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Rechtsprechung
   KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40379
KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12 Vollz (https://dejure.org/2012,40379)
KG, Entscheidung vom 22.10.2012 - 2 Ws 409/12 Vollz (https://dejure.org/2012,40379)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz (https://dejure.org/2012,40379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 14 Abs 2 S 2 StVollzG
    Strafvollzug: Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollzug; Rechtswidrigkeit der Verwendung von Tagebuchaufzeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tagebuch eines Strafgefangenen genießt grundsätzlichen Schutz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tagebuch eines Strafgefangenen genießt grundsätzlichen Schutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhalt des Tagebuches eines Strafgefangenen als Grundlage für die Vornahme einer diesen belastenden Maßnahme; Rechtfertigung der Verwertung nicht zum absolut geschützten Kernbereich gehörenden privaten Aufzeichnungen eines Strafgefangenen durch das Interesse der ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 122
  • StV 2013, 647
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Denn das Grundgesetz misst nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionierenden Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 80, 367; 51, 34, 343; BGHSt 34, 397).

    Es ist im konkreten Fall zu prüfen, ob die Verwertung im Strafverfahren für die Ermittlung der Straftat erforderlich und geeignet ist und ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfG StV 1990, 1; BVerfGK 14, 20ff; VerfGH Berlin NJW 2004, 543 und Beschluss vom 21. April 2009 - 170/08 -).

    Vielmehr hängt die Verwertbarkeit von Charakter und Bedeutung des Inhaltes ab (vgl. BVerfGE 80, 367).

    Enthalten solche Aufzeichnungen etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten, stehen sie also in einem unmittelbaren Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen, so gehören sie dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung nicht an (vgl. BVerfGE 80, 367 ff; BGH JR 1988, 469).

    Im Rahmen der danach erforderlichen Einzelfallprüfung ist zu klären, ob die Verwertung der Aufzeichnungen für die Aufklärung der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftat geeignet und erforderlich ist sowie, ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfGE 80, 367; VerfGH Berlin NJW 2003, 593).

  • KG, 05.09.2008 - 2 Ws 408/08

    Strafvollzug: Bescheinigung über eine ergebnislose Haftraumkontrolle

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Ob, wann und wie oft die Hafträume durchsucht werden, ist grundsätzlich in das Ermessen der Vollzugsbehörde gestellt, das lediglich durch die Verpflichtung eingeschränkt wird, die Grundrechte der Gefangenen, das Übermaß- und Willkürverbot sowie die allgemeinen Vollzugsgrundsätze zu beachten (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 Ws 408/08 Vollz-).
  • KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05

    Haftraumdurchsuchung in einer Justizvollzugsanstalt: Pflicht der Beamten zum …

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Rn. 22 Obergerichtlich ist geklärt, dass der Haftraum jederzeit und ohne Einverständnis des Gefangenen durchsucht werden kann und dieser grundsätzlich keinen Anspruch auf Anwesenheit hat (vgl. OLG Hamm FS 2011, 53 = Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 Vollz (Ws) 757/09-; Senat NStZ-RR 2005, 281; NStZ 2004, 611 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 1 Vollz (Ws) 757/09

    Rechtmäßigkeit der Wegnahme von Unterschriftenlisten für eine Petition aus einem …

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Rn. 22 Obergerichtlich ist geklärt, dass der Haftraum jederzeit und ohne Einverständnis des Gefangenen durchsucht werden kann und dieser grundsätzlich keinen Anspruch auf Anwesenheit hat (vgl. OLG Hamm FS 2011, 53 = Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 Vollz (Ws) 757/09-; Senat NStZ-RR 2005, 281; NStZ 2004, 611 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11

    Anordnung des Vollzugs eines ausgesetzten Haftbefehls bei Erlass eines erneuten …

