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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32104
BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23 (https://dejure.org/2023,32104)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2023 - 2 WD 5.23 (https://dejure.org/2023,32104)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 (https://dejure.org/2023,32104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 87a Abs. ... 1; SG §§ 7, 10, 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 Halbs. 1 und 2, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 1 und 2 Satz 1 Alt. 2, § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 und 4 Satz 2, § 23 Abs. 1; StGB § 17 Satz 1; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 84 Abs. 2, §§ 124, 138 Abs. 1 Satz 1, § 139 Abs. 3, § 140 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1; WStG § 2 Nr. 2 und 3, § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2
    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-Schutzimpfung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-Schutzimpfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 GG, Art 87a Abs 1 GG, § 7 SG, § 10 SG, § 11 Abs 1 S 2 SG
    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-Schutzimpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG hinsichtlich des Befehls zur Wahrnehmung eines Termins für die im Basisimpfschema der Bundeswehr vorgesehene COVID-19-Schutzimpfung ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu ...

  • rechtsportal.de

    Berufung eines Oberstabsgefreiten gegen die disziplinarische Ahndung der Missachtung zweier Befehle zur COVID-19-Schutzimpfung in Form einer Dienstgradherabsetzung; Angemessenheit einer Dienstgradherabsetzung als disziplinarische Maßnahme für eine Befehlsverweigerung, ...

  • datenbank.nwb.de

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-Schutzimpfung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weigerung eines Soldaten gegen die Corona-Impfung führt zur Dienstgradherabsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 180, 248
  • NVwZ-RR 2024, 110

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Das Bundesverwaltungsgericht habe die Duldungspflicht mit Beschlüssen vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 - für verfassungsgemäß erklärt.

    Denn sie dienten der Umsetzung der seit dem 24. November 2021 im Grundsatz für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unmittelbar geltenden Duldungspflicht hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - juris Rn. 3 , BVerwGE 176, 138 Rn. 26 f.).

    Der Erste Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 - festgestellt, dass die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Basisimpfungen mit Wirkung vom 24. November 2021 unter Berücksichtigung des von Art. 2 Abs. 2 GG geschützten körperlichen Integritätsinteresses der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr rechtmäßig war und sich daran bis zur Beschlussfassung nichts geändert hat.

    Dabei hat er die zu erwartenden Risiken und Nebenwirkungen, die bei den zur Verfügung stehenden und nach Mitteilung des Dienstherrn eingesetzten mRNA-Impfstoffen auftreten, in die Rechtmäßigkeitsprüfung einbezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 32).

    Rn. 30 aa) Mit § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG, gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 35 ff.), hat der Gesetzgeber die wesentliche Grundentscheidung für die Impfpflicht von Soldatinnen und Soldaten getroffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 40; vgl. auch BT-Drs.

    Die Vorschrift ermöglicht es dem Dienstherrn, dem Soldaten "gegen seinen Willen" Schutzimpfungen und andere Infektionsschutzmaßnahmen im Interesse der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr verpflichtend auf der Grundlage einer das Einzel- wie das Gesamtinteresse berücksichtigenden Nutzen-Risiko-Abwägung aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 45).

    Gleichzeitig wird mit der Reduzierung symptomatischer Erkrankungen auch eine Verringerung der Transmission des Virus innerhalb der Truppe erreicht, was die Gefahr einer Infektion anderer Soldaten mindert, Angehörige vulnerabler Gruppen innerhalb der Streitkräfte schützt und der Einsatzbereitschaft der Verbände insgesamt zugutekommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 124).

    Denn vor dem Hintergrund der drohenden Verschärfung der pandemischen Lage im Winter 2021/2022 war die größtmögliche Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr besonders vordringlich, weil mit einer Fortführung einer erheblichen Anzahl von Inlandseinsätzen und diverser Auslandseinsätze zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 123).

    Von einem Soldaten wird mehr als von anderen Staatsbürgern verlangt, Ängste und Befindlichkeiten zurückzustellen und zu akzeptieren, dass der Gesetzgeber seine Freiheit - gerichtlich überprüfbar - beschränkt, individuell eine Abwägung zwischen den mit einer COVID-19-Impfung verbundenen Gefahren und den Chancen und Risiken einer Schutzimpfung vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 45).

