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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13859
OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22 (https://dejure.org/2022,13859)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2022 - 2 Ws 103/22 (https://dejure.org/2022,13859)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2022 - 2 Ws 103/22 (https://dejure.org/2022,13859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, konkludente Bestellung, Sicherungsverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 142 Abs. 7 ; StPO § 144 Abs. 1 ; StPO § 467
    Bestellung eines Sicherungsverteidigers nach § 144 Abs. 2 StPO ; Beiordnung eines Verteidigers durch konkludentes Verhalten des Gerichts; Maßgebliche Umstände für Annahme einer konkludenten Verteidigerbestellung durch Gericht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    War ich als Pflichtverteidiger konkludent beigeordnet?

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 25 b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen durch das betreffende Gericht auch aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen kann (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08, und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 17 m.w.N.).

    Die Kammer hätte die Hauptverhandlung ohne Anwesenheit eines Verteidigers des Angeklagten an diesen Tagen nicht durchführen können (vgl. zu dem Kriterium der rechtlich gebotenen Mitwirkung an der Hauptverhandlung als für die schlüssige Beiordnung sprechenden Umstand: BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08 und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12).

    Rn. 31 d) Aus den vorstehenden Gründen besteht für den Senat kein Anlass zu einer Entscheidung, ob die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung unzulässig ist - und dies auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte - (vgl. BGH, Beschluss v. 20.07.2009, 1 StR 344/08; SenE v. 28.01.2011, 2 Ws 74/11, v. 10.01.2011, 2 Ws 30/11, v. 30.03.2011, 2 Ws 176/11 und v. 02.03.2020, 2 Ws 96/20), mit Blick auf die mit dem Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 verfolgten Zwecke aufrechtzuerhalten ist (…vgl. zum Meinungsstand Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 25 b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen durch das betreffende Gericht auch aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen kann (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08, und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 17 m.w.N.).

    Voraussetzung für eine konkludente Verteidigerbestellung ist ein Verhalten des zuständigen Richters, das unter Beachtung aller hierfür maßgebenden Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; LG Stade, Beschluss vom 28.03.2018, 132 Qs 34/18).

  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 586/12

    Stillschweigende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 25 b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen durch das betreffende Gericht auch aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen kann (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08, und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 17 m.w.N.).

    Die Kammer hätte die Hauptverhandlung ohne Anwesenheit eines Verteidigers des Angeklagten an diesen Tagen nicht durchführen können (vgl. zu dem Kriterium der rechtlich gebotenen Mitwirkung an der Hauptverhandlung als für die schlüssige Beiordnung sprechenden Umstand: BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08 und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12).

  • KG, 29.05.2012 - 1 Ws 30/12

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 25 b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen durch das betreffende Gericht auch aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen kann (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08, und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 17 m.w.N.).

    Voraussetzung für eine konkludente Verteidigerbestellung ist ein Verhalten des zuständigen Richters, das unter Beachtung aller hierfür maßgebenden Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; LG Stade, Beschluss vom 28.03.2018, 132 Qs 34/18).

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2014 - 1 Ws 106/13
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 25 b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen durch das betreffende Gericht auch aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen kann (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08, und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 17 m.w.N.).

    Die maßgebenden Umstände und das Verhalten des zuständigen Richters sind dabei so auszulegen, wie sie aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten aufzufassen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13; LG Stade, Beschluss vom 28.03.2018, 132 Qs 34/18).

  • LG Stade, 28.03.2018 - 132 Qs 34/18
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Voraussetzung für eine konkludente Verteidigerbestellung ist ein Verhalten des zuständigen Richters, das unter Beachtung aller hierfür maßgebenden Umstände zweifelsfrei einen solchen Schluss rechtfertigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; LG Stade, Beschluss vom 28.03.2018, 132 Qs 34/18).

    Die maßgebenden Umstände und das Verhalten des zuständigen Richters sind dabei so auszulegen, wie sie aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten aufzufassen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13; LG Stade, Beschluss vom 28.03.2018, 132 Qs 34/18).

  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 19 Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist gemäß der - ihrem Wortlaut nach unmittelbar anwendbaren - Vorschrift des § 142 Abs. 7 S. 1 StPO statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2020, StB 23/20, juris Rn. 7, im Fall der Ablehnung der Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers nach § 144 StPO).
  • OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11

    Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung für einen abgeschlossenen …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 31 d) Aus den vorstehenden Gründen besteht für den Senat kein Anlass zu einer Entscheidung, ob die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung unzulässig ist - und dies auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte - (vgl. BGH, Beschluss v. 20.07.2009, 1 StR 344/08; SenE v. 28.01.2011, 2 Ws 74/11, v. 10.01.2011, 2 Ws 30/11, v. 30.03.2011, 2 Ws 176/11 und v. 02.03.2020, 2 Ws 96/20), mit Blick auf die mit dem Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 verfolgten Zwecke aufrechtzuerhalten ist (…vgl. zum Meinungsstand Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 20 m.w.N.).
  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11

    Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 31 d) Aus den vorstehenden Gründen besteht für den Senat kein Anlass zu einer Entscheidung, ob die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung unzulässig ist - und dies auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte - (vgl. BGH, Beschluss v. 20.07.2009, 1 StR 344/08; SenE v. 28.01.2011, 2 Ws 74/11, v. 10.01.2011, 2 Ws 30/11, v. 30.03.2011, 2 Ws 176/11 und v. 02.03.2020, 2 Ws 96/20), mit Blick auf die mit dem Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 verfolgten Zwecke aufrechtzuerhalten ist (…vgl. zum Meinungsstand Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Aachen, 02.06.2021 - 96 KLs 3/20
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22
    Rn. 3 Gegen den Angeklagten wurde bei der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts Aachen ein Strafverfahren wegen 11 Fällen der Brandstiftung, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord stehend geführt (96 KLs 3/20).
  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

    Die Frage kann hier aber (s. o.) offenbleiben (für Unzulässigkeit weiterhin die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. (alle juris): OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 Ws 28/22 (S); OLG Braunschweig, Beschluss vom 02. März 2021 - 1 Ws 12/21; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20; KG Berlin, Beschluss vom 04. September 2020 - 5 Ws 217/19; für Zulässigkeit bei rechtzeitiger Antragstellung und offensichtlicher Begründetheit unter Bezugnahme auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) in Umsetzung der sog. "PKH-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016) z.B.: OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. November 2020 - Ws 962/20; LG Stuttgart, Beschluss vom 14, Juli 2022 - 18 Qs 36/22; LG Frankfurt, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 24 Qs 36/22; LG Bochum, Beschluss vom 18. September 2020 - 10 Qs 6/20; ausdrücklich offengelassen BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2022 - 2 Ws 103/22).
  • KG, 23.01.2024 - 2 Ws 148/24

    Nachteinschluss im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin

    Die zulässige Erhebung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem voraus, dass bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benannt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 Ws 103/22 Vollz - mwN).
  • KG, 18.07.2024 - 2 Ws 81/24

    Maßregelvollzug in Berlin: Versagung der Einbringung von alkoholhaltigem Parfum

    Begründung">118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nachgebildet ist, müssen die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht anhand der Rechtsmittelbegründung und ohne Rückgriff auf die Akten oder andere Unterlagen feststellen kann, ob bei Vorliegen der angegebenen Tatsachen die Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren zu bejahen ist (st. Rspr. vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 2023 - 2 Ws 102/23 - und vom 5. Juli 2022 - 2 Ws 103/22 Vollz - jeweils mwN).
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