Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.1986 - 2 WD 33.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Meldepflicht - Abweichung vom Flugauftrag - Flugauftragerteilender - Befehl - Ungehorsam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 26.06.1985 - S 5 VL 8/85
- BVerwG, 27.02.1986 - 2 WD 33.85
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 132
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 2 WD 33.85
Die Bestimmungen über die Strafbarkeit eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB sowie die Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr in § 112 Abs. 2 StPO zeigen vielmehr, daß die Rechtsordnung die Selbstbegünstigung nicht immer billigt (vgl. dazu BVerfGE 16, 191).
- BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91
Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich …
Dies deckt sich auch mit der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate (vgl. Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 1 WD 40.68 - <NJW 1969, 1188 [BVerwG 27.02.1969 - BVerwG I WD 40/68]>), die eine eine Selbstbezichtigung enthaltende Meldung lediglich bei Verletzung hoherwertiger allgemeiner Sicherheitsinteressen für gerechtfertigt erklärt hat (vgl. Urteile vom 12. Mai 1971 - BVerwG 2 WD 2.69 - <BVerwGE 43, 227 [BVerwG 12.05.1971 - II WD 2/69]> und vom 27. Februar 1986 - BVerwG 2 WD 33.85 - <BVerwGE 83, 132 [BVerwG 27.02.1986 - 2 WD 33/85]>). - BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86
Vertretungsbefugnis - Prozessbevollmächtigter - Hauptsacheverfahren - …
Er hat in Kenntnis der in dem Schreiben des Vorsitzenden des 2. Wehrdienstsenats vom 21. November 1985 - 2 WD 33/85 - an ... Dr. St. dargelegten Auffassung des 2. Wehrdienstsenats, wonach von einem Gewohnheitsrecht zugunsten der Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig zu betreiben, auszugehen ist - eine Auffassung, die auch dem Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1986 (Nr. 9 C 85 A. 2911) zugrunde liegt -, keine Veranlassung gesehen, den im übrigen postulationsfähigen Bevollmächtigten (§ 84 Abs. 2 Satz 2 WDO i.V.m. § 7 DRiG) durch Beschluß vom Verfahren auszuschließen. - BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87
Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des …
Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats (vgl. Urteil vom 27. Februar 1987 - 2 WD 33/85) kann ein Soldat, der gegen Flugsicherheitsbestimmungen verstößt, insbesondere die Mindestflughöhe unterschreitet und durch solchen fliegerischen Ungehorsam leichtfertig Leben und Gesundheit von Menschen sowie den Bestand wertvoller Sachgüter des Dienstherrn gefährdet, nur dann in seinem bisherigen Dienstgrad belassen werden, wenn seine pflichtwidrige Verhaltensweise nicht von dienstlich zu mißbilligenden Erwägungen getragen war, beispielsweise seine fliegerische Eigenmächtigkeit keinem "Verwandtenbesuch" und keinem sonstigen privaten Zwecken dienenden Unfug galt.
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