichtigung des Sozialhilfebedarfs; Ermittlungsgrundlage des anzunehmenden Sozialhilfebedarfs beim Pfändungsschutz; Voraussetzungen zur Anhebung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2836
  • FamRZ 1993, 584
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 256/00
    Diese sind nur unselbständige Positionen der im Rahmen der Festsetzung des pfändungsfreien Betrages zu berücksichtigenden Bedarfsposten, so daß der Senat als Tatsacheninstanz auch die Richtigkeit der anderen Bedarfsposten überprüfen muß (vgl. allgemein: Senat, NJW 1992, 2836; Rpfleger 1999, 548); denn das Verschlechterungsverbot hindert nur im Ergebnis an einer Unterschreitung der vom Landgericht festgesetzten Pfändungsgrenzen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (NJW 1992, 2836; Rpfleger 1996, 118 = OLGR 1996, 75 [76]; Rpfleger 1999, 548) haben das Vollstreckungsgericht bzw. die ihm im Rechtsmittelzug übergeordneten Gerichte bei der Entscheidung nach § 850 f Abs. 1 lit. a) ZPO den im Einzelfall anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Schuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln, wobei eine entsprechende Bescheinigung des örtlich zuständigen Sozialamtes lediglich eine Entscheidungshilfe in Form einer behördlichen Auskunft darstellt, deren Richtigkeit das Gericht eigenverantwortlich überprüfen muß.

    Die Mietkosten sind bei der Berechnung des Bedarfs des Schuldners nur anzuerkennen, soweit sie angemessen sind (vgl. allgemein: Senat NJW 1992, 2836 [2837]; Senat, Rpfleger 1999, 548;… Zöller/Stöber, ZPO, 22. Auflage 2001, § 850 f Rdnr. 2 m.w.N.), wobei die Angemessenheit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls für den jeweiligen Schuldner zu ermitteln ist.

    Eine Orientierungshilfe und einen Anhaltspunkt für die nach sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten allenfalls noch angemessene Miete sieht der Senat (z.B. NJW 1992, 2836 [2837]; Rpfleger 1999, 548; vgl. auch KG, Rpfleger 1994, 373) in den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes.

    Das rechtfertigt indes den Schluß, daß auch im Sozialhilferecht die nach § 3 RegelsatzVO angemessenen Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die nach dem Wohngeldgesetz zu berücksichtigen sind (Senat, NJW 1992, 2836 [2837]).

  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 70/01
    Dies ist nur eine unselbständige Position der im Rahmen der Festsetzung des pfändungsfreien Betrages zu berücksichtigenden Bedarfsposten, so daß der Senat als Tatsacheninstanz auch die Richtigkeit der anderen Bedarfsposten überprüfen muß (vgl. allgemein: Senat, NJW 1992, 2836; Rpfleger 1999, 548); denn das Verschlechterungsverbot hindert das Gericht nur daran, die vom Landgericht festgesetzten Pfändungsgrenzen im Ergebnis zum Nachteil des Beschwerdeführers abzuändern.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (NJW 1992, 2836; Rpfleger 1996, 118 = OLGR 1996, 75 [76]; Rpfleger 1999, 548) haben das Vollstreckungsgericht bzw. die ihm im Rechtsmittelzug übergeordneten Gerichte bei der Entscheidung nach § 850 f Abs. 1 lit. a) ZPO den im Einzelfall anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Schuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln, wobei eine entsprechende Bescheinigung des örtlich zuständigen Sozialamtes lediglich eine Entscheidungshilfe in Form einer behördlichen Auskunft darstellt.

    Bei der Berechnung des Bedarfs des Schuldners sind Mietkosten nur anzuerkennen, soweit sie angemessen sind (vgl. allgemein: Senat NJW 1992, 2836 [2837]; Senat, Rpfleger 1999, 548;… Zöller/Stöber, ZPO, 22. Auflage 2001, § 850 f Rdnr. 2 m.w.N.), wobei die Angemessenheit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls für den jeweiligen Schuldner zu ermitteln ist.

    Eine Orientierungshilfe und einen Anhaltspunkt für die nach sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten allenfalls noch angemessene Miete sieht der Senat (z.B. NJW 1992, 2836 [2837]; Rpfleger 1999, 548; vgl. auch KG, Rpfleger 1994, 373) in den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes.

    Das rechtfertigt indes den Schluß, daß auch im Sozialhilferecht die nach § 3 RegelsatzVO angemessenen Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die nach dem Wohngeldgesetz zu berücksichtigen sind (Senat, NJW 1992, 2836 [2837];… Zöller/Stöber, ZPO, 22. Auflage 2001, § 850 f Rdnr. 2).

