Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 9/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 35, 78; BGB § 2270 Abs. 2
Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfungspflicht bei Erbfolge
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 16.06.2006 - 4 T 242/06
- OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 9/06
- OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 109/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 10.09.1991 - 8 W 227/91
Notwendigkeit der Beachtung gesetzlicher Auslegungsregeln bei Auslgeung …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 9/06
Voraussetzung ist jedoch, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel bleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können (OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154 ).Da unter den vorliegenden Umständen kein Ansatzpunkt für konkrete Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung steht, ist hier auf die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zurückzugreifen, die andernfalls auch durch das Nachlassgericht angewendet werden müsste (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 1992, 154 m. w. N.).
- OLG Schleswig, 15.07.1999 - 2 W 113/99
Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung
Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 9/06
Diese Angabe wäre aber erforderlich gewesen, da bloße abstrakte Zweifel den Verweis auf das Erbscheinsverfahren des Nachlassgerichts nicht rechtfertigen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1999, 206 = MittRhNotK 2000, 117 ). - KG, 21.11.1986 - 1 W 6416/85
Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 9/06
Im Rahmen der zuvor vom Grundbuchamt vorzunehmenden Auslegung und Würdigung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung ist es nicht erforderlich, dass alle etwaigen Bedenken gegen ihre Wirksamkeit in derselben Form ausgeräumt werden müssen (…Demharter, GBO, 23. Aufl., § 35 Rdnr. 36, 39 und 40; BayObLG, Rpfleger 1974, 434, 435; 1987, 266, 267; OLG Oldenburg, Rpfleger 1975, 313, 314).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung
- Judicialis
AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1
Widerruf, Aufenthaltserlaubnis, Asylberechtigte, vorläufiger Rechtsschutz, Begründung, sofortige Vollziehung, Ermessen, Integration, Abschiebungsstopp - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung; Folgen des Fortfalls des für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis allein maßgebenden Aufenthaltszwecks der Schutzbedürftigkeit hinsichtlich politischer Verfolgung; Entstehung eines gewichtigen ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.04.2006 - 10 F 9/06
- OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in …
Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06
Die von dem Antragsteller in diesem Zusammenhang auszugsweise in die Beschwerdebegründung "eingerückte" Textpassage aus einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom "24.02.2006 - 7 B 10020/06" rechtfertigt von ihrem Inhalt her keine abweichende Bewertung.
- VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06
Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.6.2006, 2 W 9/06).Rn. 23 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 10 F 28/06, 10 K 100/05, 10 F 9/06 und 2 W 9/06 sowie der Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen.
Rn. 37 Beschluss des VG des Saarlandes vom 11.4.2006, 10 F 9/06, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.6.2006, 2 W 9/06.
Rn. 65 vgl. dazu den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.5.2006, 2 W 9/06 (Vorinstanz: 10 F 9/06) im Verfahren des Sohnes bzw. Bruders der Antragsteller Q. A.
- OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
Widerruf einer erteilten Niederlassungserlaubnis wegen der geänderten Lage von …
Über die Erteilung eines solchen, im Verhältnis zur Niederlassungserlaubnis "geringwertigeren" Aufenthaltstitels ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380, 391 zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG;… VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, ZAR 2006, 414 ff.;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 52 AufenthG, Rn. 31; unklar: OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, sowie Schäfer, in: GK-AufenthG, § 52 AufenthG, Rn. 88, 96). - OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 26/06
Widerruf der Niederlassungserlaubnis
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entsteht in den Fällen des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG mit dem Fortfall des für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis allein maßgebenden Aufenthaltszwecks der Schutzbedürftigkeit hinsichtlich politischer Verfolgung ein gewichtiges öffentliches Interesse am Widerruf eines im Hinblick darauf erteilten ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2003 - 1 W 4/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 90, vom 7.10.2005 - 2 Q 6/05 -, SKZ 2006, 58, Leitsatz Nr. 68, jeweils noch zu § 43 Abs. 1 AuslG, und vom 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, SKZ 2006, 225, Leitsatz Nr. 67). - OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
Widerruf der Niederlassungserlaubnis
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Januar 1996 beruhte allein auf dem Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 19.12.1995, dem wiederum das im Verfahren ihrer Eltern ergangene, damals nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.4.1994 - 5 K 571/93.A - zugrunde lag, das später durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben wurde (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2003 - 1 W 4/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 90, vom 7.10.2005 - 2 Q 6/05 -, SKZ 2006, 58, Leitsatz Nr. 68, jeweils noch zu § 43 Abs. 1 AuslG, und vom 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, SKZ 2006, 225, Leitsatz Nr. 67, wonach in dieser Situation der Widerruf im Regelfall unabhängig von der längeren Dauer des Aufenthalts in Deutschland in ganz besonderer Weise geboten erscheint).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".