Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.01.2017 - III-2 Ws 180/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 68c Abs. 1
Abkürzung der Höchstdauer der Führungsaufsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 100 StVK 2437/17
- OLG Hamm, 11.01.2017 - III-2 Ws 180/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09
Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
In der individuell zu treffenden Prognoseentscheidung sind die Anknüpfungstatsachen darzulegen und der Abwägungsprozess zu verdeutlichen, dass und warum gerade bei diesem Verurteilten bereits zur Zeit der Entscheidung über die Führungsaufsicht eine geringere Dauer als die gesetzliche Höchstdauer von 5 Jahren Führungsaufsicht erforderlich ist (…vgl. OLG Dresden a. a. O, KG Berlin a. a. O. und OLG Frankfurt a. a. O.; zur Begründungspflicht allgemein vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2009 in NStZ-RR 2009, 260). - KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 498 und 528/06 in NdsRpfl 2007, 59 = BeckRS 2006, 13074), dem OLG Dresden (Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 - BeckRS 2009, 20980), dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.08.2010 - 3 Ws 752/10 in NStZ-RR 2010, 390) sowie dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 -, juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f Abs. 2 StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose innerhalb der gesetzlichen Spanne von 2 - 5 Jahren nach § 68 c Abs. 1 StGB bestimmen kann. - OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 498/06
Reduzierung der Höchstdauer einer nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe kraft …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 498 und 528/06 in NdsRpfl 2007, 59 = BeckRS 2006, 13074), dem OLG Dresden (Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 - BeckRS 2009, 20980), dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.08.2010 - 3 Ws 752/10 in NStZ-RR 2010, 390) sowie dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 -, juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f Abs. 2 StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose innerhalb der gesetzlichen Spanne von 2 - 5 Jahren nach § 68 c Abs. 1 StGB bestimmen kann.
- OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08
Weisung; Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 498 und 528/06 in NdsRpfl 2007, 59 = BeckRS 2006, 13074), dem OLG Dresden (Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 - BeckRS 2009, 20980), dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.08.2010 - 3 Ws 752/10 in NStZ-RR 2010, 390) sowie dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 -, juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f Abs. 2 StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose innerhalb der gesetzlichen Spanne von 2 - 5 Jahren nach § 68 c Abs. 1 StGB bestimmen kann. - OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. Beschluss vom 20.07.1999 - 1 Ws 435/99 in NStZ 2000, 92), dass eine Abkürzung frühestens zeitnah zum Ablauf der Mindestdauer von 2 Jahren, also nur als Nachtragsentscheidung gem. § 68d StGB getroffen werden könne. - OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 3 Ws 752/10
Führungsaufsicht: Zeitpunkt der Bestimmung der Dauer
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 498 und 528/06 in NdsRpfl 2007, 59 = BeckRS 2006, 13074), dem OLG Dresden (Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 - BeckRS 2009, 20980), dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.08.2010 - 3 Ws 752/10 in NStZ-RR 2010, 390) sowie dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 -, juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f Abs. 2 StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose innerhalb der gesetzlichen Spanne von 2 - 5 Jahren nach § 68 c Abs. 1 StGB bestimmen kann.
- OLG Hamm, 10.04.2026 - 3 Ws 95/26
Führungsaufsicht; Beschwerde gegen Nichtabkürzung der Führungsaufsicht; …
Ein Rechtsfehler liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung vom Gesetz nicht gedeckt ist, das Landgericht bei seiner Entscheidung von einem unzureichend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen oder ihm ein sonstiger Ermessensfehler unterlaufen ist (…OLG Stuttgart, Beschluss v. 24.10.2017 - 4 Ws 396/17, BeckRS 2017, 134382 Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss v. 11.1.2017 - 2 Ws 180/17, BeckRS 2017, 141456 Rn. 6).In der individuell zu treffenden Prognoseentscheidung sind dann die Anknüpfungstatsachen darzulegen und der Abwägungsprozess zu verdeutlichen, ob und ggf. warum bei diesem Verurteilten bereits zur Zeit der Entscheidung über die Führungsaufsicht eine geringere Dauer als die gesetzliche Höchstdauer von 5 Jahren Führungsaufsicht erforderlich ist (…OLG Stuttgart, Beschluss v. 24.10.2017 - 4 Ws 396/17, BeckRS 2017, 134382 Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss v. 11.1.2017 - 2 Ws 180/17, BeckRS 2017, 141456 Rn. 6; KG, Beschluss v. 20.6.2011 - 2 Ws 159/11, BeckRS 2011, 20273).
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