Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25 |
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- Bundesverwaltungsgericht
3. WehrDiszNOG Art. 5; WDO § 1 Abs. 3 Satz 1, § ... 17 Abs. 1, 3, 6 und 7, § 18 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 60 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4, Abs. 7, § 64 Abs. 3, § 67 Abs. 1 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 127 Satz 3, § 142 Abs. 1 Satz 1, § 143 Abs. 1 Satz 1, § 144 Abs. 2 Satz 1, § 151 Abs. 7; WDO a. F. §§ 115 bis 121; WStG § 15; SG §§ 7, 11 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3, § 23 Abs. 1
Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO
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Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO
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Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO
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Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDO
Verfahrensgang
- TDG Süd, 27.11.2024 - S 9 VL 11/24
- BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21
Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Erst durch sie entfällt die Verpflichtung des Soldaten zum Erscheinen am Dienstort und zur Dienstleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 18 m. w. N.).Diese Loyalitätspflicht verletzte der frühere Soldat, weil das Fernbleiben vom Dienst über drei Tage hinaus zugleich den Wehrstraftatbestand der eigenmächtigen Abwesenheit (§ 15 Abs. 1 WStG) erfüllt hat (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 33 m. w. N.).
Für die Feststellung eines solchen Verstoßes reicht aus, dass das Verhalten des Soldaten - wie hier - geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 35).
Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Präsenz und gewissenhaften Dienstleistung (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 32 m. w. N.).
Rn. 44 bbb) Zum anderen ist bei der Bewertung der Schwere einer unerlaubten Abwesenheit zu Gunsten eines Soldaten mildernd zu berücksichtigen, wenn ein Soldat tatsächlich aus wehrmedizinischer Sicht krankheitsbedingt nicht dienstfähig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - UA S. 11/12, vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 40 …und vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 42).
Grundsätzlich bedarf es keines hilfreichen Eingreifens der Dienstaufsicht, damit ein Soldat erkennt, zum Dienst erscheinen zu müssen, solange ihn sein Disziplinarvorgesetzter von der Dienstleistungspflicht nicht aktenkundig entbunden hat (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 44).
- BVerwG, 22.01.2026 - 2 WD 39.25
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2026 - 2 WD 39.25 - Rn. 30).Rn. 41 aa) Erschwerend zu den die Höchstmaßnahme bereits indizierenden wiederholten Abwesenheiten tritt allerdings hinzu, dass sie Wehrstraftaten bildeten und als solche auch geahndet wurden (beim Fehlen: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2026 - 2 WD 39.25 - Rn. 33).
Rn. 45 Hier lagen für den Zeitraum der unerlaubten Abwesenheiten zwar keine Krankschreibungen vor; der in der Berufungshauptverhandlung vernommene und den früheren Soldaten seinerzeit behandelnde Zeuge Oberstabsarzt Dr. K hat indes erklärt, er hätte den früheren Soldaten wegen dessen psychischen Zustandes für die Zeiträume der unerlaubten Abwesenheiten für dienstunfähig geschrieben (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - S. 11/12 UA; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2026 - 2 WD 39.25 - Rn. 34 zu einem sonstigen Dienstbefreiungsgrund).
Rn. 50 dd) Eine weitere, auf der dritten Bemessungsstufe einzustellende Milderung wegen einer unangemessenen Verfahrensdauer war trotz des mehr als ein Jahr währenden Berufungsverfahrens nicht veranlasst, weil dieser Zeitraum durch das zügige erstinstanzliche Verfahren kompensiert wurde (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2026 - 2 WD 39.25 - Rn. 46).
- BVerwG, 02.05.2024 - 2 WD 12.23
Beförderungsverbot wegen eigenmächtiger Abwesenheit während einer vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Diese Erwägungen gelten für eine längere eigenmächtige Abwesenheit während einer vorläufigen Dienstenthebung entsprechend (zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwG 182, 290 Rn. 20 ff.).Rn. 44 bbb) Zum anderen ist bei der Bewertung der Schwere einer unerlaubten Abwesenheit zu Gunsten eines Soldaten mildernd zu berücksichtigen, wenn ein Soldat tatsächlich aus wehrmedizinischer Sicht krankheitsbedingt nicht dienstfähig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - UA S. 11/12…, vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 40 und vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 42).
