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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6282
OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05 (https://dejure.org/2005,6282)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 W 90/05 (https://dejure.org/2005,6282)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 W 90/05 (https://dejure.org/2005,6282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachverständigenvergütung: Honoraranspruch eines Sachverständigen wegen ausführlicher Prüfung des Akteninhalts trotz augenscheinlich fehlender Eignung zur Gutachtenerstellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 407a Abs. 1 S. 1 ZPO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG
    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen; Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen erforderliche Zeitaufwand als zu dem erstattungsfähigen Honorar zählend

  • OLG Braunschweig
  • Judicialis

    JVEG § 8; ; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; JVEG § 4 Abs. 3; ; JVEG § 4 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 407 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähiges Honorar für eine von einem Sachverständigen durchgeführte Vorprüfung nach § 407a Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Honorar, wenn Auftrag außerhalb des Fachgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen; Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen erforderliche Zeitaufwand als zu dem erstattungsfähigen Honorar zählend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsgutachter: Kein Geld für negative Kompetenzvorprüfung? (IBR 2006, 1017)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1979 - X ZR 21/76

    Entschädigungsanspruch eines gerichtlichen Sachverständigen - Erstellung eines …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05
    Leistung im Sinne dieser Vorschrift ist die Erstattung des Gutachtens (vgl. BGH NJW 1979, 1939; OLGR Düsseldorf, 1994, 104).

    Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen erforderliche Zeitaufwand gehört jedenfalls dann nicht zu dem erstattungsfähigen Honorar, wenn für den Sachverständigen ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt (BGH NJW 1979, 1939; OLGR Düsseldorf 1994, 252 (LS); OLGR Düsseldorf 1994, 104; OLGR Köln 1993, 159 (LS); OLG Nürnberg JurBüro 1989, 545;… Meyer/Höver, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen- und Sachverständigen, 22. Aufl., § 3 Rn 4.1).

  • OLG Köln, 22.12.1992 - 17 W 3/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05
    Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen erforderliche Zeitaufwand gehört jedenfalls dann nicht zu dem erstattungsfähigen Honorar, wenn für den Sachverständigen ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt (BGH NJW 1979, 1939; OLGR Düsseldorf 1994, 252 (LS); OLGR Düsseldorf 1994, 104; OLGR Köln 1993, 159 (LS); OLG Nürnberg JurBüro 1989, 545;… Meyer/Höver, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen- und Sachverständigen, 22. Aufl., § 3 Rn 4.1).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05
    Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen erforderliche Zeitaufwand gehört jedenfalls dann nicht zu dem erstattungsfähigen Honorar, wenn für den Sachverständigen ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt (BGH NJW 1979, 1939; OLGR Düsseldorf 1994, 252 (LS); OLGR Düsseldorf 1994, 104; OLGR Köln 1993, 159 (LS); OLG Nürnberg JurBüro 1989, 545;… Meyer/Höver, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen- und Sachverständigen, 22. Aufl., § 3 Rn 4.1).
  • OLG Celle, 11.11.2015 - 2 W 229/15

    Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei fehlender Verwertbarkeit des …

    Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. BGHNJW 1984, 870 f.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 25. August 2005 - 2 W 90/05, zit. aus juris).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16

    Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem …

    Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. BGH NJW 1984, 870 f.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 25. August 2005 - 2 W 90/05, zit. aus juris).
  • OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19

    Vergütungsansprüche des Sachverständigen für die Korrespondenz mit dem Gericht

    Der Honoraranspruch des Sachverständigen besteht nur für solche Tätigkeiten, die von dem gesetzlichen Begriff der Leistung in § 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erfasst werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. August 2005 - 2 W 90/05 -, OLGR Braunschweig 2006, 31 - 32).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2022 - 2 W 21/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Sachverständigenvergütung Kein …

    Daran fehlt es, wenn schon aus dem Beweisbeschluss oder der Klageschrift ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. August 2005 - 2 W 90/05, DS 2006, 159; Bleutge ebd.).
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