Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Sicherungsverwahrung, Taschengeld, Pfändung, Einkünfte
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Voraussetzungen des Taschengeldanspruchs in der Sicherungsverwahrung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollstreckung: Auswirkungen einer Pfändung - Taschengeld in der Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 25.07.2023 - 13 StVK 341/23
- LG Freiburg, 25.07.2023 - 13 StVK 341723
- OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Es dient damit der Befriedigung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die Anstalt hinausgehen (BVerfG NJW 1996, 3146; StV 1995, 651); zugleich soll damit der besonderen Anfälligkeit von Mittellosen für behandlungsfeindliche subkulturelle Aktivitäten entgegengewirkt werden (…Arloth/Krä a.a.O., § 46 StVollzG Rn. 1 m.w.N.). - BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Die Entscheidung über den Anspruch kann danach in der Regel erst nach dem Ende des Monats ergehen, für den Taschengeld beantragt wird, da erst dann eine vollständige Beurteilung der Bedürftigkeit möglich ist (Nr. 3.1 VV zu § 53 JVollzGB BW III i.V.m. Nr. 2 VV zu § 49 JVollzGB BW V;… OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Celle NStZ-RR 2014, 339). - KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97
Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Rn. 9 Danach gilt das Zuflussprinzip, d.h. bei der Bestimmung der Bedürftigkeit sind nur solche Mittel zu berücksichtigen, die dem Untergebrachten in dem Kalendermonat, für den Taschengeld beansprucht wird, bereits zugeflossen sind, nicht aber solche, die zwar in diesem Zeitraum entstehen, aber erst später ausgekehrt werden (OLG Dresden NStZ 1998, 399 [bei Matzke]; OLG Hamburg NStZ 2000, 672; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 62). - OLG Hamburg, 22.06.2000 - 3 Vollz (Ws) 34/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Rn. 9 Danach gilt das Zuflussprinzip, d.h. bei der Bestimmung der Bedürftigkeit sind nur solche Mittel zu berücksichtigen, die dem Untergebrachten in dem Kalendermonat, für den Taschengeld beansprucht wird, bereits zugeflossen sind, nicht aber solche, die zwar in diesem Zeitraum entstehen, aber erst später ausgekehrt werden (OLG Dresden NStZ 1998, 399 [bei Matzke]; OLG Hamburg NStZ 2000, 672; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 62).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 ; BtMG § 30a Abs. 1
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Verwertung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Rn. 16 Es entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die in dem Haftbefehl aufgeführten O.-Daten verwertbar sind (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.).Rn. 17 Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise ist § 261 StPO, und zwar unabhängig davon, ob sie im Inland oder auf sonstige Weise - etwa im Wege der Rechtshilfe - erlangt worden sind (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, a.a.O., Rn. 25 ff).
Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.), der der Senat in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, zur Verwertbarkeit von "SkyECC-Daten"; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 56/23, zur Verwertbarkeit von "O.-Daten"; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris); hieran hält der Senat fest.
- OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21
Verwertbarkeit von durch französische Behörden erhobenen Beweis im deutschen …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch das Oberlandesgericht Köln - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22)..Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.), der der Senat in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, zur Verwertbarkeit von "SkyECC-Daten"; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 56/23, zur Verwertbarkeit von "O.-Daten"; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris); hieran hält der Senat fest.
- OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch das Oberlandesgericht Köln - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22)..Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.), der der Senat in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, zur Verwertbarkeit von "SkyECC-Daten"; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 56/23, zur Verwertbarkeit von "O.-Daten"; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris); hieran hält der Senat fest.
- BGH, 06.07.2022 - 4 StR 63/22
Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Rn. 16 Es entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die in dem Haftbefehl aufgeführten O.-Daten verwertbar sind (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.).Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.), der der Senat in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, zur Verwertbarkeit von "SkyECC-Daten"; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 56/23, zur Verwertbarkeit von "O.-Daten"; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris); hieran hält der Senat fest.
