Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Überprüfungsfrist gemäß § 67e StGB nach Aufhebung und Zurückverweisung einer vorangegangenen Fortdauerentscheidung durch das Beschwerdegericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung der Überprüfungsfrist gem. § 67e StGB nach Aufhebung und Zurückverweisung einer vorangegangenen Fortdauerentscheidung durch das Beschwerdegericht
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
- LG Regensburg, 06.03.2014 - StVK 60/10
- OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
Er bringt vor, dass die Anforderungen an die gebotene Beschleunigung erheblich höher seien als bei der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2011 (NJW 2012, 516) zu Grunde liegenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus.Wie bei einer Überschreitung der Prüfungsfrist führt allerdings nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfG Beschluss vom 22.11.2011, 2 BvR 1334/10, NJW 2012, 516; Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1665/10 - Juris).
- BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
Aus der geringfügigen Überschreitung der Prüfungsfrist um drei Tage kann nicht auf eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung des Gerichts gegenüber dem die grundrechtlich geschützte Position sichernden Verfahrensrecht geschlossen werden (BVerfG, Beschluss vom 16.11.2011, 2 BvR 1665/10 - Juris).Wie bei einer Überschreitung der Prüfungsfrist führt allerdings nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfG Beschluss vom 22.11.2011, 2 BvR 1334/10, NJW 2012, 516; Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1665/10 - Juris).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
In Abweichung von § 67e Abs. 2 StGB (in der bis 31.05.2013 geltenden Fassung) gilt für die Überprüfung der Sicherungsverwahrung eine Prüfungsfrist von einem Jahr (BVerfG, Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2365/09, Rn 118 - Juris). - EGMR, 19.04.2012 - 61272/09
B. ./. Deutschland
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
Rn. 4 Mit Schreiben seines Verteidigers vom 23.04.2012 beantragte der Untergebrachte gemäß § 67e StGB die Sicherungsverwahrung für erledigt zu erklären, da der EGMR mit Urteil vom 19.04.2012 (Individualbeschwerde 61272/09) für den Untergebrachten die Konventionswidrigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung festgestellt hat. - OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06
Ablehnung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung: Zeitpunkt des Beginns …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14
Darauf, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wurde, kommt es dabei nicht an (OLG Karlsruhe, StraFo 2007, 125 m.w.N;… Fischer, StGB, 61. Auflage, § 67e Rn 3).
- KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21
Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Prüfung der …
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts ist hierfür nicht der Tag der Rechtskraft (von Konstellationen mit einer Anordnung der Fortdauer erstmals in der Beschwerdeinstanz abgesehen: vgl. nur Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 5 Ws 8/21 - m.w.N.), sondern der Tag des Erlasses der Entscheidung maßgeblich (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 Ws 154/14 -, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 2 Ws 284/06 -, juris Rn. 7; KG…, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 Ws 105/15 -, juris Rn. 18 ;… Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 5 Ws 158-159/15 und 2. Oktober 2014 - 5 Ws 22/14 - Groß/Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67e Rn. 7 m.w.N.). - EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
KEMPKES v. GERMANY
Die Frist für die regelmäßige Überprüfung nach § 67e StGB beginnt zu laufen, wenn das zuständige Gericht die Erklärung der Erledigung oder Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ablehnt, auch wenn diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird (siehe z. B. Oberlandesgericht B., 2 Ws 154/14, Beschluss vom 29. April 2014).
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