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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17607
OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09 (https://dejure.org/2009,17607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2009 - 2 Ws 257/09 (https://dejure.org/2009,17607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 2 Ws 257/09 (https://dejure.org/2009,17607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    § 153 Abs. 2 StPO; § 238 Abs. 1 StGB

  • Judicialis

    StPO § 153 Abs. 2; ; StGB § 238 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153 Abs. 2
    Unanfechtbarkeit der Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse wegen Geringfügigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf und Anfechtung einer Zustimmung eines Angeklagten zu der Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit auf Kosten der Staatskasse; Wirksamkeit einer Prozesserklärung bei ggf. fehlerhafter Beratung durch einen Verteidiger

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ws 30/05

    Zulässige Beschwerde wegen fehlender Prozessvoraussetzung bei Einstellung in …

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09
    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn eine erforderliche Zustimmung nicht oder nicht wirksam erklärt worden ist (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 153 Rdnr. 34 m.w.Nachw.; OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005, zit. bei BeckRS 2005, 02667).

    Diesen mit der Senatsrechtsprechung - vgl Beschluss vom 08. Februar 2005 in 2 Ws 30/2005 - übereinstimmenden Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Sachprüfung an.

  • OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10

    Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12

    Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
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