Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.06.2016 - 2 Ws 403/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50477
OLG Köln, 17.06.2016 - 2 Ws 403/16 (https://dejure.org/2016,50477)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2016 - 2 Ws 403/16 (https://dejure.org/2016,50477)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 2 Ws 403/16 (https://dejure.org/2016,50477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Entscheidungen zur Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Entscheidungen zur Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht …

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2016 - 2 Ws 403/16
    Rn. 9 Zuständig für die zum Entlassungszeitpunkt gemäß § 68 f Abs. 2 StGB von Amts wegen zu treffende Entscheidung, ob die nach § 68 f Abs. 1 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht ausnahmsweise entfällt sowie für die nach §§ 68 a-c StGB zu treffenden Entscheidungen ist die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk der Verurteilte drei Monate vor Vollzugsende inhaftiert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2012, 2 ARs 167/12).
  • KG, 02.06.2017 - 5 Ws 145/17

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsaufsicht

    Die örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer hat auch dann über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden, wenn eine Weiterverweisung an die örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer durch das Beschwerdegericht nicht in Betracht kommt (Anschluss OLG Hamm…, Beschluss vom 3. Juli 2012, III-3 Ws 150/12, juris Rn. 11; entgegen OLG Köln, Beschluss vom 17. Juni 2016, 2 Ws 403/16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2015, III-3 Ws 435/15, III-3 Ws 465/15, juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. September 2013, 2 Ws 211/13, juris;… OLG Bamberg, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016, 22 Ws 84/16, juris Rn. 7, …und vom 8. Januar 2013, 2 Ws 167/12, juris Rn. 10; KG Berlin…, Beschluss vom 30. November 1998, 1 AR 1344, 1374/98 - 5 Ws 651-652/98, juris Rn. 10).

    Rn. 8 2. Eine Kostenentscheidung des Senats ist nicht veranlasst, vielmehr hat die örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 3 Ws 150/12 -, juris Rn. 11; a. A. OLG Köln, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 2 Ws 403/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 Ws 435/15, 3 Ws 465/15 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. September 2013 - 2 Ws 211/13 - juris;… KG a. a. O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht