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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.03.2023

Rechtsprechung
   KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23 - 161 AR 282/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16473
KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23 - 161 AR 282/22 (https://dejure.org/2023,16473)
KG, Entscheidung vom 13.02.2023 - 2 Ws 6/23 - 161 AR 282/22 (https://dejure.org/2023,16473)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 2 Ws 6/23 - 161 AR 282/22 (https://dejure.org/2023,16473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Reststrafe, Bewährungsaussetzung, Strafvollstreckung, positive Entwicklung, kriminalprognostische Gutachten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 2 Nr 2 StGB, § 454 Abs 2 Nr 2 StPO
    Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich Strafrestaussetzung zur Bewährung; Möglichkeit des Vorliegens besonderer Umstände bei günstiger Prognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 311 Abs. 2
    Vorliegen besonderer Umstände i.S. des § 57 Abs. 2 S. 2 StGB bei überdurchschnittlich günstiger Prognose; Günstiges kriminalprognostisches Gutachten als Grundlage für Strafaussetzung zur Bewährung; Günstige Kriminalprognose bei Handel mit Rauschgift; Positive Entwicklung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Bewährung: "Besondere Umstände" - Reststrafenaussetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bei Bejahen des Vorliegens besonderer Umstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Ebenso kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht durch Ausschöpfung aller übrigen Erkenntnismöglichkeiten Genüge getan hat und die dadurch geschaffene hinreichende Tatsachengrundlage aufgrund eigener Sachkunde zweifelsfrei die Beurteilung zulässt, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439).

    Mehrere zusammentreffende Milderungsgründe, die bei ihrer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, können durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 9; OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439).

  • BGH, 13.10.2015 - 1 StR 416/15

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung (besondere …

    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Mehrere zusammentreffende Milderungsgründe, die bei ihrer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, können durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 9; OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439).
  • KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22

    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Gegenüber Tätern, die mit Rauschgift handeln, erfährt es zwar eine Einschränkung, weil durch die Beteiligung am Rauschgifthandel - vorliegend in nicht geringer Menge - die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit in hohem Maße berührt sind (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 Ws 60/22 -, juris).
  • KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17

    Voraussetzungen einer Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte einer …

    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Als "besondere Umstände" gelten solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts nicht als unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 2 Ws 164/20 - und vom 5. Mai 2010 - 2 Ws 172/10 - KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04

    Voraussetzungen der Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Rn. 6 2. Ein Verfahrensmangel im Hinblick auf § 454 Abs. 2 StPO liegt aber unter anderem dann vor, wenn das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, obwohl es hierzu nach § 454 Abs. 2 Nr. 2 StPO verpflichtet gewesen wäre (vgl. Hans. OLG in Bremen StV 2015, 233; OLG Frankfurt StV 2005, 277), insbesondere um sich ein umfassendes Bild von dem Verurteilten zu verschaffen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 2 Ws 315/08 - und vom 10. September 2008 - 2 Ws 447/08 -).
  • BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84

    Strafaussetzung - Gesamtwürdigung wesentlicher Ümstände - Doppelberücksichtigung …

    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände ist dabei von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH NStZ 1985, 261).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 4 Ws 55/99
    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Maßgeblich sind insoweit die Einzelstrafen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 2 Ws 164/20 - OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 86).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Ws 1030/03
    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Rn. 13 4. Die Begutachtung und eine etwaige mündliche Anhörung des Sachverständigen durch die Strafkammer kann durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden und zwingt deshalb zur Zurückverweisung der Sache (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 2 Ws 127/15 - OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 309 Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 17.03.2014 - 1 Ws 30/14
    Auszug aus KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
    Rn. 6 2. Ein Verfahrensmangel im Hinblick auf § 454 Abs. 2 StPO liegt aber unter anderem dann vor, wenn das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, obwohl es hierzu nach § 454 Abs. 2 Nr. 2 StPO verpflichtet gewesen wäre (vgl. Hans. OLG in Bremen StV 2015, 233; OLG Frankfurt StV 2005, 277), insbesondere um sich ein umfassendes Bild von dem Verurteilten zu verschaffen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 2 Ws 315/08 - und vom 10. September 2008 - 2 Ws 447/08 -).
  • OLG Naumburg, 21.11.2024 - 1 Ws 468/24

    Strafaussetzung zur Bewährung: Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der …

    Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 17. März 2023 - III-2 Ws 63/23 -, Rn. 18; KG, Beschluss vom 13. Februar 2023 - 2 Ws 6/23 -, Rn. 11; OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Februar 2023 - III-3 Ws 21/23 -, Rn. 2; OLG Bremen…, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 Ws 21/21 -, Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 2 Ws 6/23   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2023 - 2 Ws 6/23 (https://dejure.org/2023,9597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 1 Nr 3 GVG
    Gründe für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Großen Strafkammer des Landgerichts

  • rechtsportal.de

    StPO § 207 ; StPO § 210 Abs. 2
    Verhandlung einer Strafsache von besonderer Bedeutung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts; Verdacht der Vereitelung der Strafverfolgung des Bürgermeisters durch mehrere Mitarbeiter der Stadtverwaltung; Umstände für Annahme besonderer Bedeutung einer Straftat nach ...

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Strafverfahren eröffnet - Falsche uneidliche Aussage im Rahmen eines Strafverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 2 Ws 6/23
    Die besondere Bedeutung einer Strafsache, die ein Abweichen von der im vorliegenden Fall grundsätzlich gegebenen Zuständigkeit des Amtsgerichts rechtfertigt, liegt vor, wenn sich die Strafsache aufgrund eines Vergleichs mit gleichartigen Fällen aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGHSt 47, 16 = NJW 2001, 2984).
  • KG, 03.04.2024 - 5 Ws 36/24

    Eröffnungszuständigkeit des Landgerichts wegen einer besonderen Bedeutung des …

    Insoweit verhält es sich anders als in Fällen, in denen die Aussage (vor einem Untersuchungsausschuss oder einem Gericht) der Verschleierung des verfahrensgegenständlichen dienstlichen Fehlverhaltens - sei es der Aussageperson selbst oder sonstiger Amtsträger - dient (dazu vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2023 - 2 Ws 6/23 -, juris Rn. 9).
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