    Es handelt es sich noch nicht um einen Extremfall einer wiederholten Befehlsverweigerung, in dem eine Verweigerung der Duldung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Höchstmaßnahme führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 55 und 116).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Rn. 53 (3) Der frühere Soldat war auch nicht Vorgesetzter, was nach § 10 SG verschärfend zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 40 m. w. N.).

    Sie setzt nicht nur in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (…vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m. w. N. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Denn der frühere Soldat wurde damit entsprechend der insoweit zugrunde zu legenden Definition in § 2 Nr. 2 WStG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ) von seinem Vorgesetzten, dem Zeugen Major ..., jeweils mit dem Anspruch auf Gehorsam zu einem bestimmten Verhalten angewiesen, nämlich den im jeweiligen Befehl genannten Termin zur COVID-19-Schutzimpfung wahrzunehmen.

    Insbesondere wurden die Befehle zu dienstlichen Zwecken i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 SG erteilt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Denn die in Art. 87a Abs. 1 GG vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wäre gefährdet, wenn die Frage der Zumutbarkeit von mit gesundheitlichen Risiken verbundenen Befehlen von der individuellen Risikoeinschätzung der einzelnen Soldaten abhängig wäre (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - ZBR 2021, 129 Rn. 7 ).

    Vielmehr kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 17a Abs. 4 Satz 2 SG auf das objektive Bestehen einer solchen Gefahr bei Durchführung der ärztlichen Maßnahme an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - Buchholz 449 § 17a SG Nr. 1 Rn. 14).

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4 …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft ist allerdings auch kein Milderungsgrund (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 93 Rn. 29 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Rn. 62 c) Eine mildernd zu berücksichtigende Überlänge des Verfahrens (dazu BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 82 Rn. 75 m. w. N.) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Dieses Verhalten bildet allerdings auch keinen nachteiligen Umstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 43 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Insbesondere aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich aber, dass es sich um eine "vom Täter herbeigeführte konkrete, wirklich eingetretene Gefahr handeln muss" (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 Rn. 54).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; Schikane

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Wer - wie der frühere Soldat - eine Gehorsamsverweigerung begeht, lehnt sich damit gegen das hierarchische Gefüge auf und verweigert dem Vorgesetzten die Anerkennung seiner Autorität (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 73).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23
    Sie setzt nicht nur in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m. w. N. …und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher …

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    1. Die Kameradschaftspflicht gebietet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines …

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung; …

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des …

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung; …

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit; …

  • OLG Brandenburg, 08.11.2012 - 53 Ss 133/12

    Wehrstrafrecht: Strafbarkeit eines Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei …

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden …

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich …

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von …

  • BDH, 13.04.1961 - WB 21/60
  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 22.23

    Wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu …

    Rn. 42 (a) In der wiederholten Weigerung des Antragstellers, sich einer Schutzimpfung gegen den COVID-19-Erreger zu unterziehen, läge jeweils ein Verstoß gegen die Gehorsamspflicht nach § 11 Abs. 1 SG (zum nachfolgenden BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 20 ff.).

    Rn. 51 (b) Mit dem zuvor erörterten Verhalten hat der Antragsteller zugleich vorsätzlich gegen die Pflichten zur Duldung ärztlicher Maßnahmen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG, zum treuen Dienen nach § 7 SG und zur Wahrung der Disziplin nach § 17 Abs. 1 SG sowie die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SG verstoßen (s. dazu im Einzelnen BVerwG Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 34 ff.).

    Rn. 54 (a) Der Senat lässt sich bei der Beurteilung der voraussichtlich vorzunehmenden Bemessung von der überzeugenden Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Nachfolgenden BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 41 ff.) leiten.

    Eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG hinsichtlich des Befehls zur Wahrnehmung der COVID-19-Schutzimpfung stellt (vgl. zum Nachfolgenden BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 44) eine schwere Verletzung der Gehorsamspflicht dar, für die, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist.

    Es handelt sich nicht nur um ein Dienstvergehen, das nach Art und Schwere schon sehr schwer wiegt (s. dazu näher BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 47), zumal der Antragsteller mit seiner sechsmaligen Verweigerung eine besondere Beharrlichkeit offenbart hat.