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Selbst wenn die Beweiserhebung, etwa im französischen Strafverfahren, rechtsfehlerhaft gewesen wäre, würde daraus nicht notwendig ein Beweisverwertungsverbot für die vorliegende Hauptverhandlung folgen, da von Verfassung wegen kein Rechtssatz dahingehend besteht, dass im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung gewonnener Beweise stets unzulässig wäre (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 09.11.2010, 2 BvR 2101/09, zitiert nach juris). - BGH, 21.04.2016 - StB 5/16
Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Der Beschwerde vermag es indes nicht zum Erfolg verhelfen, wenn der Rechtsmittelführer die Ausführungen als lückenhaft betrachtet, weil er die Ergebnisse der Beweisaufnahme abweichend bewertet (vgl. BGH, Beschlüsse v. 21.04.2016, StB 5/16 und v. 26.05.2020, StB 15/20).. - BGH, 19.12.2003 - StB 21/03
Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss v. 29.10.2015, StB 14/15, juris; BGH Beschluss v. 19.12.2003, StB 21/03, und v. 02.09.2003, StB 11/03; SenE v. 19.02.2020, 2 Ws 30/20; SenE v. 20.04.2005, 2 Ws 168/05; SenE v. 20.07.2004, 2 Ws 354/04; SenE v. 25.05.2004, 2 Ws 249/04; SenE v. 09.01.2004, 2 Ws 6/04;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 117 Rn. 11a;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 112 Rn. 7a). - KG, 09.04.2020 - 2 Ws 30/20
Pflichtverteidigung im Prüfungsverfahren für die Fortdauer der …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss v. 29.10.2015, StB 14/15, juris; BGH Beschluss v. 19.12.2003, StB 21/03, und v. 02.09.2003, StB 11/03; SenE v. 19.02.2020, 2 Ws 30/20; SenE v. 20.04.2005, 2 Ws 168/05; SenE v. 20.07.2004, 2 Ws 354/04; SenE v. 25.05.2004, 2 Ws 249/04; SenE v. 09.01.2004, 2 Ws 6/04;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 117 Rn. 11a;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 112 Rn. 7a). - BGH, 02.09.2003 - StB 11/03
Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss v. 29.10.2015, StB 14/15, juris; BGH Beschluss v. 19.12.2003, StB 21/03, und v. 02.09.2003, StB 11/03; SenE v. 19.02.2020, 2 Ws 30/20; SenE v. 20.04.2005, 2 Ws 168/05; SenE v. 20.07.2004, 2 Ws 354/04; SenE v. 25.05.2004, 2 Ws 249/04; SenE v. 09.01.2004, 2 Ws 6/04;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 117 Rn. 11a;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 112 Rn. 7a). - BGH, 26.05.2020 - StB 15/20
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung eines Haftbefehls; …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Der Beschwerde vermag es indes nicht zum Erfolg verhelfen, wenn der Rechtsmittelführer die Ausführungen als lückenhaft betrachtet, weil er die Ergebnisse der Beweisaufnahme abweichend bewertet (vgl. BGH, Beschlüsse v. 21.04.2016, StB 5/16 und v. 26.05.2020, StB 15/20).. - BGH, 29.10.2015 - StB 14/15
Fortdauer der Untersuchungshaft im Falle der Mitgliedschaft in einer …
- OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht
- OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
- OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
- OLG Köln, 24.10.2022 - 2 Ws 502/22
- OLG Köln, 06.06.2024 - 2 Ws 251/24
Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe übermittelten, ursprünglich bei einem …
Rn. 15 a) Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. nur SenE v. 12.04.2024, 2 Ws 95+166/24; SenE v. 02.06.2023, 2 Ws 282/23; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/13) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22) davon ausgegangen, dass die in den dortigen Verfahren gegenständlichen Encrochat- bzw. SkyECC-Daten auf der Grundlage des jeweiligen Ermittlungs- und Verfahrensstandes und der im Wege der Rechtshilfe von der französischen Justiz erlangten Daten der jeweiligen Kryptodienst-Anbieter einem Beweisverwertungs- bzw. Beweisverwendungsverbot nicht unterliegen (vgl. auch vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 01.07.2024 - 2 Ws 282/23 |
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.03.2023 - 7c StVK 479/22
- OLG Koblenz, 01.07.2024 - 2 Ws 282/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14
Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2024 - 2 Ws 282/23
Rn. 10 Zutreffend ist - jedenfalls nach Inkrafttreten der verschiedenen Landesvollzugsgesetze anstelle der den Vollzug betreffenden bundeseinheitlichen Regelung - im Grundsatz auch, dass Gestattungen und Besitzrechte, die in einer Vollzugsrichtung einem Strafgefangenen eingeräumt wurden, nach Verlegung in die Anstalt eines anderen Bundeslandes bereits wegen des dort unterschiedlichen Rechtsrahmens nicht fortwirken und auch unter Gesichtspunkten des Vertrauens- und Bestandsschutzes nicht erneut gewährt werden müssen (vgl. KG, Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2024 - III-1 Vollz 593/23 zur bundeslandinternen Verlegung und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. März 2014 - Vollz [Ws] 11/14 zur alten Rechtslage [jeweils juris]). - OLG Hamm, 15.01.2024 - 1 Vollz 593/23
