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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52298
OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19 (https://dejure.org/2019,52298)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2019 - 2 WF 83/19 (https://dejure.org/2019,52298)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2019 - 2 WF 83/19 (https://dejure.org/2019,52298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 137 FamFG, Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG-VV, Nr 3104 Abs 1 Nr 4 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren einer Scheidungsfolgesache: Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten, Verfahrenswerte

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1411
  • FamRZ 2021, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13

    Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19
    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können (Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und die in § 137 III FamFG genannten Kindschaftssachen), gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des FamFG - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der ZPO (BGH NJW-RR 2014, 193, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17

    Rechtsanwaltskosten: Entstehen einer Terminsgebühr in einer zweitinstanzlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19
    Dass § 68 Abs. 3 FamFG eine Ausnahmeregelung für den Fall vorsieht, dass erstinstanzlich bereits mündlich verhandelt worden ist, steht dem grundsätzlich nicht entgegen, denn ohne eine vorgeschriebene mündliche Verhandlung bedürfte es einer solchen Ausnahmeregelung nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2017 - 8 WF 106/17 - über beck-online).
  • OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12

    Rechtsanwaltliche Vergütung im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren ohne …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19
    Dieser Fall ist von Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG nicht umfasst; es kommt in diesem Fall weder eine direkte noch eine analoge Anwendung in Betracht (so auch OLG Celle Beschl. v. 18.12.2012 - 17 WF 165/12, m.w.N. - über beck-online; KG Berlin FamRZ 2012, 812;… Schneider, a.a.O.).
  • KG, 14.11.2011 - 19 WF 232/11

    Rechtsanwaltsvergütung in Familienstreitsachen: Anfall einer Terminsgebühr bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19
    Dieser Fall ist von Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG nicht umfasst; es kommt in diesem Fall weder eine direkte noch eine analoge Anwendung in Betracht (so auch OLG Celle Beschl. v. 18.12.2012 - 17 WF 165/12, m.w.N. - über beck-online; KG Berlin FamRZ 2012, 812;… Schneider, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 7 WF 179/21

    Kindschaftssachen: Fiktive Terminsgebühr für den Erörterungstermin

    Jedenfalls seit der Gesetzgeber mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zwar die Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG, nicht aber die Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG geändert habe, müsse davon ausgegangen werden, dass er die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG für solche Verfahren habe ausschließen wollen, in denen ein Erörterungstermin (und gerade keine mündliche Verhandlung) vorgeschrieben ist (OLG München…, Beschluss vom 20. September 2019 - 11 WF 666/19 - juris Rn. 7 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2019 - 2 WF 83/19 - juris Rn. 12; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 6 WF 74/18 - juris Rn. 5 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 WF 137/17 - juris Rn. 13 f.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10. April 2014 - 5 WF 181/13 - juris Rn. 15 f.; OLG Schleswig…, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 15 WF 410/13 - juris Rn. 7 ff.;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 25. Auflage 2021, RVG VV 3103 Rn. 36 f.;… Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen, 2. Auflage 2021, § 15 Rn. 911).

    (3) Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber sich in der - vermuteten - Kenntnis der - angeblich - bereits lange vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes diskutierten Streitfrage nicht zu einer weitergehenden Fassung oder einer Änderung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG veranlasst gesehen hat, schließen die Vertreter der überwiegenden Auffassung nun, dass der Gesetzgeber bewusst zwischen einer mündlichen Verhandlung und einem Erörterungstermin unterschieden habe und nur bei Ersterer eine fiktive Terminsgebühr entstehe solle (vgl. OLG München…, Beschluss vom 20. September 2019 - 11 WF 666/19 - juris Rn. 14 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2019 - 2 WF 83/19 - juris Rn. 12; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 6 WF 74/18 - juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 WF 137/17 - juris Rn. 14; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10. April 2014 - 5 WF 181/13 - juris Rn. 16; OLG Schleswig…, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 15 WF 410/13 - juris Rn. 9 f.;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 25. Auflage 2021, RVG VV 3103 Rn. 36 f.;… Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen, 2. Auflage 2021, § 15 Rn. 911).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 16 WF 120/24

    Terminsgebühr in Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen

    Rn. 16 aa) Teilweise wird eine vorgeschriebene mündliche Verhandlung auch im Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen bejaht, da das Bestehen der Ausnahmevorschrift des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gerade zeige, dass - im Regelfall - die mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12.05.2017 - 8 WF 106/17 -, Rn. 5 - 6, juris; daran anschließend OLG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2019 - 2 WF 83/19 -, Rn. 9 - 14, juris und Schneider in einer Vielzahl von Besprechungsaufsätzen, zuletzt Dürbeck/Schneider, NZFam 2021, 820).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 7 WF 176/21

    Terminsgebühr nach Nr. 3202 RVG-VV auch bei Entscheidung ohne mündliche …

    Aus diesen Gründen kommt es auf den Meinungsstreit dazu, ob die Terminsgebühr bei einer Entscheidung nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG anfällt (vgl. OLG Celle FF 2013, 168; KG FamRZ 2012, 812; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1960; OLG Hamburg FamRZ 2021, 455; OLG Köln FamRZ 2021, 539), nicht an.
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