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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27769
BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09 (https://dejure.org/2010,27769)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2010 - 2 WD 25.09 (https://dejure.org/2010,27769)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2010 - 2 WD 25.09 (https://dejure.org/2010,27769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abbrennen; Anschuldigungsschrift; Auslegung; Befehl; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; Disziplinarverfahren; Empfängersicht; Fahrlässigkeit; Feuerwerker; Freispruch; Fürsorgepflicht; Munition; Nebelwurfkörper; objektive Betrachtungsweise; Prozessstoff; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift; Auslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 133 BGB, § 157 BGB
    Notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift; Auslegung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung aufgrund mangelnden Hinweises auf eine nicht in die Bundeswehr eingeführten Munition bzw. einen in der Entwicklung begriffenen Nebelwurfkörper; Anforderungen an einen Anschuldigungssatz i.S.e. aus Sicht des Empfängers eindeutigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung aufgrund mangelnden Hinweises auf eine nicht in die Bundeswehr eingeführten Munition bzw. einen in der Entwicklung begriffenen Nebelwurfkörper; Anforderungen an einen Anschuldigungssatz i.S.e. aus Sicht des Empfängers eindeutigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Die Wehrdienstgerichte können und dürfen den vom Wehrdisziplinaranwalt angeschuldigten Sachverhalt weder erweitern noch einengen (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28).

    Verbleiben insoweit Zweifel, ist davon auszugehen, dass es an einer hinreichenden Anschuldigung im Sinne des § 99 Abs. 1 WDO fehlt (BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Rn. 24 Aus der doppelten Aufgabe der Anschuldigungsschrift folgt, dass ein Anschuldigungssatz nur dann hinreichend bestimmter Inhalt der Anschuldigungsschrift ist, wenn der in ihm erhobene Vorwurf eines schuldhaften Dienstvergehens in diesem Sinne aus der Sicht des Empfängers der Anschuldigungsschrift bei objektiver Betrachtungsweise konkret und eindeutig zu entnehmen ist (vgl. Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1 = NZWehrr 2005, 636 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Deshalb darf nicht offen bleiben, welche Bekundungen von Zeugen als zutreffend angesehen oder welche Tatsachen aufgrund von Zeugenaussagen und sonstigen Beweismitteln als erwiesen betrachtet werden und aus der Sicht des Wehrdisziplinaranwalts einen Schuldvorwurf rechtfertigen (Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 - BVerwGE 114, 258 = Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 3).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Dabei reicht es allerdings aus, dass sich die angeschuldigte Schuldform aus der Fassung des Tatvorwurfs ergibt (Beschluss vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 WD 4.08 - BVerwGE 133, 129 = Buchholz 450.2 § 99 WDO 2002 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Rn. 30 Fahrlässiges Handeln liegt dann vor, wenn der Soldat eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 - BVerwGE 120, 166 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 16).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Trotz dieser erheblichen Mängel war von einer Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht nach § 121 Abs. 2 WDO abzusehen, weil dem Senat eine abschließende Sachverhaltsaufklärung möglich war und das Disziplinarverfahren den Soldaten bereits seit August 2007 belastet (vgl. Urteil vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 - juris).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05

    Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Zu den gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO darzustellenden Tatsachen gehören auch die Umstände, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (Urteile vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 - und vom 22. März 2006 - BVerwG 2 WD 7.05 - Buchholz 450.2 § 107 WDO 2002 Nr. 2).
  • BVerwG, 29.06.1978 - 2 WD 18.78

    Trunkenheitsfahrt als fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht zu einem …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
    Zu den gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO darzustellenden Tatsachen gehören auch die Umstände, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (Urteile vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 - und vom 22. März 2006 - BVerwG 2 WD 7.05 - Buchholz 450.2 § 107 WDO 2002 Nr. 2).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und …

    Rn. 25 Der Tatvorwurf muss insbesondere erkennen lassen, ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Begehungsweise angeschuldigt wird (Urteil vom 18. September 2003 - BVerwG 2 WD 3.03 - BVerwGE 119, 76 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 11), weil die Schuldform nicht nur für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, sondern zugleich auch - als sogenannter doppelrelevanter Umstand - für den subjektiven Tatbestand des Dienstvergehens von konstitutiver Bedeutung ist (…Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 - juris Rn. 12 m.w.N. und Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - juris Rn. 23).

    Der Senat hat im Rahmen seiner Ermessensentscheidung insoweit dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) Vorrang eingeräumt (vgl. Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - juris Rn. 34 ff.).

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

    Rn. 33 1. Die auf den Soldaten zu 1 bezogene Anschuldigungsschrift wird den Bestimmtheitsanforderungen gem. § 123 Satz 3 in Verbindung mit § 107 Abs. 1, 99 Abs. 1 Satz 2 WDO gerecht (…vgl. etwa Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Rn. 24, und vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 10.04.2026 - 2 WD 45.25
    Die gesetzliche Vorgabe ist trotz der als Sollvorschrift gestalteten Fassung zwingend, soweit sie sich auf diesen notwendigen Inhalt der Anschuldigungsschrift bezieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 2 WD 25.09 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich; …

    Rn. 24 Aus der doppelten Aufgabe der Anschuldigungsschrift - Begrenzung des Prozessstoffes und Ermöglichung einer ausreichenden Verteidigung (vgl. zuletzt Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - m.w.N.) - folgt, dass ein Anschuldigungssatz nur dann hinreichend bestimmter Inhalt der Anschuldigungsschrift ist, wenn der in ihm erhobene Vorwurf eines schuldhaften Dienstvergehens in diesem Sinne aus der Sicht des Empfängers der Anschuldigungsschrift bei objektiver Betrachtungsweise konkret und eindeutig zu entnehmen ist (vgl. Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung; …

    Nach Maßgabe der vom Senat entwickelten Grundsätze zur Bestimmtheit von Anschuldigungen (vgl. Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - m.w.N.) wird deutlich, dass der frühere Soldat angeschuldigt ist, die Kontrollen entgegen der Dienstanweisung für den Offizier vom Wachdienst nicht vorgenommen zu haben.
  • BVerwG, 13.04.2021 - 2 WDB 1.21

    Anschuldigungsschrift; Bestimmtheitsgrundsatz; Bezeichnung des Tatorts; Identität …

    Die gesetzliche Vorgabe ist trotz der als Sollvorschrift gestalteten Fassung des § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO zwingend, soweit sie sich auf diesen notwendigen Inhalt der Anschuldigungsschrift bezieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 2 WD 25.09 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen …

    Für den Senat hat in letzter Zeit bereits mehrfach Anlass bestanden, nachdrücklich auf die rechtlich herausragende Bedeutung einer hinreichend konkreten Anschuldigungsschrift hinzuweisen (vgl. Urteile vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - und vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 -).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom …

    Verbleiben insoweit Zweifel, fehlt es an einer Anschuldigung im Sinne des § 99 Abs. 1 WDO (…vgl. Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - juris Rn. 24 und vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - Rn. 19 ff.).
  • VGH Hessen, 22.07.2014 - 22 A 2349/12

    Wahl des stellvertretenden Personalratsvorsitzenden

    Ob ein Rechtssatz eine bloße "Soll-Vorschrift" ist oder trotz seiner Ausgestaltung als "Soll-Vorschrift" eine zwingende Regelung enthält, ist durch Auslegung zu ermitteln; dabei sind - ausgehend vom Wortlaut - sowohl der Regelungszweck als auch sonstige rechtsstaatliche Gründe zu berücksichtigen (…vgl. Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 31 Rdnr. 40 f; BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 2 WD 25/09 -, juris, Rdnr. 22).
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