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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13140
OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Wahlverteidigergebühren, Festsetzung, Verzicht, Pflichtverteidigergebühren

  • Burhoff online

    Wahlanwaltsgebühren, Festsetzung, Pflichtverteidigergebühren, Verzicht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 464b StPO, § 11 RPfllG, § 52 RVG, § 58 Abs 3 RVG, § 15 Abs 2 S 1 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers nach Freispruch und Festsetzung der Wahlverteidigervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren, dann gibt es Wahlanwaltsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Festsetzung voller Wahlverteigergebühren bei Verzicht des Anwalts auf die Pflichtverteidigergebühren; Berechnung der Differenz zwischen Wahlverteidigergebühr und Pflichtverteidigergebühr zur Vermeidung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10
    Dementsprechend besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2005 (Az. 1 BvR 2251/08, in JurBüro 2009, 418-420) ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung auch dann, wenn bereits Wahlverteidigervergütung festgesetzt wurde; eine Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung von Pflichtverteidigervergütung kommt - so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung - in diesem Fall einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) des als Pflichtverteidiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben herangezogenen Rechtsanwaltes gleich.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2010 - 2 Ws 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39980
OLG Hamm, 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,39980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,39980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,39980)
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Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klageerzwingung: Unzulässige Antragsbegründung, Warum war der Antrag ein "Ansinnen"?

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 20.01.2021 - 1 Ws 1/21

    Begründungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Deshalb muss das Antragsvorbringen eine aus sich heraus verständliche und vollständige Schilderung des Ermittlungssachverhalts enthalten, der - seine Richtigkeit unterstellt - die Erhebung der öffentlichen Klage sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht rechtfertigen würde (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 Ws 42/10 -, BeckRS 2010, 11326; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 Ws 203/12 (113/12) -, juris Rn. 1, NStZ 2013, 302).

    Die Antragsbegründung hat überdies in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Entscheidungen und die Gründe für deren Unrichtigkeit mitzuteilen (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 Ws 42/10 -, BeckRS 2010, 11326;… KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 Rn. 38 m.w.N.).

    Nur bei Kenntnis auch der Umstände, die der Darstellung des Antragstellers ggf. entgegenstehen, lässt sich der Erfolg des Begehrens des Antragstellers, nämlich die angestrebte Verurteilung des Beschuldigten, zutreffend bewerten (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 Ws 42/10 -, BeckRS 2010, 11326; Beschluss vom 21. Juni 2004 - 2 Ws 128/04, 2 Ws 180/04 -, BeckRS 2004, 18574).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 1 Ws 125/24

    Formelle Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags (hier: Vorwurf …

    Nach dieser Vorschrift muss der Antrag auf gerichtliche Entscheidung den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten oder andere Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2008, Az. 1 Ws 105/08; hierzu und dem Folgenden: OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2010, Az. 2 Ws 42/10).

    Denn nur auf der Grundlage einer derart vollständigen Darstellung und damit bei Kenntnis auch der Umstände, die der Darstellung des Antragstellers möglicherweise entgegenstehen, lässt sich der Erfolg des Begehrens des Antragstellers, nämlich die angestrebte Verurteilung der Beanzeigten, zutreffend beurteilen (vgl. hierzu und dem Folgenden: OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2010, Az. 2 Ws 42/10; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2004, Az. 2 Ws 128/04).

    Eine selektive Auswahl der zugunsten des Strafantragstellers sprechenden Argumente unter Hintanstellung gegebenenfalls diese widerlegender Gesichtspunkte führt zur Unschlüssigkeit des Klageerzwingungsantrages und folglich zu seiner Unzulässigkeit (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2010, Az. 2 Ws 42/10).

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15

    Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei …

    Derartige Auslassungen und einseitige Darstellungen führen jedoch zur Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrags (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 - BeckRS 2010, 11326; OLG Schleswig NStZ 2013, 302).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

    Derartige Auslassungen und einseitige Darstellungen führen jedoch zur Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrags (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 - BeckRS 2010, 11326; OLG Schleswig NStZ 2013, 302).
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