Schon dadurch löst er sich eigenmächtig von der Truppe und der Verfügungsgewalt ihres Befehlshabers, ohne dass es für die Dauer der unerlaubten Abwesenheit auf die entgangene Dienstzeit oder Arbeitsleistung ankommt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 22 und vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 19).
- BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
Beihilfe zur räuberischen Erpressung
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Zwar bildet bei der Beteiligung an einer räuberischen Erpressung die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 31).Dies spricht dagegen, bereits auf der ersten, durch kategoriale Zuordnungskriterien bestimmten Bemessungsstufe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 31) dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass im Fall des früheren Soldaten Krankschreibungszeiträume vorlagen, die sich - was deren zunächst unkorrekte Erfassung unterstreicht - faktisch einer dauerhaften Herauslösung aus der Dienstleistungspflicht näherten.
Soweit es die Degradierungstiefe betrifft, kommt der Umstand nachteilig zum Tragen, dass erst auf der zweiten Bemessungsstufe der Übergang von der Höchstmaßnahme vorzunehmen ist, womit regelmäßig insoweit der obere Rand des für die Herabsetzung im Dienstgrad gesetzlich Zulässigen die Degradierungstiefe bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - Rn. 36 m. w. N.).
- BVerwG, 01.10.2025 - 2 WD 30.24
Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Ebenfalls wirkt erschwerend, dass der frühere Soldat zeitgleich mit der Einleitungsverfügung im Oktober 2023 des Dienstes in rechtlich nicht zu beanstandender Weise vorläufig enthoben wurde (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2025 - 2 WD 30.24 - juris Rn. 64) und er strafrechtlich zudem nicht nur wegen der räuberischen Erpressung, sondern auch wegen einer Körperverletzung in Erscheinung getreten ist.Dass bezüglich der räuberischen Erpressung ein Verhängungsverbot besteht, verbietet nicht deren Würdigung bei der Persönlichkeit des Soldaten (zur Würdigung trotz Ausklammerung innerhalb des gerichtlichen Disziplinarverfahrens: BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2025 - 2 WD 30.24 - juris Rn. 63).
- BVerwG, 11.12.1990 - 2 WD 39.90
Dienstvergehen eines Soldaten durch wissentliches Fernbleiben von einer Wehrübung …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Rn. 44 bbb) Zum anderen ist bei der Bewertung der Schwere einer unerlaubten Abwesenheit zu Gunsten eines Soldaten mildernd zu berücksichtigen, wenn ein Soldat tatsächlich aus wehrmedizinischer Sicht krankheitsbedingt nicht dienstfähig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - UA S. 11/12…, vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 40 …und vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 42).Rn. 45 Hier lagen für den Zeitraum der unerlaubten Abwesenheiten zwar keine Krankschreibungen vor; der in der Berufungshauptverhandlung vernommene und den früheren Soldaten seinerzeit behandelnde Zeuge Oberstabsarzt Dr. K hat indes erklärt, er hätte den früheren Soldaten wegen dessen psychischen Zustandes für die Zeiträume der unerlaubten Abwesenheiten für dienstunfähig geschrieben (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - S. 11/12 UA; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 2026 - 2 WD 39.25 - Rn. 34 zu einem sonstigen Dienstbefreiungsgrund).
- BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16
"Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin; …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
§ 38 Abs. 1 WDO gebietet eine umfassende Betrachtung sämtlicher Umstände und verlangt insbesondere die Würdigung auch solcher mildernden Umstände, die nicht bereits von den klassischen Milderungsgründen erfasst werden (…BVerwG, Urteile vom 13. Juni 2006 - 2 WD 1.06 - juris Rn. 57 ff. und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - NVwZ-RR 2017, 619 Rn. 43 ff. …sowie Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 B 9.25 - NVwZ 2026, 346 Rn. 12). - BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18
Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Schon dadurch löst er sich eigenmächtig von der Truppe und der Verfügungsgewalt ihres Befehlshabers, ohne dass es für die Dauer der unerlaubten Abwesenheit auf die entgangene Dienstzeit oder Arbeitsleistung ankommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 22 …und vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 19). - BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Die Erkrankung erfüllte auch das Eingangsmerkmal des § 20 StGB einer schweren anderen seelischen Störung, weil die depressiven Symptome auch im Alltag zu erheblichen Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens führten und in ihrer Gesamtheit das Leben des früheren Soldaten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen störten, belasteten und einengten wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2023 - 2 WD 1.23 - BVerwGE 181, 33 Rn. 51 m. w. N.). - BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung; …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2026 - 2 WD 5.25
Rn. 48 ddd) Zudem liegt zwar kein klassisches Versagen der Dienstaufsicht vor, weil dieser Milderungsgrund einem Soldaten nur zur Seite steht, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z. B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 31 m. w. N.). - BVerwG, 20.05.2025 - 2 B 9.25
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Körperverletzung im Amt u. a.); …
- BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der …
- BVerwG, 13.06.2006 - 2 WD 1.06
Berufungsbeschränkung; volle Berufung; verspäteter Dienstantritt; Fälschung eines …
- BGH, 05.12.1967 - 1 StR 447/67
Vollendete Fahnenflucht eines Soldaten während dessen Urlaubs - Eigenmächtiges …
- BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13
Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches …
- BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen
- BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht
- BVerwG, 12.09.2025 - 2 WD 28.24
Weitgehende Degradierung wegen des Vortäuschens von Straftaten in 68 Fällen
- BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78
Einheit des Dienstvergehens - Dienstvorgesetzte - Einleitungsbehörde - …
- BVerwG, 16.10.1968 - II D 17.68
Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Begriff …
- BVerwG, 05.02.2002 - 2 WDB 16.01
Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens; Zusammenführung mehrerer anhängiger …
- BVerwG, 06.05.2026 - 2 WD 11.25
Disziplinarische Ahndung einer außerdienstlichen Strafvereitelung
Schließlich kann auf der dritten Bemessungsstufe eine ungerechtfertigte Verfahrensüberlänge mildernd zu berücksichtigen sein (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 50). - BVerwG, 16.04.2026 - 2 WD 9.25 Insbesondere wird nicht das Fehlen der für das Dienstvergehen der unerlaubten Abwesenheit konstitutiven Genehmigung durch den Disziplinarvorgesetzten (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 18 sowie vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 28 m. w. N.) in Abrede gestellt.
Dies spricht dagegen, bereits auf der ersten, durch kategoriale Zuordnungskriterien bestimmten Bemessungsstufe (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 31) dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass im Fall des früheren Soldaten Krankschreibungszeiträume vorlagen, die sich faktisch einer dauerhaften Herauslösung aus der Dienstleistungspflicht näherten (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - Rn. 39).
Rn. 25 aa) Bei der Bewertung der Schwere einer unerlaubten Abwesenheit ist zwar mildernd zu berücksichtigen, wenn ein Soldat aus wehrmedizinischer Sicht tatsächlich krankheitsbedingt nicht dienstfähig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - UA S. 11/12…, vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 40…, vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 42 und vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 44).
Der Soldat kann sich auch nicht auf ein Versagen der Dienstaufsicht berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 48).
- BVerwG, 16.04.2026 - 8 B 25.25 Insbesondere wird nicht das Fehlen der für das Dienstvergehen der unerlaubten Abwesenheit konstitutiven Genehmigung durch den Disziplinarvorgesetzten (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 18 sowie vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 28 m. w. N.) in Abrede gestellt.
Dies spricht dagegen, bereits auf der ersten, durch kategoriale Zuordnungskriterien bestimmten Bemessungsstufe (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - NZWehrr 2025, 342 Rn. 31) dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass im Fall des früheren Soldaten Krankschreibungszeiträume vorlagen, die sich faktisch einer dauerhaften Herauslösung aus der Dienstleistungspflicht näherten (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - Rn. 39).
aa) Bei der Bewertung der Schwere einer unerlaubten Abwesenheit ist zwar mildernd zu berücksichtigen, wenn ein Soldat aus wehrmedizinischer Sicht tatsächlich krankheitsbedingt nicht dienstfähig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 2 WD 39.90 - UA S. 11/12…, vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 40…, vom 2. Mai 2024 - 2 WD 12.23 - BVerwGE 182, 290 Rn. 42 und vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 44).
Der Soldat kann sich auch nicht auf ein Versagen der Dienstaufsicht berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2026 - 2 WD 5.25 - juris Rn. 48).
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