Fortbestand des mit der Gestattung des Besitzes und der Nutzung eines eigenen …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2024 - 2 Ws 282/23
Rn. 10 Zutreffend ist - jedenfalls nach Inkrafttreten der verschiedenen Landesvollzugsgesetze anstelle der den Vollzug betreffenden bundeseinheitlichen Regelung - im Grundsatz auch, dass Gestattungen und Besitzrechte, die in einer Vollzugsrichtung einem Strafgefangenen eingeräumt wurden, nach Verlegung in die Anstalt eines anderen Bundeslandes bereits wegen des dort unterschiedlichen Rechtsrahmens nicht fortwirken und auch unter Gesichtspunkten des Vertrauens- und Bestandsschutzes nicht erneut gewährt werden müssen (vgl. KG, Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2024 - III-1 Vollz 593/23 zur bundeslandinternen Verlegung und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. März 2014 - Vollz [Ws] 11/14 zur alten Rechtslage [jeweils juris]). - KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
Besitz einer Spielkonsole
Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2024 - 2 Ws 282/23
Rn. 10 Zutreffend ist - jedenfalls nach Inkrafttreten der verschiedenen Landesvollzugsgesetze anstelle der den Vollzug betreffenden bundeseinheitlichen Regelung - im Grundsatz auch, dass Gestattungen und Besitzrechte, die in einer Vollzugsrichtung einem Strafgefangenen eingeräumt wurden, nach Verlegung in die Anstalt eines anderen Bundeslandes bereits wegen des dort unterschiedlichen Rechtsrahmens nicht fortwirken und auch unter Gesichtspunkten des Vertrauens- und Bestandsschutzes nicht erneut gewährt werden müssen (vgl. KG, Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2024 - III-1 Vollz 593/23 zur bundeslandinternen Verlegung und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. März 2014 - Vollz [Ws] 11/14 zur alten Rechtslage [jeweils juris]). - OLG Koblenz, 15.04.2019 - 2 Ws 131/19
Zulässigkeit der Unterbindung des Teletextempfangs eines Strafgefangenen
Auszug aus OLG Koblenz, 01.07.2024 - 2 Ws 282/23
Bei der hierbei zu treffenden Entscheidung bedarf es einer einzelfallbezogenen Abwägung zwischen dem Gefährdungsgrad, möglicher abmildernder Maßnahmen wie insbesondere Kontrollen und ihres Aufwandes einerseits und den Besitzinteressen des Strafgefangenen andererseits (s. etwa Senat, Beschluss vom 15. April 2019 - 2 Ws 131/19 Vollz [juris]).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
StVollzG § 116 Abs. 1 ; StPO § 467 Abs. 1
Zuflussprinzip bei Berechnung des Taschengelds; Ermittlung der Bedürftigkeit anhand tatsächlich verfügbarem Geld; Keine Berücksichtigung später entstehender Gelder bei aktueller Bemessung der Bedürftigkeit; Gepfändetes Eigengeld ohne Belang für Höhe des Taschengelds
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Es dient damit der Befriedigung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die Anstalt hinausgehen (BVerfG NJW 1996, 3146 ; StV 1995, 651 ); zugleich soll damit der besonderen Anfälligkeit von Mittellosen für behandlungsfeindliche subkulturelle Aktivitäten entgegengewirkt werden (…Arloth/Krä a.a.O., § 46 StVollzG Rn. 1 m.w.N.). - BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Die Entscheidung über den Anspruch kann danach in der Regel erst nach dem Ende des Monats ergehen, für den Taschengeld beantragt wird, da erst dann eine vollständige Beurteilung der Bedürftigkeit möglich ist (Nr. 3.1 VV zu § 53 JVollzGB BW III i.V.m. Nr. 2 VV zu § 49 JVollzGB BW V;… OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Celle NStZ-RR 2014, 339 ). - KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97
Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Danach gilt das Zuflussprinzip, d.h. bei der Bestimmung der Bedürftigkeit sind nur solche Mittel zu berücksichtigen, die dem Untergebrachten in dem Kalendermonat, für den Taschengeld beansprucht wird, bereits zugeflossen sind, nicht aber solche, die zwar in diesem Zeitraum entstehen, aber erst später ausgekehrt werden (OLG Dresden NStZ 1998, 399 [bei Matzke]; OLG Hamburg NStZ 2000, 672 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 62 ). - OLG Hamburg, 22.06.2000 - 3 Vollz (Ws) 34/00
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23
Danach gilt das Zuflussprinzip, d.h. bei der Bestimmung der Bedürftigkeit sind nur solche Mittel zu berücksichtigen, die dem Untergebrachten in dem Kalendermonat, für den Taschengeld beansprucht wird, bereits zugeflossen sind, nicht aber solche, die zwar in diesem Zeitraum entstehen, aber erst später ausgekehrt werden (OLG Dresden NStZ 1998, 399 [bei Matzke]; OLG Hamburg NStZ 2000, 672 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 62 ).
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