Rechtsprechung
| OLG München, 06.03.1995 - 2 Ws 1369/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
Kein Anspruch einer Einzelperson auf Untersagung der Aufführung des Theaterstücks …
Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (…vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (…anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf). - OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer …
Nicht zu entscheiden hatte der Senat die auch nach der Neufassung des § 130 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) umstrittene Frage, ob die Bestimmung neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde von Einzelpersonen schützt (bejahend schon zum alten Recht: OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; verneinend: OLG München NJW 1985, 2430; KirchE 33, 54; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 186).
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