Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.04.2011 - III-2 Ws 223/11 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 279 (Ls.)
- StV 2011, 613
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 501/11
Notveräußerung eines gepfändeten Gegenstands; Nachweis des Rechts eines Dritten
Es handelt sich nicht um eine weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung über eine gerichtliche Entscheidung, wie dies bei der Pfändung aufgrund eines dinglichen Arrestes der Fall ist (vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11-).Die Zuständigkeit der Strafgerichte zur Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, ergibt sich aus der durch Gesetz vom 24.10.2006 (BGBl. I 2350) eingefügten Bestimmung des § 111 f Abs. 5 StPO ( vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11- ; die Entscheidung BGH für die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit in dessen Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04 - ist damit überholt).
- OLG Köln, 11.10.2013 - 2 Ws 522/13
Anordnung des dinglichen Arrestes gegen einen Drittbeteiligten in …
Rn. 8 Zwar unterliegen in Vollziehung einer dinglichen Arrestanordnung nach §§ 111 b Abs. 2, 111 d StPO getroffene Pfändungen nicht der weiteren Beschwerde, wenn sich der Drittbeteiligte ausschließlich gegen die ausgebrachte Pfändung wendet, da insoweit der Rechtsschutz durch § 111 f Abs. 5 StPO - ohne weitere Beschwerdemöglichkeit - gewährleistet wird (SenE vom 26.04.2011, Az.: III-2 Ws 223/11).
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