Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Verfehlung eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter unter Gewaltanwendung - Pflicht eines Soldaten zu Achtung und Schutz der Menschenwürde - Pesonenbezogene und tatbezogene Milderungsgründe
Verfahrensgang
- TDG Nord, 26.04.1995 - 4 VL 18/94
- BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95
Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
Auf die Beschwerde des Wehrdisziplinaranwalts hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - die Entscheidung des Vorsitzenden der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 28. November 1994 über die Einstellung des Verfahrens aufgehoben.Der Senat hat in seiner Rechtsprechung als solche Ausnahmesituation u.a. eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten anerkannt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 = NZWehrr 1987, 168> und vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -).
- BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung als solche Ausnahmesituation u.a. eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten anerkannt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 = NZWehrr 1987, 168> und vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -). - BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt. - BVerwG, 01.06.1983 - 2 WD 15.83
Mittäterschaft an einem Raub eines Soldaten als Verstoß gegen dessen Pflicht zur …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
Ein Zeit- oder Berufssoldat, der, sei es auch außerdienstlich, ein solches Verbrechen begeht, zerstört damit regelmäßig die für eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unerläßliche Vertrauensgrundlage, so daß im Regelfall die Entfernung aus dem Dienstverhältnis die unerläßliche und angemessene Ahndung eines derartigen Dienstvergehen ist (vgl. Urteil vom 1. Juni 1983 - BVerwG 2 WD 15.83 -).
- BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …
Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - und vom 6. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 25.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt. - BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
Beihilfe zur räuberischen Erpressung
Rn. 30 Der Senat hat bereits mit Urteil vom 6. Dezember 1995 - 2 WD 25.95 - (…Wolters Kluwer Online Rn. 26) festgestellt, dass eine strafrechtlich als Raub nach § 249 StGB zu wertende Pflichtverletzung regelmäßig die für eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unerlässliche Vertrauensgrundlage zerstört. - BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad; …
Der Senat hat im Fall der Verwirklichung eines - mit der räuberischen Erpressung vergleichbaren (§ 255 StGB) - Raubtatbestandes die Höchstmaßnahme zum Ausgangspunkt genommen (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 2 WD 25.95 - jurion Rn. 26). - BVerwG, 07.11.2024 - 2 WD 8.24
Aberkennung des Ruhegehalts wegen acht Geldwäschetaten und Beihilfe zum …
Rn. 29 Anders als bei den Verbrechenstatbeständen des Raubes (§ 249 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB), bei denen nach der Rechtsprechung des Senats die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 2 WD 25.95 - Wolters Kluwer Online Rn. 26 zu § 249 StGB …und vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 29 zu § 255 StGB), handelt es sich bei einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug allerdings nicht um ein vorsätzliches Zugriffsdelikt unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
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