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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.2014 - III-2 Ws 149/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33776
OLG Köln, 03.04.2014 - III-2 Ws 149/14 (https://dejure.org/2014,33776)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2014 - III-2 Ws 149/14 (https://dejure.org/2014,33776)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2014 - III-2 Ws 149/14 (https://dejure.org/2014,33776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewährungswiderruf kann aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung des Vertrauensschutzes bei Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit

Papierfundstellen

  • StV 2015, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2010 - 2 Ws 451/09

    Einstweilige Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2014 - 2 Ws 149/14
    Starre Fristen für einen Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit sieht das Gesetz nicht vor, maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalles (SenE v. 02.12.2009 - 2 Ws 451/09; SenE v. 11.09.2008 - 2 Ws 443/08; Senat StV 2001, 412).
  • OLG Nürnberg, 08.10.2008 - 2 Ws 443/08

    Strafvollstreckung: Befristete Invollzugsetzung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2014 - 2 Ws 149/14
    Starre Fristen für einen Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit sieht das Gesetz nicht vor, maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalles (SenE v. 02.12.2009 - 2 Ws 451/09; SenE v. 11.09.2008 - 2 Ws 443/08; Senat StV 2001, 412).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - 2 Ws 335/99
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2014 - 2 Ws 149/14
    Starre Fristen für einen Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit sieht das Gesetz nicht vor, maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalles (SenE v. 02.12.2009 - 2 Ws 451/09; SenE v. 11.09.2008 - 2 Ws 443/08; Senat StV 2001, 412).
  • OLG Köln, 30.01.2024 - 2 Ws 28/24

    Unzulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung gemäß § 36 Abs. 4 BtMG i.V.m. §§ …

    Ein Widerruf lange nach Rechtskraft der neuen Verurteilung kann dem widersprechen, wobei maßgeblich stets die Umstände des Einzelfalles sind (vgl. SenE v. 03.04.2014, 2 Ws 149/14, zitiert nach juris, Rn. 10 m.w.N.).

    Auch wenn dem Verurteilten die irrigen Rechtsauffassungen nach Aktenlage nicht mitgeteilt worden sind, konnte und durfte dieser wegen des erheblichen Zeitablaufs von mehr als zwei Jahren seit Rechtskraft der Nachverurteilung und dem zwischenzeitlichen Ablauf der Bewährungszeit berechtigt darauf vertrauen, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen wird (vgl. auch SenE v. 03.04.2014, a.a.O.; SenE v. 25.06.1999, 2 Ws 335/99, jeweils zitiert nach juris).

  • KG, 16.07.2015 - 5 Ws 69/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf auf Grundlage rechtskräftiger …

    Ein Bewährungswiderruf ist nach Ablauf der Bewährungszeit nur ausgeschlossen, wenn der Verurteilte mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. zum Vorstehenden OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 Ws 149/14 - juris Rz. 10; KG…, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 60 - 61/14 - juris Rz. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 1997 - 1 Ws 169/97 - StV 1998, 212 f.).
  • KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15

    Maßregelvollzug: Unverhältnismäßigkeit der Sicherungsverwahrung bei unterlassener …

    Auch ist ein Schuldbekenntnis keine ausnahmslos unverzichtbare Voraussetzung für die Aufarbeitung der Tat, mit der Folge, dass das Leugnen der Tat über die Rechtskraft des Urteils hinaus einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen steht (BVerfG NJW 1998, 2202, 2204; Senat, Beschluss vom 30. April 2014 - 2 Ws 149/14 - mit weit.
  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 Ws 114/21

    Widerruf der Strafaussetzung aufgrund neuer Straftaten Widerruf der …

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Widerruf auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit möglich, maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BGH NStZ 1998, 586; OLG Düsseldorf MDR 1985, 516; OLG Köln, Beschluss vom 03. April 2014, 2 Ws 149/14, Rz. 10, Juris;… Fischer, StGB, 68. Auflage, zu § 56 f, Rz. 19 a).
  • LG Köln, 01.10.2024 - 101 Qs 51/24
    Starre Fristen für einen Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit sieht das Gesetz nicht vor, maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalles (OLG Köln Beschl. v. 3.4.2014 - 2 Ws 149/14, BeckRS 2014, 19620 Rn. 10, beck-online; SenE v. 02.12.2009 - 2 Ws 451/09; SenE v. 11.09.2008 - 2 Ws 443/08; Senat StV 2001, 412).
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