Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.08.1988 - 2 Ws 145/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; …
Die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes muss, selbst wenn die endgültige Anordnung sehr wahrscheinlich ist, wegen der Auswirkungen einer solchen vorläufigen - nicht durch das Ergebnis einer Hauptverhandlung abgesicherten - Entscheidung auf einen grundgesetzlich geschützten Existenzbereich die Ausnahme bilden (OLG Hamm B.v. 04.08.1988 - 2 Ws 145/88 -). - OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage
Die vorläufige Präventivmaßnahme nach § 132 a StPO, die nach lediglich summarischer Prüfung ausgesprochen werden kann, hat während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB ( Senatsbeschluss vom 4. August 1988 - 2 Ws 145/88; OLG Bremen StV 1997, 9 ).
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