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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2082
OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H (https://dejure.org/1992,2082)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H (https://dejure.org/1992,2082)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 1992 - 2 Ws 396/92 H (https://dejure.org/1992,2082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen einer Übersetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 164
  • NStZ 1993, 53
  • StV 1994, 65
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer: …

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 Rdn. 8 ff. nach juris; OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 11 nach juris; so auch Schneider, aaO. § 201 Rdn. 4 m.w.N. zum Meinungstand; differenzierend OLG Hamburg, StV 1994, 65 Rdn. nach juris 12 ff.; and.
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten: …

    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; a.A. HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 obiter dictu; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten …

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm StV 2004, 364; a.A. OLG Hamburg StV 1994, 65; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2766).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03

    Anklageschrift; Übersetzung; Ausländer

    bb) Die hier unterbliebene Übersetzung der Anklageschrift im Zwischenverfahren konnte auch nicht durch deren Übersetzung in der Hauptverhandlung geheilt werden( a.A. OLG Düsseldorf aa0, OLG Hamburg NStZ 1993, 53).

    Einer Vorlage der Sache beim Bundesgerichtshof gemäß § 121 Absatz 2 GVG bedarf es trotz der Abweichung von den Entscheidungen OLG Düsseldorf VRS 68, 119, 120 ; Beschluss v. 2.7.2003 -111-2 Ss 88/0341/03 II,- OLG Hamburg NStZ 1993, 53 nicht, da die Entscheidung des Senats mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (… BGHR MRK Art. 6 Abs. 3, Buchstabe e Dolmetscher 1) übereinstimmt.

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Durch den in der Hauptverhandlung anwesenden Dolmetscher konnte dieser Mangel nicht ausgeglichen werden (so aber OLG Hamburg, NStZ 1993, 53 ff. für den Fall der Vertretung durch einen Verteidiger), denn der Angeklagte hatte weder ausreichend Zeit noch die Möglichkeit, sich auf seine Verteidigung vorzubereiten (vgl. Art. 6 Abs. b MRK ; siehe hierzu Senat, NStZ 1991, 504, 505), was vorliegend aber notwendig gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Ihre Grenze findet diese gesetzlich zulässige Möglichkeit allein darin, dass der Verfahrensgegenstand rechtlich und tatsächlich überschaubar ist, so dass der Angeklagte den Anklagevorwurf in seiner inhaltlichen und juristischen Tragweite verstehen kann (vgl. auch OLG Hamburg StV 1994, 65, 66; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, VRS 68, 119, 120;… KK-Tolksdorf, 4. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 8;… LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 15;… Pfeiffer, 3. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 1; a.A. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 2001, 498;… Meyer-Goßner, 46. Aufl., Art. 6 MRK Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ist die Anklageschrift mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben (…BVerfG a. a. O.; Senat VRS 68 [1985], 119, 120; KG StV 1994, 90; HansOLG Hamburg StV 1994, 65 mit insoweit zust. Anm. Kühne;… Rieß, a. a. O.;… Seidl, in: KMR, § 201 StPO [Stand 1999] Rdnr. 4;… Paeffgen, in: SK-StPO, § 201 [Stand 1996] Rdnr. 5;… Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 201 Rdnr. 1; vgl. Nr. 181 Abs. 2 RiStBV).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Danach reicht eine Übersetzung in der Hauptverhandlung ausnahmsweise aus, wenn damit dem Informationszweck des § 201 StPO genügt wird (HansOLG Hamburg, StV 1994, 65f) und es sich um einfach gelagerte Fälle sowie einen überschaubaren Text der Anklageschrift handelt (…vgl. LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05

    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten, …

    Danach reicht eine Übersetzung in der Hauptverhandlung ausnahmsweise aus, wenn damit dem Informationszweck des § 201 StPO genügt wird (HansOLG Hamburg, StV 1994, 65f) und es sich um einfach gelagerte Fälle sowie einen überschaubaren Text der Anklageschrift handelt (…vgl. LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 Rn. 15).
  • OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04

    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls …

    Denn in der Hauptverhandlung waren sowohl sein Verteidiger als die Dolmetscherin anwesend, sodass er auf diese Weise zuverlässig über den weder tatsächlich noch rechtlich schwierigen Anklagevorwurf informiert wurde und sich gegen ihn verteidigen konnte (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1993, 53 [OLG Hamburg 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H], OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766, 2767) [OLG Düsseldorf 02.07.2003 - 2 Ss 88/03 41/03 II].
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