Rechtsprechung
| KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 51 Abs 1 StVollzG, § 51 Abs 2 S 4 StVollzG, § 51 Abs 3 StVollzG
Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für den Anspruch eines Strafgefangenen auf Übergangsgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Anspruch eines Strafgefangenen auf Zahlung von Überbrückungsgeld
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.05.2011 - 589 StVK 717/09
- KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11 Voll
- LG Berlin, 12.09.2011 - 589 StVK 717/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- OLG Braunschweig, 21.12.2010 - Ws 290/10
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Rn. 6 b) Auf die Rechtsbeschwerde des Gefangenen hat der Senat mit Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz -, auf den er verweist, den Beschluß des Landgerichts auf die Sachrüge hin aufgehoben und das Verfahren an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.Denn die Strafvollstreckungskammer hat sich nicht in vollem Umfang an die Vorgaben des Senatsbeschlusses vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - gehalten.
Der Gefangene ist für die Unterhaltsansprüche nicht darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Senat, Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - in dieser Sache); er muß nicht "substantiiert vortragen", wenn er sich "auf einen solchen Ausnahmefall berufen will".
Die Strafvollstreckungskammer durfte diese Haltung schon deshalb nicht billigen, weil sie dem in dieser Sache ergangenen und daher bindenden Beschluß des Senats vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - widersprach.
Denn die in ihr angelegte Abweichung von der bundeseinheitlichen VV geht von der Annahme aus, die Unterhaltsansprüche ließen sich bestimmen (vgl. Senat, Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - S. 8 ff.).
Rn. 39 Im Umfang des Obsiegens war eine anwaltliche Vertretung nicht mehr erforderlich (§ 120 Abs. 2 StVollzG, § 121 Abs. 2 ZPO), nachdem der Senat in seinem Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - unter Mitwirkung eines beigeordneten Verteidigers die rechtlichen Grundlagen geklärt hat.
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Das ist weniger hinsichtlich des Sohnes der Fall als zweifellos in Bezug auf die Ehefrau, weil die Rechtslage insoweit kompliziert und umstritten ist, u. a. was deren unbekannte und mangels ihrer Mitwirkung schwer ermittelbare nachehelichen Lebensverhältnisse (vgl. nur BVerfG NJW 2011, 836; BGHZ 177, 356; BGH, Beschluß vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - juris; Götz/ Brudermüller NJW 2011, 2609; NJW 2011, 801) und ihre Verpflichtung, sich durch Arbeit selbst zu unterhalten (vgl. BGH NJW 2011, 2430), anbetrifft. - BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen …
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Das ist weniger hinsichtlich des Sohnes der Fall als zweifellos in Bezug auf die Ehefrau, weil die Rechtslage insoweit kompliziert und umstritten ist, u. a. was deren unbekannte und mangels ihrer Mitwirkung schwer ermittelbare nachehelichen Lebensverhältnisse (vgl. nur BVerfG NJW 2011, 836; BGHZ 177, 356; BGH, Beschluß vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - juris; Götz/ Brudermüller NJW 2011, 2609; NJW 2011, 801) und ihre Verpflichtung, sich durch Arbeit selbst zu unterhalten (vgl. BGH NJW 2011, 2430), anbetrifft.
- BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Das ist weniger hinsichtlich des Sohnes der Fall als zweifellos in Bezug auf die Ehefrau, weil die Rechtslage insoweit kompliziert und umstritten ist, u. a. was deren unbekannte und mangels ihrer Mitwirkung schwer ermittelbare nachehelichen Lebensverhältnisse (vgl. nur BVerfG NJW 2011, 836; BGHZ 177, 356; BGH, Beschluß vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - juris; Götz/ Brudermüller NJW 2011, 2609; NJW 2011, 801) und ihre Verpflichtung, sich durch Arbeit selbst zu unterhalten (vgl. BGH NJW 2011, 2430), anbetrifft. - BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 287/03
Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Denn es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile unbestritten, daß die schlichte Abführung von Teilen des Eigengeldes an Drittgläubiger aufgrund bestehender Pfändungen in der Regel - so auch hier - in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt (vgl. BGHZ 160, 112 = NJW 2004, 3714 = ZfStrVO 2004, 369; BGHSt 37, 176 = NStZ 1990, 605; HansOLG Hamburg NStZ-RR 2011, 126; ThürOLG Jena ZfStrVO 2005, 184; OLG Hamm NStZ 1988, 479; Senat NStZ 1991, 56; Beschluß vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 299/11 Vollz - Arloth, § 52 StVollzG, Rdn. 4 mit weit. - BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte …
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Das ist weniger hinsichtlich des Sohnes der Fall als zweifellos in Bezug auf die Ehefrau, weil die Rechtslage insoweit kompliziert und umstritten ist, u. a. was deren unbekannte und mangels ihrer Mitwirkung schwer ermittelbare nachehelichen Lebensverhältnisse (vgl. nur BVerfG NJW 2011, 836; BGHZ 177, 356; BGH, Beschluß vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - juris; Götz/ Brudermüller NJW 2011, 2609; NJW 2011, 801) und ihre Verpflichtung, sich durch Arbeit selbst zu unterhalten (vgl. BGH NJW 2011, 2430), anbetrifft. - BVerfG, 03.11.2010 - 2 BvR 1377/07
Durchsetzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Strafvollzug …
