Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Strafvollzug: Beschwerde gegen Versagung einer Ausführung infolge von Personalknappheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 01.11.2012 - 508 StVK 1201/12
- OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06
Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
Rn. 10 Sind vorhandene Vollzugseinrichtungen und deren Ausstattung so beschaffen, dass Rechte der Gefangenen nicht gewahrt werden können, ohne dass dadurch Rechte anderer Gefangener oder sonstige Belange von vergleichbarem Gewicht beeinträchtigt werden, folgt auch hieraus nicht, dass die insoweit auf der einen oder anderen Seite unvermeidlichen Beeinträchtigungen ohne weiteres und unabhängig von laufenden Bemühungen um kurzfristige Abhilfe als rechtmäßig hinzunehmen wären (vgl. BVerfGK 13, 487 m.w.N.).
Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Zwar können sich Grenzen für die Möglichkeit der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen auch aus der räumlichen und personellen Ausstattung der Justizvollzugsanstalt ergeben (vgl. BVerfGE 42, 95 ).Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).
Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Rn. 7 Bei der begehrten Ausführung des Antragstellers zu der Preisverleihung handelt es sich um eine der Resozialisierung dienende Vollzugslockerung, deren Verweigerung am Grundrecht des Gefangenen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfG, StV 2012, 678 ff m. w. N.).Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen wie dem Antragsteller erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (BVerfG, StV 2012, 678 ff m. w. N.).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73
Gesetzliche Grundlage Strafvollzug
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Rn. 9 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die auf das Ziel der Wiedereingliederung auszurichtenden Vollzugsgestaltung gelten nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungs- oder Justizeinrichtungen tatsächlich oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 40, 276 ; 116, 69 ).Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Rn. 9 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die auf das Ziel der Wiedereingliederung auszurichtenden Vollzugsgestaltung gelten nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungs- oder Justizeinrichtungen tatsächlich oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 40, 276 ; 116, 69 ).Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Rn. 9 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die auf das Ziel der Wiedereingliederung auszurichtenden Vollzugsgestaltung gelten nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungs- oder Justizeinrichtungen tatsächlich oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 40, 276 ; 116, 69 ). - BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Rn. 9 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die auf das Ziel der Wiedereingliederung auszurichtenden Vollzugsgestaltung gelten nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungs- oder Justizeinrichtungen tatsächlich oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 40, 276 ; 116, 69 ). - BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12
Erstrebt ein Gefangener Vollzugslockerungen (§ 11 Abs. 1StVollzG), so wird er daher durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32). - BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
- BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Versagung von Vollzugslockerungen
- KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
Rückverlegung in andere Teilanstalt
Rn. 25 (1) Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass Gefangene keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Haftraums haben und das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für eine Verlegung innerhalb der Anstalt erkennen lässt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers über die Frage, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist, die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. Januar 2003 - 5 Ws 662/02 Vollz - juris und 13. Februar 1986 - 5 Ws 541/85 Vollz - mwN.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 2 Ws 8/18 Vollz - [betr. den Beschwerdeführer]; 28. Juni 2012 - 2 Ws 251/12 Vollz - und 9. Februar 2012 - 2 Ws 1/12 Vollz -).Rn. 26 (2) Ebenso ist obergerichtlich geklärt, dass nach bisheriger Rechtslage für die Schaffung günstigerer Vollzugsbedingungen zugunsten einzelner Inhaftierter, die eine entsprechende Einschränkung des der Vollzugsbehörde zustehenden Ermessens zur Folge gehabt hätten, infolge der Umsetzung der von der Senatsverwaltung für Justiz erarbeiteten und auf mehr Behandlungs- und Belegungsgerechtigkeit für alle Gefangenen abzielenden Rahmenkonzeption für den geschlossenen Männervollzug zwischen den einzelnen Teilanstalten der Justizvollzugsanstalt X kein Raum mehr ist (vgl. KG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 5 Ws 90/17 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2012 - 2 Ws 251/12 Vollz - 13. Oktober 2011 - 2 Ws 354/11 Vollz - und 20. September 2011 - 2 Ws 239/11 Vollz -).
- KG, 31.01.2019 - 5 Ws 149/18
Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im …
( § 47 Abs. 3 PsychKG Bln) nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat (vgl. [betreffend klinikinterne Verlegungen generell] Senat…, Beschluss vom 17. September 2015 - 5 Ws 93/15 Vollz , juris Rn. 9 ; OLG Hamm…, Beschluss vom 22. November 1979 - 1 VAs 3/79 - juris Rn. 12 und 15; [für den anstaltsinternen Wechsel eines zugewiesenen Haftraums Senat, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 5 Ws 90/17 Vollz - KG, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 2 Ws 446/12 Vollz -, 28. Juni 2012 - 2 Ws 251/12 Vollz - [für Rückverlegung aus der SothA in den allgemeinen Strafvollzug] KG, Beschluss vom 7. September 2009 - 2 Ws 364/09 Vollz - [für Gewährung von Lockerungen im Maßregelvollzug] Senat…, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 Ws 128/17 Vollz - vgl. ferner Spaniol, in: Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 41).
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