    Hinzutreten hier überdies erschwerende Momente, wie die Vorgesetzteneigenschaft (s. BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - a. a. O. Rn. 61), seine herausgehobene Stellung als Stabsoffizier (s. zu diesem gravierenden Erschwerungsgrund BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2004 - 2 WD 15.03 - NVwZ-RR 2006, 553 m. w. N.) und der Umstand, dass das Dienstvergehen Ausdruck einer gefestigten Gegnerschaft gegen die Pflicht zur Duldung der Schutzimpfung gegen den COVID-19-Erreger ist.

  • BVerwG, 18.06.2025 - 2 WDB 3.25

    Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von …

    Teilweise steht dies aufgrund des rechtskräftigen Strafbefehls des Amtsgerichts ... vom 16. November 2022 fest, dem der Soldat nicht substantiiert entgegengetreten ist, so dass § 87 Abs. 2 WDO Anwendung findet (vgl. zu § 84 Abs. 2 a. F.: BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 17).

    Rn. 31 ccc) Der Soldat hat zudem durch das ihm unter Nr. 1, 3, 5, 6 und 7 vorgeworfene Verhalten nach derzeitigem Erkenntnisstand in strafbarer Weise (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 WStG) Befehle verweigert, mehrfach gegen die Pflicht zum Gehorsam (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SG), zur Disziplin (§ 17 Abs. 1 SG), zum treuen Dienen (§ 7 SG), zum innerdienstlichen Wohlverhalten (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) und zur Duldung von Infektionsschutzmaßnahmen (§ 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG) verstoßen (näher dazu BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 29 bis 40).

    Lediglich ein Befehl, der eine so große Gefahr für Leib oder Leben von Untergebenen herbeiführt, dass diese Gefahr in keinem Verhältnis zu dem dienstlichen Zweck des Befehls steht, ist unverbindlich (…BVerwG, Urteile vom 10. März 2022 - 2 WD 7.21 - BVerwGE 175, 118 Rn. 50 und vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 25).

    Den diesbezüglichen Ausführungen des 1. Wehrdienstsenats hat sich der 2. Wehrdienstsenat angeschlossen (BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 30 f.).

    Eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 WStG hinsichtlich des Befehls zur Wahrnehmung der COVID-19-Impfung wiegt so schwer, dass Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist (BVerwG, Urteile vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 13.03.2025 - 2 WD 17.24
    Rn. 49 b) Ebenso liegt ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG), zur Wahrung der Disziplin (§ 17 Abs. 1 SG) und zum innerdienstlichen Wohlverhalten (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SG) vor (BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 35).

    Rn. 50 c) Eine Verletzung der Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) kann schon deshalb nicht festgestellt werden, weil sie weder ausdrücklich noch implizit durch in der Anschuldigungsschrift dargestellte Tatsachen angeschuldigt worden ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 WDB 1, 18 - NVwZ-RR 2019, 604 Rn. 9 und vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 40).

    Gleichzeitig wird mit der Reduzierung symptomatischer Erkrankungen auch eine Verringerung der Transmission des Virus innerhalb der Truppe erreicht, was die Gefahr einer Infektion anderer Soldaten mindert, Angehörige vulnerabler Gruppen innerhalb der Streitkräfte schützt und der Einsatzbereitschaft der Verbände insgesamt zugutekommt (zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 41 ff. unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 124).

    Denn es handelt sich vorliegend um einen Extremfall einer wiederholten Befehlsverweigerung gegen Infektionsschutzmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - BVerwGE 180, 248 Rn. 61 …und Beschlüsse vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138 Rn. 55 und 116 …sowie vom 29. Februar 2024 - 1 WB 22.23 - NVwZ 2024, 1178 Rn. 58).

  • VG Magdeburg, 10.07.2025 - 5 A 442/23

    Anspruch auf Berufsförderung während der Dienstzeit

    Liegt angesichts der be- und entlastenden Umstände ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 -, juris Rn. 41 f. und 45).

    Diese Umstände weichen insoweit von dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall der Herabsetzung um fünf Dienstgrade wegen Missachtung von Befehlen zur Wahrnehmung von Terminen zur COVID-19-Schutzimpfung ab (vgl. Urteil vom 21. September 2023, a. a. O.), als dort zwei Befehle in diesem Zusammenhang verweigert wurden und der Soldat keine Vorgesetztenstellung innehatte.

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23

    Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung

    Maßgeblich ist der Erklärungsgehalt nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Betrachters (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 45 und vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 16).
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