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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2107
OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01 (https://dejure.org/2001,2107)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 W 60/01 (https://dejure.org/2001,2107)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 W 60/01 (https://dejure.org/2001,2107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Insolvenz; Schuldenbereinigungsplan; Restschuldbefreiung; Inkassounternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1102
  • NZI 2001, 323
  • Rpfleger 2001, 448
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00

    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01
    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - (abgedruckt: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266 = Rpfleger 2001, 143 = OLGR 2001, 99) den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

    Bereits in dem Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, daß nach § 4 InsO in Verbindung mit §§ 577 Abs. 2 Satz 1, 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO für den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung eine förmliche Zustellung der Beschwerdeentscheidung notwendig ist.

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01
    Fehlt es hieran, wird weder die zweiwöchige Notfrist für die Einlegung des Rechtsmittels gemäß den §§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO in Gang gesetzt noch tritt eine eventuelle Rechtskraftwirkung ein (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; vgl. auch: Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494;… HK/Kirchhof, a.a.O., 1999, § 7 Rdnr. 8;… Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 15, 27 f.;… Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 6 Rdnr. 66, § 7 Rdnr. 33 f.).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01
    Dieses ist aufgrund der in entsprechender Anwendung des § 565 Abs. 2 ZPO bestehenden Bindungswirkung (…HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 28;… Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 28; vgl. auch: GmS OGB, NJW 1973, 1273 [1274];… Zöller/Gummer, ZPO, 22. Auflage 2001, § 575 Rdnr. 26 m.w.N.) gehindert, in Abweichung der Entscheidung des übergeordneten Rechtsmittelgerichts die erneute Behandlung und Entscheidung der Sache einem anderen Gericht zu übertragen.
  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden …

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.

    Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 1) erhobene sofortige weitere Beschwerde hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (abgedruckt unter anderem in NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts erneut aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 104/01

    Insolvenzrecht: Kein Rechtsmittel gegen die dem Schuldner gewährte Möglichkeit …

    Auf das ebenfalls von der Beteiligten zu 1) gegen den Zurückverweisungbeschluß der Kammer vom 1. Februar 2001 eingelegte weitere Rechtsmittel hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (unter anderem abgedruckt in: NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur Entscheidung über den Ersetzungsantrag an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

    Soweit das Insolvenzgericht bereits Maßnahmen im Hinblick auf das Schuldenbereinigungsverfahren bzw. auf die Fortführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens getroffen hat, sind diese aufgrund der Entscheidung des Senates vom 28. März 2001 (2 W 60/01) und vom heutigen Tage (2 W 105/01) wegen der nunmehr von dem Beschwerdegericht vorzunehmenden Prüfung der Voraussetzungen des § 309 InsO gegenstandslos geworden.

  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ; …

    Eine Weiterverweisung der Sache nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist unzulässig (vgl. OLG Köln, ZInsO 2001, 378).
  • OLG Celle, 19.07.2001 - 2 W 77/01

    Restschuldbefreiung; Insolvenz; Beschwerdeentscheidung; Sachverhaltsdarstellung; …

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Insolvenzgericht nach der Zurückverweisung durch den Senat ist ausgeschlossen (s. OLG Köln, ZInsO 2001, 378 = NZI 2001, 323).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 222/01

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die sofortige …

    Rn. 4 Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 1) erhobene sofortige weitere Beschwerde hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (abgedruckt unter anderem in NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts erneut aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
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