Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.04.2010 - III-2 Ws 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StGB § 68 f
Führungsaufischt, Weisungen, Entfallen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung bezüglich Alkohol und/oder Betäubungsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung bezüglich Alkohol und/oder Betäubungsmittel
Verfahrensgang
- LG Hagen - 61 StVK 65/10
- LG Münster, 24.07.2006 - 8 KLs 15/06
- OLG Hamm, 15.04.2010 - III-2 Ws 59/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 355 (Ls.)
- NZV 2010, 635 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08
Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Rn. 23 - 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).
- OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 392/07
Weisungen zur Führungsaufsicht - Verbot alkoholischer Getränke und anderer …
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Es reicht vielmehr aus, dass der Substanzmittelmissbrauch ein mittelbarer Beitrag zur erneuten Straffälligkeit sein kann (OLG Köln, NStZ-RR 2008, 190; Peglau, NJW 2007, 1558 f.). - OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09
Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (…vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; … - OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; … - OLG Dresden, 12.03.2008 - 2 Ws 125/08
Maßregeln; Ermessen
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Rn. 24 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - je m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 Ws 125/08 -). - OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; … - OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ws 485/09
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Derartige über den Katalog des § 68 b Abs. 1 StGB hinausgehende Weisungen müssen dem Bestimmtheitsgebot (§ 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB) entsprechen und das verbotene oder verlangte Verhalten genau bezeichnen (OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. Dezember 2009 - 3 Ws 485/09 -). - KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87
Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
2 St 88/89|OLG Düsseldorf; 31.05.1989; 3 Ws 359/89|OLG Düsseldorf; 06.02.1989; 3 Ws 850/88">MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296). - KG, 04.01.1993 - 5 Ws 409/92
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; …
- OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden …
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635). - OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16
Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten …
Rn. 11 Die gerichtliche Anordnung des Wegfalls der Führungsaufsicht trägt Ausnahmecharakter und unterliegt in Bezug auf das Erfordernis einer positiven Prognose strengeren Anforderungen als die Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Hamm NZV 2010, 635). - VG Gießen, 20.09.2024 - 8 K 1146/24
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut
Bei der Frage, ob einem Täter eine positive Sozialprognose erteilt werden kann, sind Umstände wie z. B. das Zurverfügungstehen von "geeigneten sozialen Empfangsräumen" (…LG Hannover Beschluss vom 29. April 2019 - 29 StVK 22/19, BeckRS 2019, 14161, Rdnr. 6) und zu erwartende Lebensumstände (OLG Hamm Beschluss vom 15. April 2010 - 2 Ws 59/10, BeckRS 2010, 9859) zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.2010 - 2 Ws 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
Voraussetzungen der Halbstrafen-Aussetzung gem. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Halbstrafen-Aussetzung gem. § 57 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 01.08.2006 - 2 Ws 343/06
Familiäre Probleme eines Verurteilten als ausschlaggebende Gründe für eine …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2010 - 2 Ws 59/10
Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze, die auch der Senat vertritt (vgl u.a. SenE vom 01.08.2006 - 2 Ws 343/06 -) hat die Strafvollstreckungskammer in der angefochtenen Entscheidung dargelegt; darauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.
- VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach …
Bei der strafvollstreckungsrechtlichen Sozialprognose steht bezüglich des Schutzes der Allgemeinheit vor allem die Frage im Vordergrund, ob der Verurteilte erneut Straftaten der begangenen Art verüben wird (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 26.2.2010, Az. 2 Ws 59/10, in: juris), während es im approbationsrechtlichen Verfahren um die Prognose geht, ob der Antragsteller insgesamt die Gewähr dafür bietet, seine gesamten berufsrechtlichen Pflichten als Tierarzt künftig ordnungsgemäß zu erfüllen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe
- Justiz Hamburg
§ 462a Abs 1 S 2 StPO, § 462a Abs 2 S 1 StPO, § 55 StGB
Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe - rechtsportal.de
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.05.2009 - 2 ARs 98/09
Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung bei Einbeziehung einer durch …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-;… Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100). - BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-;… Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100). - OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-;… Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
- OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 3 Ws 1085/06
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abgrenzung der Zuständigkeit von erkennendem …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61;… Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.;… Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32;… Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15). - OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Daran fehlt es für die einbezogene Strafe, weil diese mit Rechtskraft der Einbeziehungsentscheidung ihre selbständige Vollstreckbarkeit verliert (vgl. OLG Düsseldorf in JR 2000, 302, 303;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 56 f Rdn. 19a). - KG, 18.03.2009 - 2 Ws 96/09
Strafvollzug: Anrechnung von Freistellungstagen auf Werk- und Nichtwerktage bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Der Verlust selbständiger Vollstreckbarkeit der rechtskräftig einbezogenen Strafe ist nicht nur in anderen Zusammenhängen - so bei Wegfall einer Widerrufbarkeit der Vollstreckungsaussetzung gemäß § 56 f StGB (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2009, Az. 2 Ws 96-98/09) anerkannt, sondern ist maßgeblich auch für die allgemeine Auffassung, dass bei Einbeziehung der die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer früher begründet habenden Strafe in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe das neu erkennende Gericht für die nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen zuständig ist (hierzu siehe oben lit. a)). - OLG Zweibrücken, 22.03.1985 - 1 Ws 554/84
Strafvollstreckungskammer; Einzelstrafen; Gesamtfreiheitsstrafe; …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61;… Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.;… Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32;… Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15). - OLG Hamburg, 10.09.1981 - 1 Ws 297/81
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Schließlich steht systematisch einem ausdehnenden Verständnis von der Fortwirkungszuständigkeit entgegen, dass § 462 a Abs. 1 S. 2 StPO eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der in Satz 1 dieser Vorschrift bestimmten Anknüpfung an aktuelle Vollstreckung von Strafhaft enthält (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 1982, 48) und Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind. - OLG Schleswig, 23.12.1982 - 1 Str AR 46/82
Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61;… Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.;… Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32;… Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15).
- LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23
Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von …
Nach § 462a Abs. 1 S. 2 StPO wirkt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nämlich über den Zeitpunkt der (vorzeitigen) Entlassung des Verurteilten hinaus und endet erst mit vollständiger Erledigung der Strafvollstreckung (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 2 ARs 98/09, NJW 2009, 3313; OLG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 59/10, BeckRS 2010, 14204). - OLG Hamm, 04.10.2018 - 1 Ws 218/18
Sachliche Zuständigkeit nach rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung bei …
Der Senat schließt sich damit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, nach der die aus der vorausgegangenen (Teil-)Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100; BGH NJW 2009, 3313; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 Ws 223/15 -, juris; OLG Hamburg, StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, … - KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15
Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Einbeziehung einer …
Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …
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