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Weitere Entscheidung unten: KG, 03.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.08.2015 - 2 Ws 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26091
OLG Naumburg, 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 (https://dejure.org/2015,26091)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 (https://dejure.org/2015,26091)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. August 2015 - 2 Ws 163/15 (https://dejure.org/2015,26091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99

    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2015 - 2 Ws 163/15
    Die für einen wirksamen Entbindungsantrag erforderliche Vertretungsvollmacht für Rechtsanwalt Sch. hat vorgelegen (Bl. 18 d. A.; BayObLG vom 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99, juris Rn. 16;… Göhler/Seitz a.a.O., § 73 Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07

    Zur Entscheidung über einen 4 Stunden vor Verhandlungsbeginn eingegangenen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2015 - 2 Ws 163/15
    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag steht hierbei nicht im Ermessen des Gerichtes, vielmehr ist es verpflichtet, dem Antrag nachzukommen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. OLG Bamberg vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07, juris Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 15.04.2019 - 202 ObOWi 400/19

    Nichtbescheidung eines am Terminstag übermittelten Entbindungsantrags

    Denn vor einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass der Richter sich vor der Urteilsverkündung bei seiner Geschäftsstelle informiert, ob dort eine Entschuldigungsnachricht des Betroffenen vorliegt, zumal entsprechende schriftliche oder auch telefonische Mitteilungen bzw. Gesuche erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht eingehen (st.Rspr., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17 = StraFo 2017, 510 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 18; vgl. auch Rueber-Unkelbach, jurisPR-VerkR 2/2018 Anm. 5; ferner u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07 = NStZ-RR 2008, 86 = NZV 2008, 259; 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08 = NStZ-RR 2009, 149 = ZfSch 2009, 290 = NZV 2009, 355 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 2 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409, jeweils m.w.N.; siehe auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 bei juris sowie KG, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 Ss 286/11 bei juris und 28.08.2014 - 122 Ss 132/14 = StraFo 2014, 467 = VRS 127 [2014], 181).
  • BayObLG, 02.04.2024 - 202 ObOWi 212/24

    Anforderungen an einen kurz vor dem Termin per beA eingereichten …

    Denn vor einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass das Gericht sich vor der Urteilsverkündung bei seiner Geschäftsstelle oder - wie hier - einer zentralen Eingangsstelle für elektronisch übermittelte Dokumente informiert, ob dort eine Entschuldigungsnachricht oder ein Entbindungsantrag des Betroffenen vorliegt, zumal entsprechende schriftliche oder auch telefonische Mitteilungen bzw. Gesuche erfahrungsgemäß schon vor Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs häufig erst am Terminstag dem Gericht übermittelt wurden (st.Rspr., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17 = StraFo 2017, 510 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 18; vgl. auch Rueber-Unkelbach, jurisPR-VerkR 2/2018 Anm. 5; ferner u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07 = NStZ-RR 2008, 86 = NZV 2008, 259; 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08 = NStZ-RR 2009, 149 = ZfSch 2009, 290 = NZV 2009, 355 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 2 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409, jeweils m.w.N.; siehe auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 bei juris sowie KG, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 Ss 286/11 bei juris und 28.08.2014 - 122 Ss 132/14 = StraFo 2014, 467 = VRS 127 [2014], 181).
  • OLG Naumburg, 09.06.2020 - 1 Ws 23/20

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nachweis des Eingangs eines …

    Darauf, ob das Faxschreiben der zuständigen Richterin vor ihrer Entscheidung vorgelegt worden ist oder nicht, kommt es hingegen nicht an (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 25. August 2015, 2 Ws 163/15 ; OLG Bamberg…, Beschluss vom 23. Mai 2017, 3 Ss OWiG 654/17 Rn. 5, 6; BayObLG…, Beschluss vom 15. April 2019, 202 ObOWi 400/19, Rn. 4 -7; zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 53 Ss OWi 755/19

    Verwerfung des Einspruchs im Bußgeldverfahren bei unterbliebener Bescheidung des …

    Darauf, dass der Schriftsatz dem zuständigen Richter tatsächlich vor Erlass des Urteils nicht vorlag, kommt es nicht an (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, NStZ-RR 1997, 275;… KG a.a.O; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. August 2015, Az.: 2 Ws 163/15, OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Mai 2017, Az.: 3 Ss OWi 654/17, beide zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 29.12.2020 - 1 OWi 6 SsBs 271/20
    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag steht hierbei nicht im Ermessen des Gerichtes, vielmehr ist es verpflichtet, dem Antrag nachzukommen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. August 2015 - 2 Ws 163/15 -, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34802
KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15 (https://dejure.org/2015,34802)
KG, Entscheidung vom 03.08.2015 - 2 Ws 163/15 (https://dejure.org/2015,34802)
KG, Entscheidung vom 03. August 2015 - 2 Ws 163/15 (https://dejure.org/2015,34802)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Möglichkeit des Erlasses einer durch Einbeziehung in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe nicht mehr existenten Einzelstrafe

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Einbeziehung in nachträglich gebildete Gesamtstrafe kein Erlass von Einzelstrafe möglich

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15
    Der angefochtene Beschluss geht daher ins Leere (vgl. KG StraFo 2012, 202 [BGH 07.02.2012 - 1 StR 525/11] ; Beschlüsse vom 13. August 2014 - 5 Ws 3/14 - und 19. Mai 2011 - 2 Ws 194/11 - OLG Hamm NStZ-RR 2015, 182 [OLG Stuttgart 05.02.2015 - 4 Ss 697/14] ) und bedarf der Aufhebung, da sonst die Gefahr besteht, dass durch die fehlerhafte Entscheidung bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird und dieser etwa einem nicht auszuschließendem Widerruf der durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 15. April 2011 gewährten Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung entgegenstehen könnte.
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das …

    Auszug aus KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15
    Der angefochtene Beschluss geht daher ins Leere (vgl. KG StraFo 2012, 202 [BGH 07.02.2012 - 1 StR 525/11] ; Beschlüsse vom 13. August 2014 - 5 Ws 3/14 - und 19. Mai 2011 - 2 Ws 194/11 - OLG Hamm NStZ-RR 2015, 182 [OLG Stuttgart 05.02.2015 - 4 Ss 697/14] ) und bedarf der Aufhebung, da sonst die Gefahr besteht, dass durch die fehlerhafte Entscheidung bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird und dieser etwa einem nicht auszuschließendem Widerruf der durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 15. April 2011 gewährten Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung entgegenstehen könnte.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99

    Kosten des Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung der § 473 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223 [OLG Düsseldorf 23.09.1999 - 1 Ws 701/99] ).
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
    Auszug aus KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15
    Dabei kommt es auf den Spruch der angefochtenen Entscheidung an (vgl. KG NStZ-RR 2002, 138 [KG Berlin 10.07.2001 - 5 Ws 291/01] ).
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