Rechtsprechung
| KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 9 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, Art 12 Abs 3 GG, § 5 ArbGG, § 3 Abs 1 StVollzG
Strafvollzug: Arbeitsverhältnis zwischen Gefangenen und der Anstalt; Direktionsrecht der Vollzugsbehörde; Recht auf Koalitionsfreiheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Vereinigung von arbeitenden Strafgefangenen stellt keine Gewerkschaft dar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vereinigung von arbeitenden Strafgefangenen stellt keine Gewerkschaft dar - Verteilen und Entgegennahme von Mitgliedsanträgen während der Arbeitszeit und den Pausen kann untersagt werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.04.2015 - 592 StVK 665/14
- KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15 Voll
Papierfundstellen
- NZA-RR 2015, 602
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (22)
- OLG Braunschweig, 24.07.1990 - VAs 3/90
Zuständigkeit des Haftrichters und Subsidiarität der gerichtlichen Entscheidung; …
- BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14
Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Erforderlich ist eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (vgl. BAG NZA 2015, 483; BAG NJW 1996, 1770).Dazu bedarf es besonderer Umstände, die geeignet sind, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen (vgl. BAG NZA 2015, 483).
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94
Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Der Arbeitgeber hat das Recht, einseitig nach billigem Ermessen die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung und das Verhalten im Betrieb zu bestimmen (vgl. BAG NJW 1996, 1770, 1771).Erforderlich ist eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (vgl. BAG NZA 2015, 483; BAG NJW 1996, 1770).
- BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Strafgefangene erfüllen diese Voraussetzung im Verhältnis zum Träger der Vollzugseinrichtung von vornherein nicht (vgl. BAGE 53, 336; LArbG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 1999 - 13 Ta 1102/09 -).Es ist vielmehr öffentlich-rechtlich ausgestaltet (vgl. BAGE 53, 336; Senat, Beschluss vom 7. April 2006 - 5 Ws 92/06 Vollz -) und ist Folge der sich aus § 41 Abs. 1 StVollzG ergebenden Arbeitspflicht.
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Rn. 24 Denn die Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hat ebenfalls Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGH Beschluss vom 25.3.2015 - 5 StR 70/15 -). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Das Arbeitsentgelt festzulegen, obliegt vielmehr dem Gesetzgeber, der bei der Regelung, was angemessen ist, die typischen Bedingungen des Strafvollzuges, insbesondere dessen Marktferne, in Rechnung stellen darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 3337). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Das Rechtsstaatsprinzip, das die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält (vgl. BVerfGE 7, 89; 74, 129), fordert nicht nur eine faire Ausgestaltung und Anwendung des Strafverfahrensrechts. - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Der persönliche Schutzbereich erfasst dabei nicht nur natürliche Personen, welche sich zu einem Verein zusammenschließen, sondern auch den Verband selbst (BVerfGE 124, 25). - BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Zur Strafrechtspflege zählt nicht nur das Erkenntnis-, sondern auch das nachfolgende Vollstreckungsverfahren (vgl. BVerfGE 46, 214) inklusive der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafvollzuges (…vgl. Jarass/Pieroth, GG 13. Aufl., Art. 9 Rdn. 22;… Scholz in Maunz/Dürig, GG Stand Dezember 2014, Art. 9 Rdn. 147). - BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Das Rechtsstaatsprinzip, das die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält (vgl. BVerfGE 7, 89; 74, 129), fordert nicht nur eine faire Ausgestaltung und Anwendung des Strafverfahrensrechts. - BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15
Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; …
- BVerfG, 15.12.1981 - 2 BvR 1117/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gefangenenmitverantwortung nach § 160 …
- BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12
Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
- BAG, 14.02.1967 - 1 AZR 494/65
