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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4312
OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19; PsychKG -SH § 7; BGB § 1896 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Unterbringung - Vorsorgevollmacht - Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu zivilrechtlicher Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzwürdigkeit des Interesses eines Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs bei zwangsweiser Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung; Umfang der Überprüfung der Unterbringung auf einen entsprechenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 380
  • FamRZ 2008, 718 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Eine Entscheidung des Betreuers im Rahmen seines Aufgabenkreises und bei Vorliegen etwaiger gerichtlicher Genehmigungen wird nicht deshalb rechtswidrig, weil möglicherweise eine derartige gewillkürte Vertretungsbefugnis Dritter besteht (OLGR München 2006, 191).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen mehrfach zitierten Beschluss vom 07.10.1981 (2 BvR 1194/80) ausgeführt, dass das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 GG der Unterbringung eines psychisch kranken Menschen nicht entgegen steht, die ausschließlich den Zweck verfolgt, den psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, wenn er für sich gefährlich oder ohne Anstaltspflege der Gefahr ernster Gesundheitsschädigung ausgesetzt ist.

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Verbietet ein Betroffener ausdrücklich die Verabreichung von Medikamenten in einer bestimmten Form oder untersagt er eine besondere Art der Behandlung, ist die Vertretungsmacht der Bevollmächtigten insofern eingeschränkt; die nur in eingeschränktem Umfang erteilte Vollmacht ist "als nicht gleichwertig mit den Handlungsbefugnissen eines Betreuers" anzusehen (vgl. KGR Berlin 2006, 359).

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst.
  • AG Münster, 03.01.2022 - 27 XVII 1433/21
    Rn. 20 Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, jede ärztliche Behandlung einer psychischen Erkrankung und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern und der Bevollmächtigte den geäußerten Willen des Betroffenen ohne Rücksicht auf dessen fehlende Einsichtsfähigkeit und eine konkrete Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über an seinem Wohl auszurichtende Maßnahmen stellt (KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2006, AZ 1 W 448/04); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.07.2007, AZ 2 W 93/07).
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   OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07   

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https://dejure.org/2007,8244
OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,8244)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,8244)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,8244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs; Eingehen eines Beklagten auf weitergehende Verpflichtungen als mit dem ursprünglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geltend gemachten Anspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entstehen einer Einigungsgebühr für einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Eingehen weiterer Verpflichtungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs durch einen Verfügungsbeklagten; Anspruch auf die Unterlassung ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 1000; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000; BGB § 779
    Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 RVG -VV bei weitergehender Verpflichtung des Verfügungsbeklagten im gerichtlichen Vergleich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Entstehen einer Einigungsgebühr für einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Eingehen weiterer Verpflichtungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs durch einen Verfügungsbeklagten; Anspruch auf die Unterlassung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 713
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07
    Nr. 1000 Abs. 1 VVRVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Die Einigungsgebühr entsteht mithin grundsätzlich bei jeder Absprache über ein Verfahren, wobei es im Gegensatz zum alten Recht nicht mehr eines Vergleichs i. S. von § 779 BGB bedarf, d. h. ein gegenseitiges Nachgeben ist - worauf die Rechtspflegerin des Landgerichts zutreffend hingewiesen hat - nicht mehr erforderlich (vgl. BGH AGS 2007, 57 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5;… BGH AGS 2007, 366 f., zitiert nach JURIS Rdz. 6).
  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07
    Nr. 1000 Abs. 1 VVRVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Die Einigungsgebühr entsteht mithin grundsätzlich bei jeder Absprache über ein Verfahren, wobei es im Gegensatz zum alten Recht nicht mehr eines Vergleichs i. S. von § 779 BGB bedarf, d. h. ein gegenseitiges Nachgeben ist - worauf die Rechtspflegerin des Landgerichts zutreffend hingewiesen hat - nicht mehr erforderlich (…vgl. BGH AGS 2007, 57 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5; BGH AGS 2007, 366 f., zitiert nach JURIS Rdz. 6).
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