Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4494
BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22 (https://dejure.org/2023,4494)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2023 - 2 WNB 2.22 (https://dejure.org/2023,4494)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2023 - 2 WNB 2.22 (https://dejure.org/2023,4494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1; BGB § 630d; VwGO § 133 Abs. 6; WBO § 22a Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 23a Abs. 2
    Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 2 S 1 Nr 1 SG, § 17a Abs 5 S 1 SG, § 630d BGB, § 22a Abs 2 Nr 1 WBO, § 22a Abs 2 Nr 3 WBO
    Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

  • Wolters Kluwer

    Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einwilligung bei soldatenrechtlicher Pflicht zur Duldung einer Impfung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Soldat muss Impfung nicht zustimmen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Keine Pflicht eines Soldaten zu Einwilligung in zu duldende Impfung - Keine Pflicht eines Soldaten zu Einwilligung in zu duldende Impfung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung eines Soldaten zur Abgabe einer schriftlichen Einwilligungserklärung als Patient bei pflichtgemäßer Duldung einer Schutzimpfung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass die gesetzliche Anordnung der Duldungspflicht nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG eine fehlende Einwilligung ersetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - juris Rn. 45, 58).

    Dies bedeutet, dass bei fehlender Einwilligung nur ein Arzt die COVID-19-Impfung vornehmen darf oder zumindest den Vorgang kontrollieren muss (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 - juris Rn. 84 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
    Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltserforschung aufdrängen müsste (BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 - BVerwGE 161, 1 Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Rechtsfragen sich unmittelbar aus dem Gesetz und unter Zuhilfenahme der mittlerweile zu § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG ergangenen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15 - NVwZ 2015, 1779 Rn. 7).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18

    Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
    Auszug aus BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 15.12.2021 - 1 WNB 5.21

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2023 - 2 WNB 2.22
    Anderes gilt, wenn ein Beteiligter die Vernehmung des Zeugen ausdrücklich beantragt oder sich sonst die Vernehmung aufdrängen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 1 WNB 5.21 - Buchholz 450.1 § 18 WBO Nr. 10 Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 22.23

    Wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu …

    Damit ergebe sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Februar 2023 - 2 WNB 2.22 -), dass er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt habe.

    Das neue Vorbringen ist ersichtlich von dem Willen des Antragstellers getragen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Februar 2023 - 2 WNB 2.22 -) für seinen Fall fruchtbar zu machen; der zitierten Entscheidung lag indessen eine andere Fallkonstellation zugrunde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht