Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.12.2019 - 2 Ws 474/19 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 24.02.2023 - 2 BvR 117/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen von Anträgen auf Aussetzung …
Der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 17. Mai 2019 - 7a StVK 55/18 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Dezember 2019 - 2 Ws 474/19 - sowie der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021 - 2 Ws 162/21 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.1. Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist daher festzustellen, dass die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 17. Mai 2019 - 7a StVK 55/18 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Dezember 2019 - 2 Ws 474/19 - sowie die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021 - 2 Ws 162/21 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen.
- OLG Brandenburg, 16.06.2025 - 1 Ws 65/25
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung unter Berücksichtigung des …
Grundsätzlich kommt eine vorzeitige bedingte Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB nur in Betracht, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Verurteilte habe infolge des bisherigen Strafvollzugs die Persönlichkeitsdefizite, die in seinen Straftaten deutlich geworden sind, behoben und die Fähigkeit erworben, Tatanreizen künftig zu widerstehen, so dass ein gleichwohl verbleibendes, durch den Strafvollzug verringertes Risiko der Begehung neuer Straftaten auch im Hinblick auf die hierbei drohende Rechtsgutverletzung insgesamt hinnehmbar erscheint und deshalb verantwortet werden kann (vgl. hierzu und dem Folgenden: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. Dezember 2019, Az. 2 Ws 474/19 m.w.N.).Bei Kapitalverbrechen wie dem vom Verurteilten begangenen Mord kommt dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit grundsätzlich eine ganz besonders hohe Bedeutung zu (vgl. hierzu und dem Folgenden: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. Dezember 2019, Az. 2 Ws 474/19 m.w.N.).
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