Gewerkschaftsrechte - Gewerkschaftsinformation - Gewerkschaftswerbung
- BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75
Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 20 A 697/11
Mitbestimmung eines Personalrats bei Beschäftigung von Strafgefangenen in der …
- LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 44/11
Ausschluss einer Berücksichtigung des im Strafvollzug erzielten Arbeitsentgelts …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 13 Ta 1102/09
Für die Überprüfung der Versagung einer Zuweisung von Arbeit zu bestimmten freien …
- KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15
Strafvollzug: Anzuwendende Vorschriften bei behaupteter Verletzung des …
- OLG Nürnberg, 26.05.1989 - Ws 515/89
Anwendung von Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften im …
- OLG Hamburg, 23.09.1991 - Vollz (Ws) 11/91
- KG, 09.02.2023 - 5 Ws 8/22
Ablösung von Gefangenenarbeit im Strafvollzug; Direktionsrecht und …
Rn. 41 1. a) Es ist höchstrichterlich und obergerichtlich geklärt, dass ein Gefangener hinsichtlich ihm von der Justizvollzugsanstalt bei bestehender Arbeitspflicht zugewiesener Arbeit - vorliegend nach den §§ 20 ff. StVollzG Bln als den die früheren Regelungen in den §§ 37 ff. StVollzG (Bund) ersetzenden Normen (grundlegend zur Pflichtarbeit von Gefangenen unter öffentlich-rechtlicher Verantwortung der Justizvollzugsanstalt nach den §§ 37 ff. StVollzG vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90 u. a. -, juris Rdnr. 127 ff. [= BVerfGE 98, 169 ff.]) - in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art, nicht in einem durch privatrechtlichen Vertrag oder ein ihm gleichgestelltes privatrechtliches Rechtsverhältnis begründeten Arbeitsverhältnis steht (…vgl. - zur öffentlich-rechtlichen Verantwortung der Justizvollzugsanstalt - BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 27. Dezember 2007 - 2 BvR 1061/05 -, juris Rdnr. 16, …und Urteil vom 1. Juli 1998, a. a. O.; - betreffend Unternehmerbetriebe/"unechten" Freigang" - BVerwG…, Beschluss vom 14. August 2013 - 6 P 8.12 -, juris Rdnr. 13 [= BVerwGE 147, 305 ff.]; - betreffend Berufsausbildung - BAG…, Beschluss vom 18. November 1986 - 7 AZR 311/85 -, juris Rdnr. 40 ff. [= BAGE 53, 336 ff.]; LArbG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 13 Ta 1102/09 -, juris Rdnr. 6 f.; KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz -, juris Rdnrn. 10, 19, und 29. November 2010 - 2 Ws 568/10 Vollz - Galli, a. a. O., Teil II Vor § 19 LandesR Rdnr. 16;… Arloth, a. a. O., § 37 StVollzG Rdnr. 6; jeweils m. w. Nachw.).Rn. 42 b) Für die vor dem Inkrafttreten des StVollzG Bln am 1. Oktober 2016 geltende Rechtslage nach dem StVollzG (Bund) war des Weiteren obergerichtlich entschieden, dass der Vollzugsbehörde ein Direktionsrecht, d. h. das Recht, die Arbeit von Gefangenen auszugestalten und hierzu die einzelnen Modalitäten festzulegen (Arbeitsorganisation), zusteht (vgl. z. B. KG, Beschluss vom 29. Juni 2015, a. a. O., juris Rdnr. 9 ff.;… Walter in BeckOK Strafvollzugsrecht Bund, 22. Edition Stand: 01.02.2020, § 37 StVollzG Rdnr. 10; jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 04.12.2018 - 5 Ws 117/18
Strafvollzug: zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung bei freien …
Dagegen ist die (interne) Pflichtarbeit dadurch gekennzeichnet, dass diese öffentlich-rechtlicher Natur ist, sodass auch keine Arbeitsverträge zwischen der Justizvollzugsanstalt und den Gefangenen geschlossen werden (KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz - m. w. N.).Seine Koalitionsrechte i. S. von Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG sind auch nicht - wie bei Gefangenen, die Pflichtarbeit verrichten - von vornherein erheblich eingeschränkt (vgl. zu den Unterschieden von regulärem zu Pflichtarbeitsverhältnissen: KG, Beschluss vom 29. Juni 2015, a. a. O., m. w. N.).
- KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
Strafverteidigung: Verteidigerbesuch in der Justizvollzugsanstalt außerhalb der …
Die Gefangenen sollen eine realistische Arbeitswelt erleben, die es ihnen nach der Entlassung ermöglicht, sich in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz -, juris Rn. 11). - LAG Köln, 18.01.2019 - 7 Ta 200/17
Rechtswegzuständigkeit; Verweisung; Arbeitsverhältnis; Fortbildungsvertrag; …
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