Rechtsprechung
| KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Absonderung eines Strafgefangenen im Strafvollzug; Beweiswürdigung in Vollzugssachen im Freibeweisverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besondere Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Verweisungen iSd § 115 Abs. 1 S. 3 StVollzG ; Beweiswürdigung in Vollzugssachen
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der längerfristigen Absonderung eines Strafgefangenen wegen Misshandlung eines Mitgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.06.2019 - 589 StVK 46/19
- KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19 Voll
- LG Berlin, 04.03.2020 - 589 StVK 46/19
- LG Berlin, 04.04.2020 - 589 StVK 46/19
- KG, 04.05.2020 - 2 Ws 50/20
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen die …
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Rn. 58 a) Soweit bei der Ermittlung der Feststellungen die Angaben der Verfahrensbeteiligten zueinander in Widerspruch stehen oder sonst Ungereimtheiten auftauchen (wie hier zu der Frage, ob im Februar 2019 in der JVA T. ein Zugangsgespräch stattgefunden hat; s.o.), obliegt der Strafvollstreckungskammer infolge der Amtsaufklärungspflicht (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG Bund iVm § 244 Abs. 2 StPO;… vgl. dazu Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. Abschn. P Rn. 68;… Laubenthal, Strafvollzug 8. Aufl. Rn. 804), den Sachverhalt weiter zu erforschen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 2).Eine ungeprüfte Übernahme von Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten ist damit nicht vereinbar (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218).
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17
Überwachung von Telefongesprächen in der Sicherungsverwahrung (automatisierte …
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Diese verfassungsrechtliche Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes wird im Bereich des Strafvollzugsrechts durch die §§ 109 ff. StVollzG Bund konkretisiert (BVerfG NJW 2019, 1667 [1668]; NJW 1993, 3188; NStZ 1999, 428).Rn. 35 § 109 StVollzG Bund eröffnet dem Gefangenen die Möglichkeit, gegen Maßnahmen zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs oder der Sicherungsverwahrung eine gerichtliche Entscheidung zu erlangen (BVerfG NJW 2019, 1667 [1668]).
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Denn die fachgerichtliche Überprüfung kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts und Würdigung sich widersprechender Angaben beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 [294 f.]; BVerfGK 9, 390 [395] und 9, 460 [463 f.]).
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Denn die fachgerichtliche Überprüfung kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts und Würdigung sich widersprechender Angaben beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 [294 f.]; BVerfGK 9, 390 [395] und 9, 460 [463 f.]). - BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen im Strafvollzug nach Erledigung
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Denn die fachgerichtliche Überprüfung kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts und Würdigung sich widersprechender Angaben beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 [294 f.]; BVerfGK 9, 390 [395] und 9, 460 [463 f.]). - KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15
Religionsfreiheit im Strafvollzug
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Dies folgt aus § 261 StPO, der im Verfahren nach den §§ 109 ff. über § 120 Abs. 1 Satz2 StVollzG Bund ebenfalls entsprechend anzuwenden ist (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 560; Senat, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 Ws 303/15 Vollz - 1;… Arloth/Krä, aaO § 120 Rn. 3). - OLG Hamm, 21.06.1990 - 1 Vollz (Ws) 65/90
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Dies folgt aus § 261 StPO, der im Verfahren nach den §§ 109 ff. über § 120 Abs. 1 Satz2 StVollzG Bund ebenfalls entsprechend anzuwenden ist (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 560; Senat, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 Ws 303/15 Vollz - 1;… Arloth/Krä, aaO § 120 Rn. 3). - BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Rn. 34 Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstands (vgl. BVerfGE 129, 1 [20]; 103, 142 [156]; 101, 106 [122 f.]), Und gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 [58]). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19
Rn. 34 Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstands (vgl. BVerfGE 129, 1 [20]; 103, 142 [156]; 101, 106 [122 f.]), Und gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 [58]). - BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15
Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92
Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Effektivität des Rechtsschutzes bei Anfechung von Maßnahmen im Strafvollzug
- OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14
Bezugnahmen; Akten; Schriftstücke
- OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 3 Ws 414/18
Ausführung eines Strafgefangenen durch Polizeibeamte
- KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18
Mindestanforderungen an gerichtliche Beschlüsse i.S.d. § 115 StVollzG
- OLG Naumburg, 22.10.2015 - 2 Ws 207/15
Statthaftigkeit des Antrags auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gegen …
- KG, 04.05.2020 - 2 Ws 50/20
Strafvollzug in Berlin: Voraussetzungen besonderer Sicherungsmaßnahmen wegen der …
Auf eine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hat der Senat die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer durch Beschluss vom 23. August 2019 ( 2 Ws 125/19 Vollz ) mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung zurückverwiesen, da insbesondere die Darstellung der Umstände, die zu der Anordnung der besonderen Sicherungsmaßnahmen geführt haben, unzureichend war.Rn. 18 aa) Der Senat hat in seiner den Gefangenen betreffenden Entscheidung vom 23. August 2019 (aaO) bereits ausgeführt, dass es sich bei der in dem Bescheid vom 7. März 2019 angeordneten "Unterbringung in der Sicherungsstation" in Kombination mit der zudem als allgemeine Sicherungsmaßnahme angeordneten "Reduzierung der Haftraumausstattung" jedenfalls im Ergebnis um eine "Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände" im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVollzG Bln handelt.
