Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20 - 21/10, 2 Ws 20/10, 2 Ws 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12
Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines …
Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. SenE vom 13.01.2010 - 2 Ws 21/10;… Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 f Rn. 9).Rn. 13 Das Entfallen der Führungsaufsicht ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn im letzten Stadium des Strafvollzuges Umstände eingetreten sind, die nunmehr eine günstige Prognose ermöglichen, die Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. SenE vom 13.01.2010 - 2 Ws 21/10 - Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 f Rn. 9).
- OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10
Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit …
Rn. 9 Der Senat teilt die Auffassung, wonach aufgrund teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB diese Vorschrift auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017; anders unter maßgeblicher Orientierung an dem Wortlaut der Vorschrift: OLG Köln, Beschl. v. 13.01.2010 - 2 Ws 20-21/10). - OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12
Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht
Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung; zuletzt Beschlüsse v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12).
- OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12
Führungsaufsicht: Gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten nach Vollverbüßung …
Rn. 19 Das Oberlandesgericht Köln hat im Beschluss vom 13.1.2010 (Az. 2 Ws 20-21/10, bei juris) unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut die Auffassung vertreten, § 68e Abs. 1 Nr. 3 StGB stehe dem gleichzeitigen Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 1 StGB in mehreren Verfahren nicht entgegen. - OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Ws 181/14
Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht
Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (zu vgl. u.a. SenE v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12 - 24.01.2013, - 2 Ws 22/13 -). - OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 581/11
Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Führungsaufsicht
Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat 15.04.2004, - 2 Ws 163+169/04 - 18.05.2005, - 2 Ws 214/05 - 04.05.2006, - 2 Ws 194/06 - 09.01.2008, - 2 Ws 7/08 - 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".