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   OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09   

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https://dejure.org/2009,8176
OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09 (https://dejure.org/2009,8176)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.07.2009 - 2 Ws 368/09 (https://dejure.org/2009,8176)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 2 Ws 368/09 (https://dejure.org/2009,8176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 56f, 57 StGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Judicialis

    StGB § 56 b; ; StGB § 57 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzwidrige Arbeitsauflage bei Strafrestaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzwidrige Arbeitsauflage bei Strafrestaussetzung

Verfahrensgang

  • LG Bautzen - 2 StVK 75/09
  • OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07

    Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09
    Denkbar ist beispielsweise, dass einem Täter nach der Haftentlassung die Früchte seines strafbaren Tuns belassen werden müssten, weil keiner der Tatgeschädigten auf das aus der Straftat erlangte und zu ihrer Sicherung mit einem dinglichen Arrest belegte Geld zugegriffen hatte (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 159).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe dem Genugtuungsinteresse der Geschädigten hinreichend Rechnung getragen ist (OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554; Schönke/Schröder-Stree a.a.O. § 57 Rdnr. 32).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09
    Selbst wenn dies nach den Umständen des Falles noch angenommen werden kann, setzt der Widerruf aber zudem voraus, dass der Verstoß eine negative Prognose begründet (BVerfG NStZ-RR 2007, 338) und Anlass zu der Besorgnis gibt, der Verurteilte werde erneut Straftaten begehen.
  • OLG Celle, 16.07.1981 - 1 Ws 235/81
    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe dem Genugtuungsinteresse der Geschädigten hinreichend Rechnung getragen ist (OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554; Schönke/Schröder-Stree a.a.O. § 57 Rdnr. 32).
  • OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10

    Strafrestaussetzung: Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung der Weisung zur

    Grundsätzlich ist durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht nur dem Genugtuungsinteresse der Rechtsgemeinschaft, sondern auch dem der geschädigten Tatopfer genügt (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2009, 2 Ws 368/09, bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554).
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