Rn. 21 cc) Ferner hat der Senat bereits ausgeführt, dass alle vorstehend unter II. 2. a) aa) genannten Sicherungsmaßnahmen schon bei isolierter Betrachtung mit ganz erheblichen Eingriffen in die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG verbunden sind und durch eine Kumulation einzelner Katalogmaßnahmen des § 86 Abs. 2 StVollzG Bln deren Eingriffsintensität nochmals gesteigert wird (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2019 aaO mwN).
- KG, 04.05.2020 - 5 Ws 39/20
Anforderungen an Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer in Verfahren nach …
Rn. 11 1. Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 116 Abs. 1 StVollzG), sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann, jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig auf den ermittelten Sachverhalt angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (ständ. Rspr. KG, vgl. z. B. Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris Rdnr. 19 ;… Senat, Beschlüsse vom 1. November 2019 - 5 Ws 178-179/19 Vollz -, 6. August 2019 - 5 Ws 58/19 Vollz - [betreffend den Beschwerdeführer in dieser Sache] und 18. August 2016 - 5 Ws 97/16 Vollz -, juris Rdnr. 4 ; jeweils m. w. Nachw.).Rn. 16 b) Es ist weiter anerkannt, dass die Strafvollstreckungskammer die widerstreitenden Äußerungen der Beteiligten und die von ihr im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht (entsprechend § 244 Abs. 2 StPO) im Freibeweisverfahren (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 3 Vollz [Ws] 61/09 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschluss vom 23. August 2019, a. a. O., juris Rdnr. 59; Senat…, Beschluss vom 6. August 2019, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.) erhobenen Beweise nicht nur als tatsächliche Grundlagen gezogener Schlüsse und rechtlicher Bewertungen (entsprechend § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO) mitzuteilen (vgl. KG…, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 2 Ws 92/17 Vollz -, juris Rdnr. 13 ), sondern auch zu würdigen hat.
Letzteres folgt aus § 261 StPO, der im Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG über § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG ebenfalls entsprechend anzuwenden ist (std. Rspr., vgl. z. B. KG, Beschlüsse vom 23. August 2019, a. a. O., juris Rdnr. 60, und 11. Januar 2016 - 2 Ws 303/15 Vollz -, juris Rdnr. 24 ;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 120 StVollzG Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21
Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche …
Rn. 94 Da eine Rechtsbeschwerde auch dann zulässig ist, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann, jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig auf den ermittelten Sachverhalt angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris Rdnr. 19 ;… Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2021 - 5 Ws 197/20 Vollz -, 4. Mai 2020 - 5 Ws 39/20 Vollz -, 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz - juris Rdnr. 8 , und 18. August 2016 - 5 Ws 97/16 Vollz -, juris Rdnr. 4 , jeweils m. w. Nachw.), müssen die von den Strafvollstreckungskammern erlassenen Beschlüsse grundsätzlich die Anforderungen erfüllen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt.Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammern die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen haben, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschlüsse vom 23. August 2019, a. a. O., juris Rdnr. 21 und 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz -, juris Rdnr. 4 ;… Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2021, a. a. O., 4. Mai 2020, a. a. O., 22. August 2016, a. a. O., juris Rdnr. 9 f. und 18. August 2016, a. a. O., juris Rdnr. 7, jeweils m. w. Nachw.; ferner [zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben] Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 20).