  • OLG Frankfurt, 11.09.2000 - 25 W 58/00

    Voraussetzungen für die Anhebung der Unpfändbarkeitsgrenze nach § 850f I ZPO

    1996, 118; NJW 1992, 2836 = FamRZ 1993, 584; KG, …

    Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die nach sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten noch angemessene Miete sind die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes anzusehen, weil der im Vergleich zur Sozialhilfegewährung weiterreichende Schutz des Wohngeldgesetzes den Schluss zulässt, dass auch im Sozialhilferecht die nach § 3 RegelsatzVO angemessenen Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die nach dem Wohngeldgesetz zu berücksichtigen sind (OLG Köln, Rpfl. 1999, 548, 549; NJW 1992, 2836, 2837 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; KG, Rpfl.; 1994, 373; LG Berlin, …

    Dem Vollstreckungsgläubiger ist dabei nicht erst dann der Vorrang zu gewähren, wenn er durch die Nichterfüllung selbst in eine Notlage geriete, sondern auch dann, wenn sich die Tilgung der Schuld unangemessen lang hinzieht und der Vollstreckungsschuldner sich nicht einmal bemüht, unangemessene Aufwendungen zu senken, um wenigstens Teilbeträge abzutragen (OLG Köln, NJW 1992, 2836, 2837 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; vgl. auch KG, VersR 1962, 174, 175; OLG Celle, …

    Die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses durch die landgerichtliche Entscheidung führt nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Pfändung (vgl. BGH, NJW 1976, 1453 [BGH 09.06.1976 - VIII ZR 19/75] ; OLG Köln, NJW 1992, 2836 [OLG Köln 10.06.1992 - 2 W 56/92] ; NJW-RR 1993, 393 [OLG Köln 11.03.1992 - 2 W 16/92] ;… Becker, in: Musielak, § 850f Rn. 16;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Aufl., Rn. 581).

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 164/99

    Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Vollstreckungsschuldner

    Dies hat zur Folge, daß die mit dem Beschluß des Rechtspflegers des Amtsgerichts ausgebrachte ergänzende Pfändung des Einkommens des Schuldners in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem pfändbaren Teil Bezüge bei einer Berechnung der Lohnsteuer unter Anwendung der Steuerklasse V und dem Betrag dieser Bezüge bei einer Berechnung der Lohnsteuer unter Anwendung der Steuerklasse IV endgültig beseitigt worden ist (vgl. BGHZ 66, 394 [395] = NJW 1976, 1453; Senat, ZIP 1980 578 [579]; Senat, NJW-RR 1987, 380; Senat, MDR 1992, 1001 = NJW-RR 1993, 393; Senat, NJW 1992, 2836 = FamRZ 1993, 584; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1991, 513; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1993, 80; OLG Schleswig, SchlHA 1993, 91; Büttner, FamRZ 1994, 1433 [1438];… Musielak/Becker, ZPO, 1999, § 829, Rdn. 23;… Musielak/Lackmann, a.a.O., § 766, Rdn. 30;… Stöber, a.a.O., Rdn. 741 mit weit.

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen - wie hier - eine Pfändung durch die Abänderung einer Entscheidung über die Berechnung des pfändbaren Betrages teilweise aufgehoben wird (vgl. Senat, MDR 1992, 1001 = NJW-RR 1993, 393; Senat, NJW 1992, 2836 = FamRZ 1993, 584;…Büttner, a.a.O.;… a.A. Stöber, a.a.O., Rdn. 1187 a).

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Der Senat hält es ferner für sachdienlich, darauf hinzuweisen, daß das Gericht bei der Entscheidung nach § 850 f Abs. 1 ZPO an die Bescheinigung des Sozialamts nicht gebunden ist, sondern den anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Schuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln hat, wobei eine entsprechende Bescheinigung des örtlich zuständigen Sozialamtes lediglich eine Entscheidungshilfe in Form eine behördlichen Auskunft darstellt (vgl. Senat, NJW 1992, 2836; Senat, Rpfleger 1996, 118; LG Hamburg, Rpfleger 2000, 176).
  • OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
    Auf diese Rechtslage hat der Senat in mehreren veröffentlichten Entscheidungen hingewiesen und verweist daher zur näheren Begründung auf sie (Senat FamRZ 1992, 845; Senat FamRZ 1993, 584).
  • LG Kassel, 24.09.2019 - 3 T 496/19
    Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die noch angemessenen Wohnkosten kommen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, die im Vergleich zur Sozialhilfe weiter reichenden Schutz gewähren, jedoch deutlich machen, welche Beträge im Rahmen des (übrigen) Sozialrechts noch angemessen sind (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2000, 614; Beschluss vom 11.09.2000 25 W 058/00 ; OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 8 W 371/00

    Pfändungsfreier Betrag - notwendiger Lebensunterhalt - Kindergeld

    Es ist anerkannt, dass die sog. sozialhilferechtliche Garantiebescheinigung das Vollstreckungsgericht nicht bindet, sondern dass die Vollstreckungsgerichte den maßgeblichen Sozialhilfebedarf - im Rahmen der sozialhilferechtlichen Vorschriften - eigenständig zu ermitteln haben (zB OLG Köln JurBüro 1999, 606 = RPfl 1999, 548; NJW 1992, 2836 = OLGZ 1993, 371; LG Stuttgart RPfl 1990, 173;… Stöber, Forderungspfändung, 12. Aufl., Rn 1186 a mwRsprNw).
  • LG Kassel, 11.04.2005 - 3 T 147/05