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Anders als etwa aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil (§§ 117 Abs. 2 Nr. 1, 168 VwGO) oder einem Strafurteil (§§ 449, 451 StPO) kann aus dem Beschluß einer Strafvollstreckungskammer nicht vollstreckt werden (vgl. BVerfG StV 2011, 228 mit zahlr. Nachw., auch zur Gegenansicht); nur dafür wäre die Aufnahme des Antragsgegners im Rubrum erforderlich. - OLG Köln, 23.01.2007 - 2 Ws 46/07
Mündliche Haftprüfung; Frist
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Die für ein Strafurteil geltende Verfahrensvorschrift des § 267 Abs. 1 StPO ist gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG ist nur entsprechend anzuwenden (vgl. Senat, Beschluß vom 14. November 2007 - 2 Ws 46/07 Vollz -) und auf die Erfordernisse des Verfahrens nach § 109 Abs. 1 StVollzG anzupassen. - OLG Hamburg, 07.12.2010 - 3 Vollz (Ws) 72/10
Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes; …
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Denn es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile unbestritten, daß die schlichte Abführung von Teilen des Eigengeldes an Drittgläubiger aufgrund bestehender Pfändungen in der Regel - so auch hier - in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt (vgl. BGHZ 160, 112 = NJW 2004, 3714 = ZfStrVO 2004, 369; BGHSt 37, 176 = NStZ 1990, 605; HansOLG Hamburg NStZ-RR 2011, 126; ThürOLG Jena ZfStrVO 2005, 184; OLG Hamm NStZ 1988, 479; Senat NStZ 1991, 56; Beschluß vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 299/11 Vollz - Arloth, § 52 StVollzG, Rdn. 4 mit weit. - OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
Auszug aus KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Sie ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch aus anderen Gründen erforderlich, worauf der Senat den Gefangenen bereits mit Beschluß vom 29. November 2010 - 2 Ws 568/10 Vollz - hingewiesen hat. - OLG Jena, 13.05.2004 - 1 Ws 96/04
StVollzG
- BGH, 11.09.1990 - 5 AR Vollz 28/90
Strafvollzug - Pfändung von Arbeitslohn - Strafgefangener
- OLG Hamm, 29.03.1988 - 1 Vollz (Ws) 367/87
Anfechtbarkeit einer anordnenden Verfügung; Auslegung einer Abtretungserklärung; …
- KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07
Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen …
- OLG Bremen, 05.05.2008 - Ws 45/08
- KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18
Mindestanforderungen an gerichtliche Beschlüsse i.S.d. § 115 StVollzG
*Soweit die Strafvollstreckungskammer im Rahmen der ihr obliegenden Aufklärungspflicht (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. September 2011 - 2 Ws 294/11 Vollz -) vom Amts wegen Tatsachen ermittelt hat (hier etwaige Äußerungen des Antragstellers gegenüber einem Sachverständigen in einem anderen Verfahren) und diese für erheblich erachtet, ist sie verpflichtet, diese Umstände vor einer Entscheidung den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis und Stellungnahme zukommen zu lassen.Soweit die Strafvollstreckungskammer im Rahmen der ihr obliegenden Aufklärungspflicht (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. September 2011 - 2 Ws 294/11 Vollz -) vom Amts wegen Tatsachen ermittelt hat (hier etwaige Äußerungen des Antragstellers gegenüber einem Sachverständigen in einem anderen Verfahren) und diese für erheblich erachtet, ist sie verpflichtet, diese Umstände vor einer Entscheidung den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis und Stellungnahme zukommen zu lassen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
Anrechnung von Überbrückungsgeld für Strafgefangene auf Grundsicherungsleistungen …
Die Verwaltungspraxis wird durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften (VV) oder ggf vom Land erlassene Ausführungsvorschriften geleitet (vgl dazu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.09.2011 - 2 Ws 294/11 Vollz - zit nach Juris). - KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des …
Rn. 18 a) Es ist obergerichtlich geklärt, dass im gerichtlichen Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG der Grundsatz der Amtsermittlung gilt, deren erforderlicher Umfang im Einzelnen freilich - im Hinblick auf den Verfügungsgrundsatz - von den Anträgen und dem sachlichen Gehalt des Vorbringens des Gefangenen abhängt (vgl. KG, Beschluss vom 12. September 2011 - 2 Ws 294/11 Vollz - juris Rdn. 27 m.w.N.).
- KG, 08.01.2026 - 2 Ws 149/25
Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Bereich der Sicherungsverwahrung
Der Untergebrachte ist in dem vom Grundsatz der Amtsermittlung beherrschten Vollzugsrecht grundsätzlich nicht darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2011 - 2 Ws 294/11 Vollz -). - KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19
Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen
Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz -, juris Rdnr. 4, 12. September 2011 - 2 Ws 294/11 Vollz -, juris Rdnr. 27 ; Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2018 - 5 Ws 87/18 Vollz - und 14. Dezember 2016 - 5 Ws 183/16 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 StVollzG Rdnr. 1; jeweils m. w. Nachw.). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2016 - L 1 KR 320/14 Das KG hat mit Beschluss vom 12. September 2011 (2 Ws 294/11 Vollz) auch diesen Beschluss wieder aufgehoben, soweit daran die Anträge des Klägers auf anderweitige Festsetzung des Überbrückungsgeldes zurückgewiesen worden sind.
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