- BayObLG, 07.09.2020 - 203 StObWs 311/20
Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Strafgefangenen auf Arbeitszuweisung
Damit legt sie die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt ungeprüft ihrer Entscheidung zugrunde, was verfassungsrechtlich unzulässig ist, wenn die Sachverhaltsdarstellung der Justizvollzugsanstalt vom Strafgefangenen bestritten wird (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.04.2020, Az.: 2 BvR 1935/19, juris Rn. 30; KG; Beschluss vom 23.08.2019, Az.: 2 Ws 125/19 Vollz, juris Rn. 59 f.; KG…, Beschluss vom 11.01.2016, Az.: 2 Ws 303/15 Vollz, juris Rn. 25). - KG, 07.06.2021 - 5 Ws 230/20
Beendigung der Unterbringung in der Sozialtherapeutischen Anstalt
Rn. 7 1. a) Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann, jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig auf den ermittelten Sachverhalt angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris Rdnr. 19 ;… Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2021 - 5 Ws 197/20 Vollz , 4. Mai 2020 - 5 Ws 39/20 Vollz -, 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz - juris Rdnr. 8 , und 18. August 2016 - 5 Ws 97/16 Vollz -, juris Rdnr. 4 , jeweils m. w. Nachw.).Rn. 9 Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammern die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen haben, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschlüsse vom 23. August 2019, a. a. O., juris Rdnr. 21 und 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz -, juris Rdnr. 4 ;… Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2021, a. a. O., 4. Mai 2020, a. a. O., 22. August 2016, a. a. O., juris Rdnr. 9 f. und 18. August 2016, a. a. O., juris Rdnr. 7, jeweils m. w Nachw.; ferner [zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben] Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 20).
- KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Besitz einer Spielkonsole
Die bloße Angabe einer Aktenfundstelle genügt dazu regelmäßig nicht (vgl. ausführlich dazu Senat, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris;… Beschluss vom 9. Februar 2012, - 2 Ws 544/11 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 6). - BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20
Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG
Rn. 17 Die Strafvollstreckungskammer darf im gerichtlichen Verfahren den tatsächlichen Sachverhalt, von dem die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist, und deren Ausführungen nicht ungeprüft ihrer Entscheidung zugrunde legen, wenn deren Sachverhaltsdarstellung vom Beschwerdeführer bestritten wird (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.04.2020, Az.: 2 BvR 1935/19, juris Rn. 30; KG, Beschluss vom 23.08.2019, Az.: 2 Ws 125/19 Vollz, juris Rn. 60). - KG, 12.03.2025 - 2 Ws 3/25
Sicherungsmodalitäten bei der Ausführung eines Strafgefangenen
Rn. 12 (1) Soweit bei der Ermittlung der Feststellungen die Angaben der Verfahrensbeteiligten zueinander in Widerspruch stehen oder sonst Ungereimtheiten auftauchen (wie hier zu der Frage, ob der Beschwerdeführer während der gesamten Ausführung durchgehend zusätzlich zur Handfessel auch an den Füßen gefesselt war), obliegt der Strafvollstreckungskammer infolge der Amtsaufklärungspflicht (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG Bund i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO; vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris mwN), den Sachverhalt weiter zu erforschen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218). - KG, 29.10.2021 - 2 Ws 121/20
Amtsaufklärungspflicht in Strafvollzugsverfahren
Soweit bei der Ermittlung der Feststellungen die Angaben der Verfahrensbeteiligten zueinander in Widerspruch stehen oder sonst Ungereimtheiten auftauchen (wie hier zu der Frage, welche konkreten Sicherungsmaßnahmen bei der Ausführung zur Anwendung kamen), obliegt es der Strafvollstreckungskammer infolge der Amtsaufklärungspflicht (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG iVm § 244 Abs. 2 StPO; vgl. dazu Senat, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris;… Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. Abschn. P Rdn. 68;… Laubenthal, Strafvollzug 8. Aufl. Rdn. 804), den Sachverhalt weiter zu erforschen (…vgl. BVerfG vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rdn. 51 mwN NStZ-RR 2009, 218;… Senat aaO;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl. § 115 Rdn. 2). - BayObLG, 02.12.2024 - 203 StObWs 556/24
Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Strafvollstreckungskammer, …
Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2024 a.a.O. Rn. 28 m.w.N.; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rn. 51; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20 -, juris Rn. 33; KG Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 Ws 157/17 Vollz -, juris Rn. 23; zur Amtsaufklärungspflicht auch KG Berlin, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris Rn. 58 ff.; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 115 Rn. 2; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. - KG, 09.05.2025 - 2 Ws 42/25
Rückverlegung aus Sozialtherapeutischer Anstalt
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".