    Grenzen der Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens; Kriterien für die Beurteilung des …

    Entsprechendes galt für die Zeit bis zum 31.12.2004 nach § 3 der Regelsatzverordnung a. F. Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die danach noch angemessene Miete kommen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, weil der im Vergleich zur Sozialhilfe weiterreichende Schutz dieses Gesetzes den Schluss zulässt, dass auch die im Rahmen des Sozialhilferechts hinzunehmenden Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die auf seiner Grundlage zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 11.09.2000 - 25 W 058/00 - OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
  • LG Kassel, 05.04.2005 - 3 T 185/05
    Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die danach noch angemessene Miete kommen indes nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, weil der im Vergleich zur Sozialhilfe weiterreichende Schutz dieses Gesetzes den Schluss zulässt, dass auch die im Rahmen des Sozialhilferechts hinzunehmenden Aufwendungen auf Dauer nicht höher liegen können als die Kosten, die auf seiner Grundlage zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 11.09.2000 - 25 W 058/00 - OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).
  • OLG Köln, 01.09.1995 - 2 W 83/95
  • LG Saarbrücken, 27.04.2005 - 5 T 106/05
  • LG München II, 22.12.1997 - 6 T 7597/97

    Forderungspfändung: Darlegungs- und Beweislast sowie Umfang der Prüfung durch das …

  • LG Stuttgart, 19.01.1993 - 2 T 1017/92

    Berechnung des pfandfreien Betrags des Arbeitseinkommens; Ansatz eines …

  • LG Kassel, 11.12.2015 - 3 T 579/15
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92   

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https://dejure.org/1992,6357
OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,6357)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,6357)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,6357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführung durch Bewerbung eines nicht vorrätigen, besonders preisgünstigen Computerangebots

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92
    Welche Vorratsmenge im Einzelfall erwartet wird, hängt wiederum von der Vorstellung des angesprochenen Publikums ab und diese wird durch eine Vielzahl je nach Einzelfall mehr oder weniger gewichtiger Umstande (z. B. Art und Preis der Ware, Inhalt und Intensität der Werbung, Art, Lage und Größe der Verkaufsstätte) bestimmt (vgl. BGH GRUR 1982, 681 - Skistiefel; 1985, 980 - Tennisschuhe; 1987, 52 - Tomatenmark).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92
    Welche Vorratsmenge im Einzelfall erwartet wird, hängt wiederum von der Vorstellung des angesprochenen Publikums ab und diese wird durch eine Vielzahl je nach Einzelfall mehr oder weniger gewichtiger Umstande (z. B. Art und Preis der Ware, Inhalt und Intensität der Werbung, Art, Lage und Größe der Verkaufsstätte) bestimmt (vgl. BGH GRUR 1982, 681 - Skistiefel; 1985, 980 - Tennisschuhe; 1987, 52 - Tomatenmark).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92
    An der notwendigen Kausalität und Relevanz der Irreführung fehlt es nicht, denn es reicht für § 3 UWG bereits aus, dass der Interessent sich wegen der Irreführung mit dem Angebot überhaupt näher befasst (BGH GRUR 1970, 425 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83

    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92
    Welche Vorratsmenge im Einzelfall erwartet wird, hängt wiederum von der Vorstellung des angesprochenen Publikums ab und diese wird durch eine Vielzahl je nach Einzelfall mehr oder weniger gewichtiger Umstande (z. B. Art und Preis der Ware, Inhalt und Intensität der Werbung, Art, Lage und Größe der Verkaufsstätte) bestimmt (vgl. BGH GRUR 1982, 681 - Skistiefel; 1985, 980 - Tennisschuhe; 1987, 52 - Tomatenmark).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.1992 - 2 W 56/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6795
OLG Düsseldorf, 09.11.1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,6795)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,6795)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1992 - 2 W 56/92 (https://dejure.org/1992,6795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 890
    Darlegungslast des Schuldners bei Vollstreckung eines Unterlassungsgebots

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 34 O 4/90
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1992 - 2 W 56/92
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Um dem Gläubiger den ihm grundsätzlich obliegenden Nachweis des Verschuldens zu ermöglichen, ist es Sache der Schuldnerin, konkret darzulegen, was sie unternommen hat, um die Mißachtung des Titels durch ihr Personal zu verhindern (OLG Düsseldorf, WRP 1993, 326).
  • OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98

    Verbotsumfang eines auf Einstellung von auf einen nicht ordnungsgemäß …

    Die Schuldnerin hat jedoch nicht dargelegt, welche internen Maßnahmen sie unternommen hatte, um die Mißachtung des Titels durch die Angestellten zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 1993, 326).
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