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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01, 2 WD 32.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3969
BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01, 2 WD 32.02 (https://dejure.org/2002,3969)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 2 WD 23.01, 2 WD 32.02 (https://dejure.org/2002,3969)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01, 2 WD 32.02 (https://dejure.org/2002,3969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SG §§ 7, 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, § 23 Abs. 1; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; StGB §§ 20, 21, 142
    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht; Meineid.

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten; Kriterien zur Bestimmung der Art und des Maßes der Disziplinarmaßnahme; Pflicht zum außerdienstlichem Wohlverhalten ; Disziplinarrechtliche Ahndung eines Meineides eines Soldaten; Bewertung einer fahrlässigen außerdienstlichen ...

  • blutalkohol PDF, S. 213

    Entbehrlichkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 117
  • NVwZ-RR 2003, 364
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96

    Rechts der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Denn als Vorgesetzter ist er zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maß auch auf das Ansehen und die Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. Urteil vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - m. w. N.).

    Es kann hier auch nicht zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass seine Pflichtverletzungen Ausdruck eines Handelns in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation waren, das im Einzelfall tatmildernd gewertet werden kann (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 - und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -).

  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    b) Der Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Staatsbediensteten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaß-nahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - m. w. N., vom 26. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 30.79 - und vom 15. Mai 1984 - BVerwG 2 WD 49.83 -).

    Eine überdurchschnittliche Bewährung über einen längeren Zeitraum vermag zwar - darin liegt die Chance einer langen Verfahrensdauer - nach der Rechtsprechung des Senats unter Umständen in den Folgen der Tat erkennbare Erschwernisgründe auszugleichen (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 -, vom 24. Mai 1977 - BVerwG 2 WD 46.76 -, vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 -, vom 22. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 45.85 - und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 2 WD 9.89

    Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Unfallflucht - Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Wegen der Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer ist sie vielmehr geeignet, die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten ernsthaft zu beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 28. September 1989 - BVerwG 2 WD 7.89 - vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - vom 23. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 16.92 -, vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 - und vom 24. September 1996 - BVerwG 2 WD 16.96 -).

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es - für sich allein betrachtet - im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - m. w. N., vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - m. w. N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 14.93 - m. w. N. und vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 -).

  • BVerwG, 24.09.1996 - 2 WD 16.96

    Disziplinarverfahren gegegn Soldaten wegen Bedrohung und wegen vorsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Wegen der Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer ist sie vielmehr geeignet, die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten ernsthaft zu beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 28. September 1989 - BVerwG 2 WD 7.89 - vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - vom 23. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 16.92 -, vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 - und vom 24. September 1996 - BVerwG 2 WD 16.96 -).

    Da es sich um eine Wiederholungstat handelt, hat die Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats erhebliches disziplinares Gewicht (vgl. Urteile vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - m. w. N. und vom 24. September 1996 - BVerwG 2 WD 16.96 -), das sich zum Nachteil des Soldaten im Sinne einer Maßnahmeverschärfung auswirken muss, und zwar insbesondere deswegen, weil der Soldat als Vorgesetzter nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll.

  • BVerwG, 12.10.1994 - 2 WD 13.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Wegen der Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer ist sie vielmehr geeignet, die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten ernsthaft zu beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 28. September 1989 - BVerwG 2 WD 7.89 - vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - vom 23. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 16.92 -, vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 - und vom 24. September 1996 - BVerwG 2 WD 16.96 -).

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es - für sich allein betrachtet - im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - m. w. N., vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - m. w. N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 14.93 - m. w. N. und vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 -).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 -, vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 -).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelösten psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 -).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Es kann hier auch nicht zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass seine Pflichtverletzungen Ausdruck eines Handelns in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation waren, das im Einzelfall tatmildernd gewertet werden kann (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 - und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelösten psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 -).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 2 WD 30.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 -, vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 -).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer …

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91

    Unfallflucht eines Soldaten - Beförderungsverbot - Gehaltskürzung

  • BVerwG, 28.09.1989 - 2 WD 7.89

    Soldat - Trunkenheitsfahrt - Blutalkohol - Fahruntüchtigkeit - …

  • BVerwG, 26.03.1996 - 2 WD 36.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes …

  • BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87

    Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Straßenverkehrsdelikte als Dienstvergehen - …

  • BVerwG, 10.02.1988 - 2 WD 36.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Trunkenheitsfahrt eines Soldaten - …

  • BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 30.86

    Misshandlung eines Untergebenen - Pflicht eines Soldaten zur Kameradschaft - …

  • BVerwG, 23.06.1992 - 2 WD 16.92

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unterschlagung, Fahrens ohne …

  • BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85

    Beschwerde anläßlich der Nichtzusage der Umzugskostenvergütung für einen Umzug - …

  • BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93

    Disziplinarmaßnahmen auf Grund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im …

  • BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83

    Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu …

  • BVerwG, 26.02.1980 - 2 WD 30.79

    Versuch einer Strafvereitelung als Dienstvergehen - Versuch einer …

  • BVerwG, 24.05.1977 - 2 WD 46.76

    Verschärfte Haftung eines Soldaten in Vorgesetztenstellung - Verletzung der …

  • BVerwG, 18.06.2026 - 2 WD 17.25

    Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten

    Das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort wird als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es - für sich allein betrachtet - im Regelfall mit einem Beförderungsverbot zu ahnden ist (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1993 - 2 WD 20.93 - BVerwGE 103, 32 m. w. N. und vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01, 2 WD 32.02 - BVerwGE 117, 117 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin; …

    Rn. 37 Ebenso wenig hat der Soldat in einer seelischen Ausnahmesituation versagt (vgl. zu diesem Milderungsgrund BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).
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