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Rn. 17 b) Das Ermessen wäre gegenüber dem Beschwerdeführer aber dann eingeschränkt, wenn ihm bislang aufgrund eines vom Anstaltsleiter geschaffenen Vollzugsgefälles günstigere Vollzugsbedingungen zuteil geworden wären (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2011 - 2 Ws 311-312/11 Vollz -).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2011 - 1 Ws 21/11
    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Ein Sonderfall, bei dem Verteidigungsunterlagen betroffen sind (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NStZ-RR 2012, 27; Senat NStZ 2004, 611), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Rn. 4 Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ff).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Rn. 5 Ein letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung ist anzuerkennen, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist (vgl. BVerfGE 6, 32).
  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10

    Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen

    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen (vgl. zum Selbstgespräch BGHSt 57, 71 ff); eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet in diesen Fällen nicht statt.
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
    Auszug aus KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
    Es ist im konkreten Fall zu prüfen, ob die Verwertung im Strafverfahren für die Ermittlung der Straftat erforderlich und geeignet ist und ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre zum Aufklärungsziel nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfG StV 1990, 1; BVerfGK 14, 20ff; VerfGH Berlin NJW 2004, 543 und Beschluss vom 21. April 2009 - 170/08 -).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

  • BFH, 22.10.2008 - I B 169/08

    Keine Beschwerde gegen Entscheidung des FG über Richterablehnung

  • OLG Schleswig, 11.10.1999 - 2 Ws 345/99

    Beschlagnahme tagebuchartiger Aufzeichnungen

  • KG, 14.01.2003 - 5 Ws 662/02

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf einen ganz bestimmten Haftraum

  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
  • BayObLG, 19.06.2024 - 204 StObWs 257/24

    Strafvollzug - anstaltsinterne Verlegung als gerichtlich überprüfbare …

    Rn. 10 aa) Ein Gefangener hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Haftraums (vgl. nur KG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz -, NStZ-RR 2013, 122, juris Rn. 16) oder darauf, dass er sich bestimmte Ausstattungsmerkmale des Haftraums bzw. einen bestimmten Mitinsassen aussuchen darf (vgl. KG…, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 5 Ws 662/02 Vollz -, juris Rn. 8; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24. September 2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz) -, NStZ-RR 2014, 191, juris Rn. 5;… BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, 16. Ed. 1.6.2024, StVollzG Bln § 17 Rn. 8).

    Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für eine Verlegung innerhalb der Anstalt lässt vielmehr erkennen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers über die Frage, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist, die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz -, NStZ-RR 2013, 122, juris Rn. 16;… vom 14. Januar 2003 - 5 Ws 662/02 Vollz, juris Rn. 8; vom 13. Februar 1986 - 5 Ws 541/85 -, NStZ 1986, 479; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24. September 2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz) -, NStZ-RR 2014, 191, juris Rn. 5; OLG München…, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 5 Ws 70/18 (R) -, juris Rn. 9;… Verrel, in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, StVollzG, 13. Aufl. 2024, Kapitel D Rn. 21;… Arloth, in Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. 2021, § 8 Rn. 1;… Arloth, in: BeckOK Strafvollzug Bayern, 20. Ed. 01.04.2024, BayStVollzG Art. 10 Rn. 1;… BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, 16. Ed. 1.6.2024, StVollzG Bln § 17 Rn. 7; and.

    Dieses Ermessen ist sachbezogen und frei von Willkür auszuüben (vgl. KG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz -, NStZ-RR 2013, 122, juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 Vollz (Ws) 82/89 -, NStZ 1989, 592) und unterliegt lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (OLG Celle, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 Ws 156/17 (StrVollz), juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 5 Ws 70/18 (R) -, juris Rn. 9).

    In einem solchen Fall stellt die Herausnahme aus dem bisherigen günstigeren Bereich die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes dar, der nur unter den Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 14 Abs. 2 Satz 2 StVollzG (bzw. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG) zurückgenommen werden darf (vgl. KG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz -, NStZ-RR 2013, 122, juris Rn. 17).

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