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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,12351
BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25 (https://dejure.org/2026,12351)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2026 - 2 WD 40.25 (https://dejure.org/2026,12351)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2026 - 2 WD 40.25 (https://dejure.org/2026,12351)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Gesamtbetrachtung: …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Als stoffgebundene Suchterkrankung kann die Abhängigkeit von Drogen wegen der Vielzahl möglicher Ursachen, Ausprägungen sowie körperlicher und psychischer Folgen sowohl die Voraussetzungen des Eingangsmerkmals der schweren anderen seelischen Störung als auch - vor allem bei körperlicher Abhängigkeit - jene einer krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 1 StR 41/23 - juris Rn. 11 f.).

    Rn. 43 Welcher Beweiswert der Blutalkoholkonzentration (die weniger zur Auswirkung des Alkohols als lediglich zu dessen wirksam aufgenommener Menge aussagt) im Verhältnis zu anderen psychodiagnostischen Beweisanzeichen beizumessen ist, lässt sich nicht schematisch beantworten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 1 StR 41/23 - juris Rn. 23).

    So können die konkreten Umstände des Einzelfalls eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit auch bei einer Blutalkoholkonzentration von unter zwei Promille begründen, umgekehrt eine solche selbst bei errechneten Maximalwerten von über drei Promille auch ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 1 StR 41/23 - juris Rn. 23).

  • BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23

    Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Rn. 42 Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB infolge einer akuten Alkoholintoxikation bedarf grundsätzlich einer Gesamtwürdigung, in die sowohl die ermittelte Blutalkoholkonzentration als auch psychodiagnostische Kriterien einzustellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2024 - 4 StR 354/23 - juris Rn. 37 m. w. N.).

    Dabei sind als psychodiagnostische Kriterien nur solche Umstände zu berücksichtigen, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Hemmungsvermögen des Täters bei Begehung der Tat erhalten geblieben ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2024 - 4 StR 354/23 - juris Rn. 37 m. w. N.).

  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 7/07

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Rn. 35 Eine Alkoholabhängigkeit begründet nicht für sich allein, sondern nur beim Vorliegen besonderer Umstände eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 - juris Rn. 11).

    Besondere Umstände bestehen ferner, wenn der Abhängige durch starke Entzugserscheinungen oder durch Angst vor solchen zu Beschaffungstaten getrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Denn Voraussetzung für die Berufungsentscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme ist, dass die durch die Beschränkung der Berufung unangreifbar gewordenen Tat- und Schuldfeststellungen hinreichend nachvollziehbar, in sich schlüssig und widerspruchsfrei sind (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 12 m. w. N.).

    Diese bloße Bereitschaft hat allerdings nicht das Gewicht einer erfolgreich abgeschlossenen Therapie (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 29 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Dabei erfasst die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände - hier § 86a StGB und § 15 WStG -, aus denen das Truppendienstgericht den Verstoß gegen § 7 SG in der Ausprägung als Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 30 m. w. N.).

    Die erneute Begehung einschlägiger Pflichtverletzungen während eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gebietet in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 2 WDO regelmäßig eine "Hochstufung" in der Maßnahmeart, weil der betreffende Soldat damit zeigt, dass nachdrückliche Appelle der Rechtsordnung ihn nicht erreichen und er unbelehrbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 44 m. w. N.).

  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24

    Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Auf dieser Grundlage ist in einem dritten Schritt zu klären, ob sich eine von § 20 StGB erfasste Störung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit bei der Tatbegehung in einem relevanten Ausmaß ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 352/24 - juris Rn. 15).

    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB und bei der Prüfung einer erheblich beeinträchtigten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um vom Gericht zu beantwortende Rechtsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 352/24 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Rn. 54 (b) Die Dienstpflichtverletzungen waren auch keine persönlichkeitsfremden Augenblickstaten (dazu BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - juris Rn. 41 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Dass sich seine frühere Lebensgefährtin 2018 von ihm trennte und er daraufhin erst keinen und später nur wenig Kontakt mit dem gemeinsamen Kind hatte, trug zwar zu seinem verstärkten Alkoholkonsum in den Folgejahren bei, begründet aber keine so außergewöhnlichen Besonderheiten seiner Situation im Tatzeitraum, dass von ihm ein normgemäßes Verhalten nicht mehr erwartet werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10.18 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Rn. 41 (e) Damit verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein (früherer) Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einem zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (…BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 und vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 43 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2026 - 2 WD 40.25
    Rn. 57 c) Eine etwaige Überlänge des Disziplinarverfahrens kann daher auf der dritten Bemessungsstufe keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 60 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …

  • BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss: …

  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens: …

  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12

    Schuldunfähigkeit (Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration)

  • BGH, 11.06.2025 - 6 StR 662/24
  • BGH, 06.11.1996 - 5 ARs 59/96

    Alkoholisierung - Steueurungsfähigkeit - Überprüfung

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten …

  • KG, 27.05.2024 - 3 ORs 41/24

    Bedeutung eines polizeilichen Alkohol-"Vortests"

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und …

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    1. Die Kameradschaftspflicht gebietet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines …

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Ahndung unerlaubten Fernbleibens vom Dienst in 15 Fällen

  • BVerwG, 13.03.2025 - 2 WD 17.24

    Verfahren eines Berufssoldaten gegen Entscheidungen des Truppendienstgerichts; …

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten, …

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten …

  • BVerwG, 06.10.2021 - 2 WD 3.21

    Disziplinargerichtliches Berufungsverfahren wegen unerlaubter Abwesenheit vom …

  • BVerwG, 13.06.2024 - 2 WD 8.23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit, …

  • BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20

    Auszahlungsanspruch eines Soldaten auf Ausgleich oder Übergangsbeihilfe i.R.e. …

  • BVerwG, 18.06.2026 - 2 WD 17.25

    Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten

    Solche bestehen, wenn ein langjähriger Alkoholmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (näher BVerwG, Urteil vom 11. März 2026 - 2 WD 40.25 - juris Rn. 35).

    Damit verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein (früherer) Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (…BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 und vom 11. März 2026 - 2 WD 40.25 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 21.07.2026 - 2 WDB 16.25

    Aufhebung einer ermessensfehlerhaften Einbehaltungsanordnung

    Das gilt umso mehr, als der Senat die Höchstmaßnahme bereits zum Ausgangspunkt in Fällen genommen hat, in denen ein Soldat an sechs einzelnen Tagen dem Dienst vorsätzlich unerlaubt ferngeblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 2026 - 2 WD 40.25 - juris Rn. 24 m. w. N.).
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