Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12 |
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SG § 1 Abs. 3, §§ ... 7, 14 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO §§ 16, 17 Abs. 2 bis 4, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Nr. 4, § 63 Abs. 3 Satz 1, § 65 Abs. 1 Satz 2, § 84 Abs. 1, § 106 Abs. 1, § 107 Abs. 2 Satz 1, § 139 Abs. 2, § 140 Abs. 2 Satz 2; StGB § 331 Abs. 1, § 332 Abs. 1, § 353 b Abs. 1 Nr. 1; WStG § 48 Abs. 1; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen, inhaltsleeres Formalgeständnis, rechtswidrige Verfahrensabsprache (Deal), Ausklammerung, Zurückverweisung, Verstoß gegen Strafgesetze, Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, Annahme ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SG § 1 Abs. 3, §§ 7, 14 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 1
- rechtsinformationen.bund.de
Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen; inhaltsleeres Formalgeständnis; Vorteilsannahme; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 3 SG, § 7 SG, § 14 Abs 1 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 19 Abs 1 S 1 SG
Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen; inhaltsleeres Formalgeständnis; Vorteilsannahme; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen - Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrat; Pfüfungspflichten eines Wehrdienstgerichtes bei vorheriger Verurteilung durch ein Strafgericht auf Grund eines bloßen inhaltsleeren Formalgeständnisses
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Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrat; Pfüfungspflichten eines Wehrdienstgerichtes bei vorheriger Verurteilung durch ein Strafgericht auf Grund eines bloßen inhaltsleeren Formalgeständnisses
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufklärungspflicht im Disziplinarverfahren - und das Formalgeständnis im Strafverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Korruption - und die Zumessungserwägungen im Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
- TDG Nord, 23.05.2012 - TDiG N 2 VL 11/11
- BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09
Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N).Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N.).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Dies kann der Fall sein, wenn der Soldat geltend macht, dem strafgerichtlichen Urteil liege ein "Deal" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Verfahrensabsprache nicht genüge (Urteil vom 14. März 2007 - BVerwG 2 WD 3.06 - BVerwGE 128, 189 = NZWehrr 2007, 212 ; vgl. zum Deal allgemein: BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058 ff. sowie nachfolgend BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 - NJW 2013, 3046 ff. sowie 2 StR 47/13, NJW 2013, 3045) oder ein Formalgeständnis zugrunde (Beschluss vom 1. März 2013 - BVerwG 2 B 78.12 - NVwZ-RR 2013, 559 ff.).Dies ist offensichtlich, soweit sich die Erklärung des Verteidigers in der Aussage erschöpft, der Anklage werde nicht entgegengetreten; insoweit wird nicht einmal ein Geständnis im strafprozessualen Sinne vorgelegen haben (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 a.a.O. S. 1063 Rn. 70).
- BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04
Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Rn. 68 Der frühere Soldat hat vorsätzlich einen Vorteil dadurch angenommen, dass er wissentlich und willentlich die ihm im Mai 2002 - wie ihm auch bekannt - auf Veranlassung des Geschäftsführers der Firma M. überwiesenen 25 056 EUR, auf die er keinen Anspruch hatte und die seine wirtschaftliche Situation verbesserten (BGH, Urteil vom 2. Februar 2005 - 5 StR 168/04 - NStZ 2005, 334 ), behalten hat.Nur darauf muss sich der Vorsatz des Vorteilnehmers auch beziehen (BGH, Urteil vom 2. Februar 2005 a.a.O. S. 335).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Ob es darüber hinaus eines hervorgehobenen Amtes oder einer dienstlichen Vertrauensstellung bedarf (so für das Beamtenrecht: Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 = NVwZ 2013, 1087 Rn. 31) kann hier dahinstehen. - BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06
Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift; …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Die Annahme eines Vorteils steht danach auch dann unter Strafe, wenn der Vorteilsgeber keine bestimmte Amtshandlung erkaufen, sondern den Soldaten wohlwollend stimmen will (Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 = juris jeweils Rn. 29 m.w.N.). - BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07
Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N. = juris jeweils Rn. 23). - BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10
Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30). - BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (vgl. Urteil vom 17. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 37 m.w.N.). - BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Rn. 92 Nimmt ein Soldat allerdings im Rahmen einer Vorteilsannahme einen erheblichen Vorteil an, ist ebenso wie bei der Bestechlichkeit in der Regel die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 37 m.w.N. = NZWehrr 2012, 219 nur LS). - BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell …
Auszug aus BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Rn. 76 bbb) Ob der frühere Soldat darüber hinaus den Straftatbestand des Geheimnisverrats nach § 353 b Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen hat, kann deshalb dahingestellt bleiben, weil dies für den Ausgang des Rechtsmittels ohne Bedeutung ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - Rn. 48). - BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80
Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit - …
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13
Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren
- BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05
Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den …
- BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12
Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche …
- BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein …
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12
Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues …
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07
Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues …
- BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12
Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit; …
- BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; …
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger; …
- BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06
Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache, …
- BVerwG, 04.08.2026 - 2 WD 7.26
Disziplinarstrafe: Ex-Soldat verliert wegen Vergewaltigung sein Ruhegehalt
Die strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen können ferner dann offenkundig unzureichend sein, wenn dem Strafurteil ein "Deal" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugrunde liegt, der den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - NZWehrr 2015, 31 …und vom 13. Februar 2025 - 2 WD 16.24 - BVerwGE 184, 397 Rn. 17 m. w. N.).Rn. 16 c) Ferner hat das Amtsgericht seine tatsächlichen Feststellungen nicht allein auf ein inhaltsleeres Formalgeständnis gestützt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - NZWehrr 2015, 31 ).
- OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20
Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber …
Darüber hinaus ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei strafbarem Verhalten nach § 331 Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme im strafrechtlichen Sinne) im Regelfall angezeigt, wenn ein Beamter als Inhaber eines hervorgehobenen Amtes oder einer dienstlichen Vertrauensstellung für die Dienstausübung einen mehr als unerheblichen Vorteil fordert oder annimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 - Juris, Rn. 28 ff.;… Beschluss vom 20. Januar 2014 - 2 B 89/13 - Juris, Rn. 10 f.; vgl. auch Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31/12 - Juris, Rn. 92).Dass der Beklagte ein hervorgehobenes Amt einnahm, ergibt sich aus den oben stehenden Ausführungen, unabhängig davon, ob man auf sein Statusamt oder auf seine Befugnisse abstellt (zum Statusamt im höheren Dienst vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. November 1994 - 1 D 57/93 - Juris, Rn. 16; Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31/12 - Juris, Rn. 92; zu Befugnissen und Zuständigkeiten vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47/17 - Juris, Rn. 14).
- BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20
"Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des …
Dies kann der Fall sein, wenn der Soldat geltend macht, dem strafgerichtlichen Urteil liege ein "Deal" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugrunde, der den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Verfahrensabsprache nicht genüge (BVerwG…, Urteil vom 14. März 2007 - 2 WD 3.06 - BVerwGE 128, 189 Rn. 26) oder es beruhe auf einem Formalgeständnis (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 31 m.w.N.).Ein inhaltsleeres Formalgeständnis liegt wiederum nur dann vor, wenn die selbstbelastende Einlassung nicht wenigstens so konkret ist, dass geprüft werden kann, ob sie derart in Einklang mit der Aktenlage steht, dass sich hiernach keine weitergehende Sachaufklärung mehr aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 33).
- BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19
Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat …
Nimmt er sie für eine an sich nicht pflichtwidrige Handlung entgegen (Vorteilsannahme), ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung, im Fall eines erheblichen Vorteils, der jedenfalls bei einem fünfstelligen Euro-Betrag anzunehmen ist, die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 91 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17
Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin
Für einen Lösungsbeschluss ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen bestehen dann, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 -, zit. nach JURIS zu § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO). - BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder- …
Ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen in diesem Sinne bestehen, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 30).Dabei kommt ein Lösungsbeschluss nur in Betracht, wenn sich die Zweifel an der Richtigkeit aus dem Urteil selbst oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 31).
- VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65
Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und …
Der Abgeltungsbetrag hält sich mit 1.428 Euro zwar nicht im geringfügigen, aber doch im mittleren Bereich (vgl. BVerwG, U.v. 16.1.2014 - 2 WD 31.12 - juris Rn. 9: erheblicher Vorteil jedenfalls bei einem fünfstelligen Euro-Betrag). - OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung …
Ein Lösungsbeschluss ist beispielsweise geboten, wenn das Strafurteil in einem ausschlaggebenden Punkt, etwa weil es auf einem inhaltsleeren Formalgeständnis beruht, unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist und ihm daher keine Bindungswirkung zukommt.(BVerwG…, Beschluss vom 1.3.2003 - 2 B 78/12 -, juris Rdnr. 9; BVerwG 2. Wehrdienstsenat, Urteil vom 16.1.2014 - 2 WD 31/12 -, juris) Zu sehen ist, dass diese ausnahmsweise bestehende Möglichkeit der Lösung von den Feststellungen in einem strafgerichtlichen Urteil vom Gesetzgeber selbst unter engen tatbestandlichen Voraussetzungen (offenkundig unrichtig) vorgegeben ist und nicht einer Verwaltungsbehörde zuerkannt wird, sondern den (Disziplinar-)Gerichten vorbehalten ist. - OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2023 - 14 LB 1/22
Disziplinarklage; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis; …
Hiernach ist ein inhaltsleeres Formalgeständnis jedenfalls dann anzunehmen, wenn es nicht über eine formelhafte Wiederholung von Rudimenten des Anklagesatzes hinausgeht und nur pauschal dessen Richtigkeit zugesteht (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 -, juris Rn. 33).Insoweit ist auch zweifelhaft, dass der Beklagte hinsichtlich des genauen Tatgeschehens der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits bis zu fünf Jahre zurückliegenden Vorwürfe eine zu den festgestellten Einzelheiten (etwa: Anzahl der Schläge) genügende Erinnerung gehabt hat, sodass eine auf das pauschale Zugestehen von Vorwürfen aus dem Anklagesatz gestützte Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung den daran zu stellenden Mindestanforderungen nicht genügen dürfte (vgl. zu diesem Gedanken: BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 -, juris Rn. 34).
- BVerwG, 13.02.2025 - 2 WD 16.24
Mehrstufige Degradierung eines Ruhestandssoldaten wegen Kindesmissbrauchs
Die strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen können ferner dann offenkundig unzureichend sein, wenn dem Strafurteil ein "Deal" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugrunde liegt, der den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - NZWehrr 2015, 31 m. w. N.). - BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
Trennungsgeldbetrug; Überlänge des Verfahrens
- BVerwG, 21.11.2024 - 2 WD 10.24
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Trennungsgeld- und Reisebeihilfebetrugs
- VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
Disziplinarstrafe bei strafbarem Besitz kinderpornografischer Schriften
- BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom …
- TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19
Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12
Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes …
- VG München, 01.10.2024 - M 19L DK 22.5596
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Vorteilsannahme, Verstöße …
- BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz …
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