Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16 (Vollz) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 45 Abs 1 S 1 Nr 1 JVollzG RP, § 48 JVollzG RP, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung einer Vollzugsplanfortschreibung - forum-strafvollzug.de
, S. 71
§ 45 LJVollzG RPf
Ausführung von Gefangenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LJVollzG § 45; LJVollzG § 48
Strafvollzug; langjährig; Ausführungen - rechtsportal.de
LJVollzG § 45; LJVollzG § 48
Gewährung von Ausführungen bei langjährig Inhaftierten ohne konkrete Entlassungsperspektive - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von Ausführungen bei langjährig Inhaftierten ohne konkrete Entlassungsperspektive
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.05.2016 - 7c StVK 26/16
- OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16 (Vollz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11
Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Rn. 13 Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Rn. 19 "Sollen einem langjährig Inhaftierten selbst Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit versagt werden, so genügt zur Rechtfertigung nicht der bloße Verweis darauf, dass die Personallage der Vollzugsanstalt nichts anderes erlaube (vgl. BVerfGK 19, 157 ; 20, 307 m.w.N.).
- BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; 17, 459 ; 19, 306 ).
Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Rn. 13 Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; 17, 459 ; 19, 306 ).
Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Rn. 13 Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Rn. 14 Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Deprivation aufweist (BVerfGK 19, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 27).Rn. 19 "Sollen einem langjährig Inhaftierten selbst Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit versagt werden, so genügt zur Rechtfertigung nicht der bloße Verweis darauf, dass die Personallage der Vollzugsanstalt nichts anderes erlaube (vgl. BVerfGK 19, 157 ; 20, 307 m.w.N.).
Es ist daher Sache des Staates, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; BVerfGK 19, 157 ; 20, 107 ).".
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Grundrechte bestehen nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen im konkreten Fall oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 35, 307 ; BVerfGK 13, 163 m.w.N.).Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).
Es ist daher Sache des Staates, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; BVerfGK 19, 157 ; 20, 107 ).".
- BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14
Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Rn. 14 Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Deprivation aufweist (BVerfGK 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 27).Ferner hat das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 27).".
Rn. 18 Vorsorglich weist der Senat für die erneute Entscheidung der Vollzugsbehörde darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht zum hinzunehmenden personellen Aufwand folgendes dargelegt hat (Beschluss 2 BvR 1753/14 vom 04.05.2015, juris Rn. 24 f.):.
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Grundrechte bestehen nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen im konkreten Fall oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 35, 307 ; BVerfGK 13, 163 m.w.N.).Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).
Außerdem ist eine Vollzugsanstalt von Verfassungs wegen nicht gehalten, dem Strafgefangenen die Erreichung eines von ihm angestrebten Zieles auf einem Wege zu ermöglichen, der für sie außerordentliche Schwierigkeiten mit sich bringt und die Gewährleistung des Vollzugszweckes oder der Ordnung in der Anstalt ernsthaft in Frage stellt, wenn der Strafgefangene das gleiche Ziel ganz oder doch weitgehend auf einem ihm zumutbaren und für die Vollzugsanstalt mit wesentlich weniger Aufwand verbundenem Wege erreichen kann (vgl. BVerfGE 34, 369 ).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).Es ist daher Sache des Staates, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; BVerfGK 19, 157 ; 20, 107 ).".
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).Ferner hat das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 27).".
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06
Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16
Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).Es ist daher Sache des Staates, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; BVerfGK 19, 157 ; 20, 107 ).".
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73
Gesetzliche Grundlage Strafvollzug
- BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
- BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; …
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen …
- BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Ausführungen eines Strafgefangenen zu …
- BVerfG, 19.01.2016 - 2 BvR 3030/14
Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (Erhaltung der Lebenstüchtigkeit …
- OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
Sicherungsverwahrung: Gewährung von Vollzugslockerungen zur …
- OLG Koblenz, 06.03.2017 - 2 Ws 731/15
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Nichtgewährung von Vollzugslockerungen in der …
Jedoch gilt der vorgenannte und im Zusammenhang mit der Gewährung von Lockerungen definierte Maßstab des Bundesverfassungsgerichts auch für Ausführungen nach § 48 LJVollzG (vgl. Senat, 2 Ws 294/16 [Vollz] v. 24.08.2016).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.05.2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn - 52 StVK 212/14
- OLG Köln, 09.05.2016 - III-2 Ws 294/16, III-2 Ws 295/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 157
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219;… OLG Frankfurt/Main a.a.O.).Daher sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Rn. 13 Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33). - BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219;… OLG Frankfurt/Main a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 3 Ws 26/08
Strafvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines …
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Rn. 13 Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33). - OLG Hamm, 03.03.2008 - 3 Ws 704/07
Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Strafvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Rn. 13 Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33). - OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06
Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 2 Ws 294/16
Rn. 13 Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 140 Rn. 33).
- OLG Hamm, 05.06.2025 - 3 Ws 141/25
Zustellungsvollmacht; Suchtberatungsstelle
Rn. 23 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über einen Widerruf der Reststrafenaussetzung zur Bewährung, und in dem daran anschließenden Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (…vgl. BGH, Beschl. v. 29.6.2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2025, 92, Rn. 8, beck-online; OLG Köln Beschl. v. 9.5.2016 - 2 Ws 294/16, 2 Ws 295/16, BeckRS 2016, 115163; OLG Hamm Beschl. v. 3.1.2008 - 3 Ws 704/07, BeckRS 2008, 8272).
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