Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00 |
'Wegfall des Geständnisses'
§ 270 Abs. 1 Satz 1 StPO, Verweisung ohne ausreichende Klärung des Sachverhalts ist willkürlich: keine Bindungswirkung
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 270
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 270
Bindungswirkung einer willkürlichen Verweisung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bindungswirkung; Verweisungsbeschluß; Instanz; Gericht; Willkür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00
Die Vorlage ist gemäß §§ 14, 19 StGB zulässig, denn diese Vorschriften sind nicht nur bei Streitigkeiten über die örtliche Zuständigkeit, sondern - analog - auch bei negativen sachlichen Kompetenzkonflikten anwendbar, die dadurch entstehen, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (hierzu eingehend BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 14 Rn. 2, jeweils m.w.N.).Diese Bindungswirkung entfällt jedoch nach einhelliger Ansicht, wenn sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt hat, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219; BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 270 Rn. 20).
- BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00
Das Schöffengericht konnte bei seiner Entscheidung gemäß § 270 StPO das Aussageverhalten des Angeklagten M in seiner Bedeutung für die Strafzumessung noch gar nicht hinreichend zuverlässig würdigen, denn es hatte noch nicht geklärt; inwiefern das Ermittlungsverfahren im Vorfeld der Hauptverhandlung durch geständige Angaben des Angeklagten überhaupt gefördert worden war und ob der Angeklagte hierbei im Vertrauen auf prozessuale Zusagen der Staatsanwaltschaft gehandelt hatte, deren Nichteinhaltung nach höchstrichterlicher - Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen den Grundsatz fairer Verfahrensführung von wesentlicher Bedeutung für die Strafzumessung sein kann (vgl. hierzu BGHSt 37, 10). - BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00
Diese Bindungswirkung entfällt jedoch nach einhelliger Ansicht, wenn sich die mit der Verweisung getroffene Zuständigkeitsentscheidung so weit vom Gesetz entfernt hat, daß sie offensichtlich unhaltbar, deshalb unverständlich und nicht zu rechtfertigen ist und somit als Akt objektiver Willkür erscheint (vgl. BGHSt 29, 216, 219;… BGH Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BJs 122/98-1 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 270 Rn. 20).
- OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 3 Ws 436/96
Voraussetzungen der Verweisung eines Strafverfahrens wegen unzureichender …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00
Eine Verweisung wegen unzureichender Strafgewalt kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung aufgrund der dort zu Gebote stehenden Beweismittel zur hinreichend sicheren Überzeugung gelangt ist, daß der Angeklagte schuldig ist und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafbann zur angemessenen Ahndung der Straftat nicht ausreicht (OLG Düsseldorf NStZ 86, 426f.; OLG Frankfurt/M. StV 96, 533f.; OLG Karlsruhe Justiz 88, 74f. und NStZ 90, 100f.; LG Berlin StV 96, 16f.). - OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89
Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00
Eine Verweisung wegen unzureichender Strafgewalt kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung aufgrund der dort zu Gebote stehenden Beweismittel zur hinreichend sicheren Überzeugung gelangt ist, daß der Angeklagte schuldig ist und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafbann zur angemessenen Ahndung der Straftat nicht ausreicht (OLG Düsseldorf NStZ 86, 426f.; OLG Frankfurt/M. StV 96, 533f.; OLG Karlsruhe Justiz 88, 74f. und NStZ 90, 100f.; LG Berlin StV 96, 16f.). - OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85
Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 2 Ws 30/00
Eine Verweisung wegen unzureichender Strafgewalt kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung aufgrund der dort zu Gebote stehenden Beweismittel zur hinreichend sicheren Überzeugung gelangt ist, daß der Angeklagte schuldig ist und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafbann zur angemessenen Ahndung der Straftat nicht ausreicht (OLG Düsseldorf NStZ 86, 426f.; OLG Frankfurt/M. StV 96, 533f.; OLG Karlsruhe Justiz 88, 74f. und NStZ 90, 100f.; LG Berlin StV 96, 16f.).
- LG Köln, 02.09.2008 - 109-14/07
Entfallen der Bindungswirkung bei willkürlich erfolgtem Verweisungsbeschluss; …
Damit konnte sich das Amtsgericht zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Vorstellung von der Schuld der Angeklagten machen (zu vergleichbaren Fällen siehe u.a. KG Berlin, Beschluss vom 05.03.2001, 1 AR 168I01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2000, 2 Ws 30/00 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89] ).
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